KfW Förderung für KfW 40 Plus Häuser ab sofort und ab 01.07.2021

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S

Schultes

Programm 461, das ist das Zuschussprogramm ohne KfW Kredit.
Unser Schreiben hilft Dir nix. Wenn Du für Dich eine rechtsverbindliche Auskunft der KfW möchtest dann musst Du selbst schreiben.
Oder bis April warten, da wird das BEG WG Merkblatt veröffentlicht.
Das BEG EM Merkblatt ist ja schon veröffentlicht, da seit 01.01.21 in Kraft. Dort steht das gleiche Prozedere drin, wie die KfW mir auf unsere Frage geantwortet hat. Ich gehe davon aus, dass das im Merkblatt BEG WG so übernommen wird.
 
E

Evelyn!

Ja April ist ja nicht mehr lange und es sieht nicht danach aus, als ob ich spontan irgendwo unterschreiben könnte :rolleyes:
 
M

Mimaraa

1. die Fördermöglichkeit erlischt, wenn Kauf-/Werkvertrag vor Fördermittelbescheid unterzeichnet wird.
Zum Zuschuss ohne Kredit nach "neuem System" ab 01.07.2021:

Ich muss also erst den Fördermittelbescheid haben, und muss danach den Vertrag unterschreiben.

Was ist denn alles Voraussetzung, dass ich am 01.07.2021 den Fördermittelbescheid beantragen kann und diesen dann erhalte? Kann ich dies am 01.07.2021 einfach so per Eingabe an die KfW machen, ohne dass ich vorher irgendwas getan habe? Wielange wird der Förderbescheid dann auf sich warten lassen?

Nachteil ist natürlich, dass die Hauspreise bis Juli gestiegen sind, sich der Baubeginn auf 2022 verzögern würde usw.
 
S

Schultes

Nun ja, für den Antrag wirst Du detaillierte Angaben zu Deinem Objekt benötigen.
D.h. die ganzen Nachweise zum Energiebedarf, neu auch Lüftungskonzept, neu auch detallierte Wärmebrückenbeiwerte (Pauschalwerte wie bisher geht für BEG WG EE nicht mehr).
Im Prinzip muss Dein Haus komplett ausgeplant sein (Ausrichtung zur Sonne, Aufbau Außenhülle, Fenster und Verschattung, Heizungsart und Heizkreisverteilsystem, Lüftungskonzept, Größe der Nutzfläche), um die geforderten Werte für den Antrag zu ermitteln. Und das wird dir kein Bauträger machen, wenn Du keinen Vertrag unterschreibst....., siehe Beschreibung ein zwei Seiten vorher.
Btw: Wenn Du jetzt noch nicht unterschrieben hast, wird es sowieso 2022 mit dem Baubeginn.
 
M

Mimaraa

das wird dir kein Bauträger machen, wenn Du keinen Vertrag unterschreibst.....,
Wie soll dieses Verfahren denn funktionieren, wenn ich den Vertrag erst nach Förderbescheid unterschreiben darf und du aber behauptest dass mir der Bauträger die Sachen dafür vor Unterschrift nicht fertigmachen wird?

Der zeitlich Ablauf ist doch

1. Berechnungen/Planungen/Werte durch Bauträger erstellen lassen
2. Förderbescheid beantragen
3. Vertrag unterschreiben
 
WilderSueden

WilderSueden

Planungsverträge sind schon vorher erlaubt. Nur ein Werkvertrag geht nicht.
Eventuell kommt auch das Thema Förderungsvorbehalt im Vertrag, bei den Einzelmaßnahmen geht das wohl.

Ändert aber grundsätzlich nichts daran dass die Reihenfolge absolut widersinnig und realitätsfremd ist. Und dabei noch die Bauherren fleißig in die Bereitstellungszinsen reinreitet da keine Bank die Förderung beantragen wird ohne ihren eigenen Kredit zu verkaufen
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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