Kosten für Bauantrag nur 40 Euro wegen Freistellungs-Antrag?

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R

ruppsn

Das ist aber doch das Prinzip des Freistellers. Die Ingenieure und Bauherr halten den Kopf hin. Wenn der Vermesser die Abstände als passend berechnet und darstellt, ists doch in Ordnung.
Kann es sein, dass das Thema Vermesser in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird?
Unser Vermesser hat die Lage des Gebäudes von den Plänen, die der Architekt gemacht hat, lediglich aufs Gelände übertragen. Dass der Abstandsflächen überprüft hätte, würde mich überraschen.

Vielleicht wird mein Punkt auch nicht klar. Mich nervt einfach gewaltig, dass ein Nachbar sein Grundstück 1,6m aufschüttet, von der Ebene aus die Abstände berechnet, in den Planungsunterlagen Zuwege, Stellplätze und versiegelt Flächen nicht mit aufführt, um zahlenmäßig in der Grundflächenzahl zu bleiben, dann losbaut und den Nachbarn als Laien auffallen muss, dass da viel zu groß und zu dicht an den Grundstücken der Nachbarn gebaut wird. Hätte man hier nicht als Nachbarn selbst nachgemessen und gerechnet, hätte der Knabe sein Gebäude da hingezimmert und alle Nachbarn hätten darunter gelitten. Eine nachträgliche Beseitigungsanordnung wäre dann nicht mehr verhältnismäßig und der Bau so zu akzeptieren gewesen (vom gleichen Bauherren zwei Straßen weiter vor 5 Jahren exakt so gemacht - zu hoch gebaut, später hieß es dann muss toleriert werden, da Rückbau unverhältnismäßig).
Man ruft also beim LRA und berichtet davon. Die fahren raus überprüfen nur die Höhenlage der betonierten Bodenplatte über Straßenniveau. Dann geht es irgendwann weiter, man fragt im LRA nach, ob die Abstände auch überprüft wurden. „Nö, nur die Höhenlage“. „Ja, aber die Abstände hängen doch von der Höhenlage ab und auch die Grundflächenzahl stimmt doch nicht“. „Nee, das muss man uns schon sagen...“ Also gleiches Spiel noch mal. Abstände werden überprüft und stimmen nicht, da nicht vom natürlichen Gelände aus ermittelt. Bauherr plant um (setzt OG um 1m nach hinten, Rest bleibt gleich - 4 Wohnungen). Es geht weiter. Wieder zum LRA: „Was ist mit der Grundflächenzahl? Kann doch gar nicht passen. 4 Wohnungen also 8 Stellplätze zzgl. Auffahrt, zzgl. Terrassenflächen. Das kann nicht stimmen.“ „Doch, das stimmt schon.“ „Haben Sie es nachgerechnet?“ „Nein, wurde ja keine Überprüfung verlangt“ „Dann rechnen Sie es bitte nach“. Vier Wochen später erfährt man bei der Einsichtnahme der Pläne im Bauamt, dass der Bauherr nur noch 3 Wohnungen im Haus plant, weil er sonst die Grundflächenzahl nicht erfüllen würde...
Wozu ein Bebauungsplan samt Vorgaben, wenn die nicht auf Einhaltung geprüft werden? Macht doch so keinen Sinn. Hierbei geht es ja nicht um ästhetische Fragen, sondern um Dinge, die andere Menschen und deren Eigentum beeinträchtigen. Da kann es doch nicht sein, dass man ein gemeindliches Bauamt hat, dass lieber darauf schaut, ob da ein Holzlattenzaun steht oder eine rote statt einer rotbraunen Dacheindeckung verwendet wurde, statt zu prüfen, ob gegen die Bebauungsplan-Vorgaben MASSIV verstoßen wird. Wozu braucht es das Bauamt und einen Bebauungsplan, wenn Laien wie Nachbarn die Einhaltung überprüfen müssen, wenn sie sicherstellen wollen, dass ihnen keine Nachteile entstehen. Wie gesagt, ich brauche keine Vorgaben, wenn sie unverbindlich sind - und de facto sind sie das, wenn sie nicht überprüft und geahndet werden. Dann sind es halt Empfehlung... ok, das bringt uns jetzt auch nicht weiter, musste aber mal raus.
 
