Kosten für Gasverbrauch während der Bauphase

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B

Bauexperte

Hallo,

Wer übernimmt dafür die Kosten üblicherweise? Wir oder die Baufirma?
"Üblicherweise" gibt es nur ganz selten beim Bau eines Einfamilienhauses. Schau in Deinen Vertrag - wenn dort Nichts schriftlich festgehalten ist, trägst Du die Kosten; ansonsten gelten die Ausführungen Deines Vertrages.

Freundliche Grüße
 
D

detewe

Okay.. Danke.

Im Vertrag selbst steht dazu nichts. (Außer Bauwasser und Baustrom werden von der Baufirma übernommen.)

Allerdings steht da auch nicht, dass ich einen Gasanschluss während der Bauphase zur Verfügung stellen muss. Auch würde dagegen sprechen, dass das Haus "ja erst mit Übergabe mir gehört" (schlüsselfertiges Bauen).

Was denkst du darüber?

Viele Grüße
 
M

Micha&Dany

dass das Haus "ja erst mit Übergabe mir gehört" (schlüsselfertiges Bauen)
Hallo detewe

steht das denn so in Deinem Vertrag??
"schlüsselfertig" sagt nix über die Eigentumsverhältnisse aus.
Auch ich baue schlüsselfertig, aber mein Zahlungsplan sieht vor, dass ich nach gewissen Bauabschnitten gewisse Teilzahlungen zu Leisten habe. Das Haus - soweit es am existieren ist - gehört dann schon mir.

Hast Du auch einen gestaffelten Zahlungsplan oder musst Du nach Baufertigstellung und Übergabe alles auf einen Schlag bezahlen??

Grüße
Micha
 
B

Bauexperte

Hallo,

Im Vertrag selbst steht dazu nichts. (Außer Bauwasser und Baustrom werden von der Baufirma übernommen.)
Dann trägst Du die Kosten der Bautrocknung selbst; ist wie immer: was nicht im Vertrag steht, gilt als nicht gekauft.

Allerdings steht da auch nicht, dass ich einen Gasanschluss während der Bauphase zur Verfügung stellen muss. Auch würde dagegen sprechen, dass das Haus "ja erst mit Übergabe mir gehört" (schlüsselfertiges Bauen).
Du hast den Gasanschluss beauftragt, gezahlt und bist auch für die lfd. Abschlagszahlungen verantwortlich; dies hat zunächst Nichts mit dem zwischen Dir und Deinem Bauunternehmer (BU) geschlossenen Werkvertrag zu tun. Hätte der Gasanschluss nicht zur Verfügung gestanden, wären - soweit erforderlich - Bautrockner zum Einsatz gekommen. Deren Verbrauchskosten hätte dann wieder Dein BU (lt. Auszug aus Deinem Vertrag) getragen.

Du erwirbst Zug um Zug Eigentum an Deinem Haus, nicht erst mit der Übergabe. Der Weg von der Unterschrift bis Übergabe ist durch den Werkvertrag geregelt. Deshalb ist es im Vorfeld so wichtig, Verträge genau zu überprüfen, damit keine einseitige Übervorteilung zu Streitereien führt.

Es ist aber durchaus "normal", dass - sobald die Fußbodenheizung befüllt ist und der Gasanschluss liegt - das Trocknungsprogramm in Gang gesetzt wird und damit der Bauherr die Kosten der Beheizung übernimmt.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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