Y
Yosan
Vom Landkreis, dort Abteilung Wasser-und Bodenschutz.Von welcher Behörde kam denn das und ist in dem Schreiben eine Rechtsgrundlage benannt? Diese muss ja bestehen und für Dich auch nachvollziehbar sein.
Rechtsgrundlage Paragraph 1, Abs. 2 Satz 3 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen i.V.m. Paragraph 23 der hessischen Anlagenverordnung.
Auf dem Prüfbericht steht dann "Prüfung einer Heizölverbraucheranlage nsch VAwS.
Den Unterlagen konnt ich grad auch entnehmen, dass wir als oberirdisch gelten und nur Trinkwasserschutzzone 3 sind