Nicht ausdrücklich auf meinen konkreten Fall bezogen aber steht so auch auf der Seite der kfw:
Kann ich schon vor Antragstellung Liefer- und Leistungsverträge oder den Kaufvertrag abschließen?
Ja, erste Liefer- und Leistungsverträge oder den Kaufvertrag (beim Erstkauf) können Sie unter den unten aufgeführten Voraussetzungen auch vor Antragstellung schon abschließen.
Ausnahmeregelung bei Liefer- und Leistungsverträgen
Bei Liefer- und Leistungsverträgen stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:
1. dokumentiertes Beratungsgespräch
Haben Sie Ihr
Finanzierungsgespräch mit einem KfW-Formular dokumentiert? Dann können Sie anschließend erste Liefer- und Leistungsverträge abschließen. Mit dem Bau dürfen Sie jedoch erst nach der Antragstellung beginnen.
2. aufschiebende bzw. auflösende Bedingung
Haben Sie eine aufschiebende bzw. auflösende Bedingung vereinbart? Dann können Sie bereits vor Antragstellung Liefer- und Leistungsverträge abschließen. Mit dem Bau dürfen Sie jedoch erst nach der Antragstellung beginnen.
Bitte beachten Sie: Die Änderung von Liefer- und Leistungsverträgen durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung ist nicht zulässig.
Für die Formulierung der aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingungen stellen wir Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung: