Grundstück komplett verkaufen oder Teilverkauf mit Investition?

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11ant

11ant

welche Vorschriften für ein Mehrfamilienhaus alles einzuhalten sind gegenüber einem Einfamilienhaus?
Ich glaube, ab 3 WE ist es eine höhere Gebäudeklasse und bis 3 ETW würde man noch selbst verwalten dürfen, bei Wohnungseingängen im mehr als vierten Stock wird dann ein Fahrstuhl gefordert oder so. Das verteilt sich wohl auf allerlei Vorschriften, die m.W. größtenteils bundeseinheitlich sind (inzwischen wohl auch einheitlich W/O), mindestens jedoch landesweit gleich.
 
S

Spunk

welche Vorschriften für ein Mehrfamilienhaus alles einzuhalten sind
- höheren Lärmschutz (Decken, Wände)
- höheren Brandschutz (Treppenbreite)
Aber das ist nicht mein Gebiet... muenchen.de hat eine gute Seite... dann der Hinweis zur Bayerischen Bauordnung ... naja ist hat nicht SN. Hat DD, C oder L brauchbare Inet Auftritte. Müsste ja dann auch eine sächsische BO geben.. viel Spaß beim lesen.


Google ist den Freund...
§ 27
Tragende Wände, Stützen

(1) Tragende und aussteifende Wände und Stützen müssen im Brandfall ausreichend lang standsicher sein. Sie müssen
1. in Gebäuden der Gebäudeklasse 5 feuerbeständig,
2. in Gebäuden der Gebäudeklasse 4 hochfeuerhemmend und
3. in Gebäuden der Gebäudeklassen 2 und 3 feuerhemmend
sein. Satz 2 gilt
1. für Geschosse im Dachraum nur, wenn darüber noch Aufenthaltsräume möglich sind; § 29 Absatz 4 bleibt unberührt;
2. nicht für Balkone, ausgenommen offene Gänge, die als notwendige Flure dienen.

(2) Im Kellergeschoss müssen tragende und aussteifende Wände und Stützen
1. in Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 feuerbeständig und
2. in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 feuerhemmend
sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
kaho674

kaho674

Yep, Abstellräume ect. brauchen wir ohnehin für die Technik.
Wir möchten noch mal prüfen (lassen), ob ein Umbau des Bestandsgebäudes sinnvoll wäre.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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