E

Escroda

Nun, das „ungeprüft“ hast Du aber ergänzt, von dem schrieb ich nichts.
Das ist richtig. Daher schrieb ich, dass deine Aussage so klingt als ob... . Immerhin schriebst Du vom sofortigen Baustopp bis zur Klärung.
Wer schrieb was von erheblich?
Ich.
Du änderst ständig die Sachverhalte.
Nein. Welchen Sachverhalt habe ich geändert? Ein erheblicher Bauverstoß führt zum Baustopp, ein unerheblicher nicht, unabhängig davon, ob eine Baugenehmigung vorliegt oder eine Genehmigungsfreistellung.
Vielleicht sagst Du einfach mal ganz kurz, was die Unterschiede zwischen Genehmigungsfreistellung und Baugenehmigungsverfahren für den Bauherren sind.
Das habe ich doch in #21 getan. Sollten die Ausführungen von @Alex85 in #24 nicht reichen, würde ich noch mal einen Versuch starten.
Bei uns werden Abstandsflächen nachgerechnet
Bei uns auch und das ist gut so, da die langjährige Erfahrung mit Freistellern gezeigt hat, dass die Anzahl von unfähigen oder skrupellosen Planern größer ist, als der Gesetzgeber vermutet hat. Dann gibt es aber auch Bauherren, die sich darüber empören, dass wegen festgestellter Abweichungen auf genehmigungsverfahren umgestellt wurde, weil das Prüfen ja gar nicht Aufgabe der Behörde sei.
Nach der Erteilung der Baugenehmigung bedeutet Anfechtung durch Nachbarn Klageeinreichung, die KEINE aufschiebende Wirkung hat.
Das ist richtig. Dabei werden aber genehmigte Sachverhalte in Frage gestellt und eben keine Bauverstöße angezeigt. Daher auch mein "hätte, hätte". Wenn dein Nachbar eine Befreiung für die Grundflächenzahl-Überschreitung beantragt hätte, wäre automatisch ein Genehmigungsverfahren notwendig gewesen. Wäre die Befreiung erteilt worden, dann hätten die Nachbarn klagen müssen, was keine aufschiebende Wirkung gehabt hätte. Wäre die Befreiung nicht erteilt worden und dein Nachbar bekommt nach Planänderung die Baugenehmigung, baut aber nach den ursprünglichen Plänen, dann muss ja nicht die Baugenehmigung angefochten werden, sondern ein Bauverstoß angezeigt werden, der zum sofortigen Baustopp führt, da nicht nach Genehmigung gebaut wird.
...und zu den Vorschriften zählen nicht einschlägige, planungsrelevante Kennzahlen des Bebauungsplan wie Grundflächenzahl, Anzahl Stellplätze, Gebäudehöhe etc?
Doch, sicher. Vielleicht war mein Satzbau missverständlich. Der Planer muss erklären, dass sein Bauvorhaben mit den Vorschriften übereinstimmt. Je nach Bundesland müssen noch diverse andere Erklärungen abgegeben werden (Brandschutz, Standsicherheit, Versicherungsnachweis,...).
und wer auch immer prüft zählt bestenfalls die Anzahl der Seiten
Genau so ist es! In Niedersachsen steht es sogar noch mal ausdrücklich in der LBO
§62 (5) NBauO
... 2 Eine darüber hinausgehende Pflicht der Gemeinde zur Prüfung der Bau-
maßnahme besteht nicht.

Kann es sein, dass das Thema Vermesser in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird?
Ja.
Eine nachträgliche Beseitigungsanordnung wäre dann nicht mehr verhältnismäßig und der Bau so zu akzeptieren gewesen (vom gleichen Bauherren zwei Straßen weiter vor 5 Jahren exakt so gemacht - zu hoch gebaut, später hieß es dann muss toleriert werden, da Rückbau unverhältnismäßig).
Deine Ausführungen lassen tatsächlich vermuten, dass bei Dir Schnarchnasen auf'm Amt sitzen, die allerdings gesetzeskonform handeln.
und de facto sind sie das, wenn sie nicht überprüft und geahndet werden.
Die meisten Planer arbeiten aber seriös und auch die meisten Verstöße werden geahndet. Doch die Einzelfälle häufen sich.
O.T.: Mir hat mal ein Architekt erzählt, dass in Innenstadtlagen absichtlich abweichend von der Baugenehmigung über die Grenze gebaut wird. Bis der Nachbar das merkt, steht der Rohbau und Rückbau wäre unverhältnismäßig. Die fällige Entschädigung ist meist günstiger als der Ertrag aus dem Flächengewinn. No risk, no Fun. Wenn's vorher auffällt, hat man eben Pech gehabt. Dann geht die eigens dafür gegründete GmbH eben Pleite und eine neue ergattert günstig die Insolvenzmasse oder es bleibt jahrelang eine Baubranche liegen. Was willst Du machen, Verbrecher gibt es überall.
 
