Kostenplanung für die Erdarbeiten

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Zuletzt aktualisiert 03.11.2024
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H

Hafenstraße

Hallo Pinkiponk! Danke für Deine ausführliche Antwort und sorry für meine späte...

Inzwischen hat sich bei uns auch eine Menge getan. So viel, dass ich Deine 15.000 Euro Rechnung sofort nehmen würde. Ganz konkret sieht es bei uns so aus, dass wir ein Bodengutachten für unsere Baufeld vorliegen haben. Eine der zahlreichen Bohrungen wurde direkt neben unserem Grundstück durchgeführt (ich weiss, das sagt im Zweifel nichts über unseren konkreten Baugrund aus, aber es dient der Orientierung).

Es ist so, dass wir die Differenz zwischen OKFmin und aktuellem Niveau derzeit 1,30 Meter beträgt. Der Boden hat 30 cm Mutterboden, der direkt weg muss. Weitere 50 cm sind Wurzelreste, danach kommen nur noch "mittelfeste" und "steife" Schichten, die zum Bebauen geeignet sind (?). Nach Rücksprache mit der Gutachterin müssen mindestens die oberen 80 cm weg und aufgefüllt werden (das nennt man Bodenaustausch, oder?), zudem wird die Gründung auf Streifenfundamenten vorgesehen. Mit den 1,30 Meter Geländeaufhöhung (minus 40 cm Bodenplatte, also "nur" 90 cm) muss ich also 1,7 Meter mit Z0-Kies/-Schotter (Wasserschutzgebiet, kein RCL) aufschütten. Ist das korrekt, sofern das Gutachten auf unserem Grundstück zuträfe?

Ich benötige also 1,7 Meter x 120 m2= 204 m3 Z0-Auffüllmaterial? Und zusätzlich für die übrigen 255 m2 unseres Grundstücks eine Aufschüttung um 1,30 Meter, für die man allerdings Teile des Mutterbodens verwenden kann.

Unser Architekt, der sich leider bereits sehr frühzeitig als sehr unengagiert herausgestellt hat, meinte dazu nur: Lassen Sie das auf sich zukommen, das kann man alles so gar nicht sagen und kalkulieren. Bitte liebe Lesenden, jetzt mal ernsthaft: Wir planen mit rd. 25.000 Euro für die Erdarbeiten, 5.000 Euro mehr ist natürlich ärgerlich, aber kein "großes" Problem. Aber: Wird das ein Millionengrab? Was wird ein solcher Bodenaustausch kosten, das "besondere" Z0-Material für den Wasserschutz, die Mehrgründung per Streifenfundament? Oder übertreibe ich völlig? Versteht mich nicht falsch. Ich will keinen Preis auf den Euro genau benannt bekommen, sondern eine ehrliche Einschätzung von Leuten, die nicht mein Architekt sind.

Wir bauen auf einer Bodenplatte, ohne Keller, im Duisburger Süden.

Danke fürs Lesen und einschätzen.
 
H

Hafenstraße

Ich darf noch folgendes ergänzen: Im Kaufvertrag des Grundstücks (Verkäuferin: Stadt Duisburg) steht explizit drin, dass mit Mehrgründungsaufwänden zu rechnen ist und der Käufer das auch zum Zeitpunkt der Unterschrift weiss. Also eine Freizeichnung der Stadt, dass ich für alles aufkomme, was da noch zu machen ist, bevor ich anfangen kann zu bauen...
 
K

karl.jonas

Darfst du einen Keller bauen? Vielleicht auch nur einen Kriechkeller? Hättest du damit eine Obergrenze für die Mehrkosten (weit weg vom Millionengrab)? Gibt es eine Pflicht, das restliche Grundstück mit Erde aufzufüllen?
 
P

Pinkiponk

Hallo Pinkiponk!
Danke für Deine ausführliche Antwort und sorry für meine späte...
Kein Grund für "Sorry, ...", ist doch klar, dass bei Dir zur Zeit viel los ist. :)

Zu den anderen Zahlen und Fragen kann ich mich leider nicht kompetent äußern. Außer vielleicht, was das Streifenfundament angeht. Die technischen Hintergründe kenne ich nicht, aber bei unserem Hausbau (gegenwärtig) wurde erst von einem Streifenfundament gesprochen und dann vom Hausbauer auf "Voll-Bodenplatte (?)" umgeschwenkt. Aus welchen Gründen weiß ich nicht, da fehlt mir das Erfahrung. Dies hatte jedenfalls zur Folge, dass wir vom Hausbauer ca. 5.000 Euro gutgeschrieben bekamen, der Tiefbauer jedoch ca. 15.000 Euro mehr verlangt hat. Das wäre in Deinem Fall positiv. Das genaue Zusammenspiel kenne ich nicht, aber bei Streifenfundament versus Bodenplatte scheint es so zu sein, dass man mit Streifenfundament bei den Erdarbeiten mehr spart als umgekehrt.

