Kniestock bei Traufhöhe 3,50m im Bebauungsplan

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E

EKA0081

Hallo zusammen. Vielleicht können mir die Experten hier etwas weiterhelfen. Ich bin gerade dabei mich näher mit dem Thema Hausbau zu beschäftigen. Wir hätten ein ca. 750 qm großes Grundstück in Aussicht. Im Bebauungsplan steht bei Traufhöhe: Die Traufhöhe gemessen am Schnittpunkt Außenkante Außenmauerwerk mit Unterkante Sparren darf Max. 3,50 m über dem Rohfussboden Erdgeschoss liegen. Erlaubt ist ein Vollgeschoss. Ich nehme an, mit einem Kniestock wird es da eng?
Weitere Angaben sind:
Grundflächenzahl 0,3
Geschossflächenzahl: 0,3

Zur Dachform gibt es keine Angaben.

Vorab schon mal Danke.
 
11ant

11ant

750 qm mal 0,3 sind 225 qm, da sollte man schon genügend Fläche im Erdgeschoss hinbekommen, um auch oben im Nicht-Vollgeschoss noch ein paar Räume unterzubringen. Gehen wir einmal vom Worst Case aus, und nehmen ein ganz kniestockloses Dach an: dann kannst Du den Volksmund-Namen "Anderthalbgeschösser" ziemlich wörtlich nehmen, d.h. Du wirst im DG etwa halb so viel Wohnfläche schaffen können wie im Erdgeschoss, hier also maximal 150 unten und 75 oben wegen des Maximums 225 aus der 0,3 Geschossflächenzahl. Die 150 unten werden auf die Grundfläche übersetzt 180 bis 190 werden können, halten das Maximum der 0,3 Grundflächenzahl also ebenfalls ein. Der Messpunkt auf Deinem Erdgeschossboden ist günstig - andere Bauherren kämpfen mit Kanaldeckeln oder noch ganz anderen Bezugshöhen. Von den 350 cm ziehen wir also 285 cm Geschosshöhe (von Boden zu Boden) ab, dann bleiben uns 65 cm. Das ist als Staubsaugerkniestock sogar recht viel, aber in der Gesamtsituation würde ich vermutlich zu Kniestock 0 und Drempel raten. Aber auch mit den besagten Kniestock würdest Du wohl unter der Vollgeschossgrenze (vereinfacht gesagt, oben 2/3 oder in manchen Bundesländern auch 3/4 so viel wie unten) bleiben. So oder so sehe ich Dich im DG im wesentlichen Giebel- und Dachflächenfenster zur Belichtung heranziehen müssen. Sagt der Bebauungsplan etwas zu Dachaufbauten ("Gauben") ?

Am besten erzählst Du mal, was Du überhaupt bauen möchtest: wie viel Quadratmeter, und wie viel davon entfiele auf die oberen Räume ?
 
E

EKA0081

Ja danke erst mal für die Infos. Wir stellen uns eine Hausgröße zwischen 150 und 170 qm vor. Zu Dachaufbauten wie Gauben ist im Bebauungsplan gar nichts angegeben. Und was wäre mit einem Staffelgeschoss?
 
kaho674

kaho674

Bei einem Staffel läge die Traufe ja nicht bei 3,50m, richtig?
Üblicherweise werden Schrägen, die Dir zu niedrig sind, abgekoffert. Das ist meist kein Drama, da das Haus sich vom Preis nicht wesentlich zu Häusern mit Kniestock unterscheidet (war zumindest zu meiner Bauzeit so). Du sparst ja ein paar Steinchen. Man muss aber anders planen - also mehr Räume im EG, was m.E. auch kein Drama ist.
 
11ant

11ant

Bei einem Staffel läge die Traufe ja nicht bei 3,50m, richtig?
Vermutlich sagt der Bebauungsplan auch dazu nichts, ab wie viel Rücksprung dann die Wandhöhe des OG nicht relevant wäre. Der müßte aber zumindest beide Traufseiten betreffen. Ein wesentlicher Raumgewinn wäre damit also nicht verbunden, dafür würde es um so teurer.
Üblicherweise werden Schrägen, die Dir zu niedrig sind, abgekoffert. Das ist meist kein Drama,
Eben: von innen sind Kniestock und Drempel hier kein Unterschied, der zum Drama langen würde.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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