A

andreashm

Ich hänge mich mal an diesen Thread an, zumindest zur Ursprungsfrage passt meine Frage.
Vom Bauunternehmen haben wir eine "Schätzung der Baunebenkosten" erhalten, aufgeteilt in "Feste Nebenkosten" (Architekt, Bodengutachten, Vermessung...) und "individuelle Nebenkosten" (Küche, Außenanlage, Garage...). Die "festen Nebenkosten" klingen alle relativ plausibel, auf der Tonspur wurde gesagt, dass z. T. Obergrenzen dort eingetragen sind, einzelne Teile bei günstigen Konstellationen aber auch deutlich günstiger sein können ("Lieber etwas mehr einplanen und dann sparen, als billig zu planen und dann nachfinanzieren zu müssen" - eine an sich gute Einstellung des netten Herrn und konträr zu vielen anderen Anbietern, bei denen man eher das Gefühl hat, dass die das Haus billig rechnen und man hinterher viele unkalkulierte Extrakosten hat).

Ein Punkt ist mir bei der Plausiprüfung aber ziemlich aufgefallen, da ich mit diesem gar nicht klarkomme: Die Baugenehmigungskosten. Die sind mit ca. 250 EUR beziffert. Auf meine Frage, ob das nur die Bauanzeige wäre und was die Konsequenzen wäre, wenn man in irgendeiner Form vom Bebauungsplan abweichen würde, kam die Aussage: "Keine Sorge, wenn genehmigt, dann ist das genehmigt. Da kann keiner was wollen").
Für eine Bauanzeige erscheint mir der Ansatz deutlichst zu hoch, für eine Baugenehmigung aber deutlich zu niedrig.
Immerhin reden wir von einem Fertighaus nach KfW40+ als Plusenergiehaus und gehobener Ausstattung und reißen damit die 300.000 Euro nicht nur um ein paar Cent.

Der Ansatz 5 Promille vom Baupreis für die Genehmigung, den man im Internet findet, würde also über 1500 EUR liegen. Oder wird die Gebühr für die Baugenehmigung doch irgendwie anders berechnet?

Falls relevant: Wir wollen in Niedersachsen bauen, hier gibt es für Einfamilienhäuser das Konstrukt der "vereinfachten Baugenehmigung". Die Gebührentabelle sieht vor:

Genehmigung einer Baumaßnahme oder einer baulichen Anlage im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung







a)
je angefangene 500 Euro des Rohbau wertes


4,30,
jedoch mindestens 60




b)
ist der Rohbauwert schwer bestimmbar, je angefangene 500 Euro des Herstellungswertes


3,20,
jedoch mindestens 60


Auch da komme ich auf 250 EUR nur, wenn der Rohbauwert gerade mal 29.000 EUR beträgt, also nicht mal ein zehntel des Hauspreises. Klingt für mich ziemlich unvorstellbar. Kann das sein, hat er totalen Humbug bezüglich dieses Punkts erzählt oder liege ich so falsch mit meinen Annahmen?
 
F

Fuchur

Klingt für mich ziemlich unvorstellbar. Kann das sein, hat er totalen Humbug bezüglich dieses Punkts erzählt oder liege ich so falsch mit meinen Annahmen?
Auf meine Frage, ob das nur die Bauanzeige wäre und was die Konsequenzen wäre, wenn man in irgendeiner Form vom Bebauungsplan abweichen würde, kam die Aussage: "Keine Sorge, wenn genehmigt, dann ist das genehmigt. Da kann keiner was wollen").
So wie du das schreibst, redet ihr offensichtlich von verschiedenen Dingen. Du hast gefragt wegen den Kosten und er hat geantwortet wegen den Abweichungen vom Bebauungsplan.

Die Berechnungsgrundlage hast du ja gefunden. Und weiter oben steht ein Richtwert von 800-1000€ als Größenordnung.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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