Was Deine Höhenangaben angeht, bin ich leider begriffsstutzig, das verstehe ich schon bei unserem eigenen Grundstück nicht. ;-)
 
G

gtgeorge79

Ich darf noch folgendes ergänzen: Im Kaufvertrag des Grundstücks (Verkäuferin: Stadt Duisburg) steht explizit drin, dass mit Mehrgründungsaufwänden zu rechnen ist und der Käufer das auch zum Zeitpunkt der Unterschrift weiss. Also eine Freizeichnung der Stadt, dass ich für alles aufkomme, was da noch zu machen ist, bevor ich anfangen kann zu bauen...
Hallo Hafenstraße, ich hätte rd. 250 m3 Z 0 Boden abzugeben. Grundstück ist ganz in der Nähe von euch. Du kannst mich erreichen über gtgeorge79@gmx.de. Leider kann ich Dir keine PM senden.
 
H

Hafenstraße

Hall gtgeorge79, hallo an alle anderen!

Super Angebot vielen Dank! Leider kann ich aktuell (noch) nicht zusagen, da wir grade den Vermesser bestellen. Ich denke, dass unser Tiefbau erst im Sommer starten wird, auch wenn das grade sehr weh tut, ein solches Angebot nicht sofort annehmen zu können...

Ich habe inzwischen auch eine weitere Info von der Bodengutachterin erhalten. Vielleicht könnte ihr mir Hilfestellung zu den einzelnen Formulierungen leisten:


"Wie bereits im Telefonat letzte Woche erläutert, wird das Gründungsrisiko mit einer tragenden Bodenplatte bereits minimiert.
1. FRAGE: Ist eine Bodenplatte immer tragend?? Meine ist von Weberhaus (Weberith), wird 20 cm dick, hat 15 kg Bewehrung pro qm, 120 mm Perimeterdämmung und Frostschürzen (80 x 40 cm).

Durch den Aufbau von ca. 90 cm auf die derzeitige Geländeoberkante entfällt die Notwendigkeit jeglichen weiteren Bodenaustauschs.
2. FRAGE: Ist das wirklich so? Schluffiger (=schlechter) Boden muss nicht weg, wenn ich den guten Kies, den ich ohnehin zur Geländeanhebung benötige, "einfach" oben drauf kippe?

Der Mutterboden ist in jedem Fall vorher abzutragen und kann in späteren Grün- oder Gartenflächen wiederverwendet werden. Nach dem Abtrag des Mutterbodens kann die Geländeaufhöhung auf der Geländeoberkante erfolgen.
3. FRAGE: Siehe 2. Frage. Die Abtragung des Mutterbodens ist klar, danach kann auf dem Schluff (z.T. als steif, z.T. als mitteldicht bezeichnet) die Geländeaufhöhung stattfinden, ohne dass ich eine wirkliche Baugrube (mit Ausnahme des Mutterbodens) anlegen muss?

Vor dem Einbau der Auffüllung sollte ein Geotextil verlegt werden, um das Einsacken des Auffüllungsmaterials in den bindigen Boden zu verhindern.
4. FRAGE: Siehe 2. und 3. Frage. Der bindige (=schlechte) Boden bleibt also tatsächlich drin und muss nicht getauscht werden?
5.FRAGE: Welche Kosten verursacht ein Geovlies?

Wichtig ist vor allem, bei der Bauausführung darauf zu achten, das Bodengefüge nicht unnötig mechanisch zu beanspruchen, d.h. es sollte möglichst wenig befahren werden. Weiterhin sollte das freigelegte Planum, auf dem die Auffüllung erfolgen soll, möglichst vor Nässe bzw. Durchnässung geschützt werden. Die unterste Lage der Auffüllung sollte nur statisch verdichtet werden, um die Aktivierung von kapillargebundenem Wasser zu vermeiden."

6. FRAGE: Was bedeutet "statisch verdichtet"?

In Summe klingt diese Antwort für mich sehr erleichternd. Ich erinnere gerne an meine eigentliche Angst, die wohl jeden Bauherren irgendwann trifft. Wir planen mit 30.000 Euro für die Erdarbeiten inkl. Bodengutachten. Könnten aus Eurer Sicht daraus noch 50, 60.000 Euro oder mehr werden? Oder darf ich diese Sorge nun erst mal ad acta legen? Ich weiss, dass es hier keine rechtssichere Beratung gibt. Die will ich auch nicht! Aber vielleicht hat jemand ein ähnliches Grundstück bebaut und weiss, wie viel/wenig Aufwand dass oben genannte (insbesondere finanziell) bedeuten wird...

Schönen Start in die Woche wünsche ich Euch!
 
Zuletzt aktualisiert 03.11.2024
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