KfW Förderung trotz derzeitig nicht geplanter Eigennutzung möglich?

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L

leonkmml

Hallo zusammen,

ich würde gerne das Einfamilienhaus kaufen und sanieren, welches unsere Familie seit mittlerweile 20 Jahren mietet. Derzeit wohnen dort noch mein Bruder und meine Mutter, für welchen Zweck wir das Haus in zwei Wohneinheiten aufteilen möchten und die beiden mir jeweils Miete u. a. zum Abtrag der geplanten Bau/Sanierungsfinanzierung bezahlen. Nun zu meiner Frage: Ich kann/möchte aus Steuergründen zum aktuellen Zeitpunkt meinen Wohnsitz nicht in das Einfamilienhaus verlegen (arbeite in der Schweiz, drohende Doppelbesteuerung meines Einkommens), werde aber definitiv in Zukunft irgendwann einmal dort wieder wohnen. Ich habe jetzt oftmals von expliziten KfW-Förderausschlüssen gelesen, wenn "keine Eigennutzung" vorliegt, ich verstehe es aber leider immer noch nicht so recht. Ist mit oben beschriebenem Szenario bspw. die KfW-Förderung 261 zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden oder BEG-Sanierungsförderungen wie z. B. die Umrüstung von Öl- auf Pelletheizung nicht möglich, da ich faktisch nicht im Haus gemeldet bin?

Freundliche Grüße
Leon
 
B

Benutzer200

Bei der energetischen Sanierung (oder auch Neubau) ist der Eigentümer egal, denn es wird die Sanierung gefördert und nicht die Schaffung Deines Wohneigentums.

Was meinst Du, wie die ganzen Wohnungsgesellschaften/-genossenschaften finanzieren?
 
L

leonkmml

Danke für die Antwort! Auf den Seiten der KfW habe ich leider nichts zu diesem Thema gefunden, bin aber ehrlich gesagt auch nicht fachkundig und mit der Frage hierher gekommen. In den Formularen zu den KfW Förderungen steht unter den Gründen für "Förderausschlüssen" u. a. folgendes, was mich verunsichert hat.

Förderausschlüsse
insbesondere
• Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen, die über den selbstnutzenden Erwerb einer Wohneinheit hinausgehen, zwischen nahestehenden Personen im Sinne von § 138 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 Insolvenzordnung

Ich bin kein Jurist, aber unter einer "entgeltliche Vermögensübertragung" könnten auch Mietzahlungen zählen?
Zudem las ich bisher immer nur von der Formulierung "Eigenheim" in Verbindung mit KfW Förderungen, insbesondere der Förderung 261, 262, die für mich relevant sein wird. Faktisch wäre es ja nicht mein Eigenheim, sondern eher eine Kapitalanlage, ich wäre zur Zeit nur der Vermieter.
 
B

Benutzer200

Danke für die Antwort! Auf den Seiten der KfW habe ich leider nichts zu diesem Thema gefunden, bin aber ehrlich gesagt auch nicht fachkundig und mit der Frage hierher gekommen. In den Formularen zu den KfW Förderungen steht unter den Gründen für "Förderausschlüssen" u. a. folgendes, was mich verunsichert hat.
Bei welchem Programm suchst Du denn gerade, dass Du Dir so wilde Gedanken machst?
Noch einmal. Energetisch werden Wohnimmobilien gefördert - unabhängig ob Eigennutzung oder Fremdnutzung; selbst als Mieter bekommst Du die Förderung, obwohl Dir die Immobilie nicht gehört.
261/262 ist DEFINITIV unabhängig davon. Wie gesagt, so finanzieren sich auch Wohnungsunternehmen.

Lesen im Programm hilft (ist z.B. von der KfW aus dem Merkblatt für 261/262):
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L

leonkmml

Bei welchem Programm suchst Du denn gerade, dass Du Dir so wilde Gedanken machst?
Noch einmal. Energetisch werden Wohnimmobilien gefördert - unabhängig ob Eigennutzung oder Fremdnutzung; selbst als Mieter bekommst Du die Förderung, obwohl Dir die Immobilie nicht gehört.
261/262 ist DEFINITIV unabhängig davon. Wie gesagt, so finanzieren sich auch Wohnungsunternehmen.

Lesen im Programm hilft (ist z.B. von der KfW aus dem Merkblatt für 261/262):
Anhang anzeigen 69925
Danke, das erleichtert mich schon einmal! Ich mache mir die Gedanken, da ich eine Ablehnung der Anträge unbedingt vermeiden möchte und es Förderprogramme gibt, die sich explizit auf Selbstnutzung beschränken. Genau, es geht in diesem Fall um die KfW Förderung 261, aus der ich auch das Zitat genommen habe. Das bedeutet, dass sich ein Mieter potentiell (bei Einwilligung des Vermieters) über den KfW 261 verschulden kann, um Sanierungsmaßnahmen in seiner Wohneinheit zu bewerkstelligen?
Freundliche Grüße
Leon
 
B

Benutzer200

Das bedeutet, dass sich ein Mieter potentiell (bei Einwilligung des Vermieters) über den KfW 261 verschulden kann, um Sanierungsmaßnahmen in seiner Wohneinheit zu bewerkstelligen?
Genau das. Kommt wahrscheinlich nicht oft vor, ist aber tatsächlich möglich. Gutes Beispiel ist das Wohnrecht, wo der "Mieter" nicht rausgeworfen werden kann.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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