Guten Tag Zusammen,
ich weiß, dass es das Thema schon 1-2 mal gab, ich wollte jedoch noch einmal hier nachfragen wie es sich denn bei folgender Konstellation mit dem KfW Kredit Nr. 300 (Wohneigentum für Familien) verhält.
Meine Frau und ich wollen auf einem Grundstück in unserem Besitz einen Neubau errichten. Meiner Frau gehört jedoch bereits das Haus, in welchem wir aktuell wohnen (ehemaliges Haus der Oma). Da meine Frau das Haus eigentlich nicht abgeben möchte, ist uns folgende Idee gekommen: Wir veräußern das Haus an ein Familienmitglied mit einem Zahlungsziel in 10 Jahren und einem Rückholrecht. Dann wird der KfW Kredit beantragt. Anschließend wird das Rückholrecht geltend gemacht, sodass das Haus wieder im Eigentum meiner Frau ist. (Ob es über ein Rückholrecht oder Rückkaufoption etc. geregelt wird ist ja noch offen).
Wäre dieses Szenario denkbar oder meint ihr dass man damit Probleme bekommen könnte?
P.S.: Das Haus in dem wir aktuell wohnen ist leider Raum- bzw. Flächenmäßig viel zu klein für uns, sodass wir einen Neubau planen müssen.
Vielen Dank schonmal für Euren Input!
Beste Grüße
ich weiß, dass es das Thema schon 1-2 mal gab, ich wollte jedoch noch einmal hier nachfragen wie es sich denn bei folgender Konstellation mit dem KfW Kredit Nr. 300 (Wohneigentum für Familien) verhält.
Meine Frau und ich wollen auf einem Grundstück in unserem Besitz einen Neubau errichten. Meiner Frau gehört jedoch bereits das Haus, in welchem wir aktuell wohnen (ehemaliges Haus der Oma). Da meine Frau das Haus eigentlich nicht abgeben möchte, ist uns folgende Idee gekommen: Wir veräußern das Haus an ein Familienmitglied mit einem Zahlungsziel in 10 Jahren und einem Rückholrecht. Dann wird der KfW Kredit beantragt. Anschließend wird das Rückholrecht geltend gemacht, sodass das Haus wieder im Eigentum meiner Frau ist. (Ob es über ein Rückholrecht oder Rückkaufoption etc. geregelt wird ist ja noch offen).
Wäre dieses Szenario denkbar oder meint ihr dass man damit Probleme bekommen könnte?
P.S.: Das Haus in dem wir aktuell wohnen ist leider Raum- bzw. Flächenmäßig viel zu klein für uns, sodass wir einen Neubau planen müssen.
Vielen Dank schonmal für Euren Input!
Beste Grüße
N
nordanney09.01.25 20:35Nalls93 schrieb:
Die Eltern-Kind konstellation funktioniert nicht,Umgekehrt. Nicht auf die eigenen Kinder, sondern auf die Eltern. Auch dort ohne Grunderwerbsteuer.Nalls93 schrieb:
Wir hatten uns nur gefragt, ob es diesen Fall schon einmal gab und ob es legitim ist das in dieser Form zu machen.Ja, kommt (leider) regelmäßig vor (es gibt Menschen, die haben durch Erbschaft 5% an einem Haus bekommen, das noch ein Wohnrecht für die Eltern hat - Eigentum absolut nichts wert bis hin zu in GmbHs verschobene Immobilienportfolien. Alles möglich) und es legal und rechtlich völlig in Ordnung. Ob legitim, ist eine andere Frage. Nalls93 schrieb:
Wir werden denke ich nicht um eine anwaltliche Prüfung herumkommen.Auf jeden Fall bzw. auch vom Steuerberater.W
wiltshire09.01.25 21:49Nalls93 schrieb:
Naja ich denke es ist schon ein unterschied ob man wirklich ein Haus hat, das ausreichend Platz für eine Familie bietet oder wie in unserem Fall ein Altbauhaus dass aufgeteilt wurde uns somit quasi nur noch eine 3 Zimmerwohnung für eine 4 köpfige Familie mit 2 Homeoffice tätigen ist. Dass meine Frau das Haus gerne halten würde ist eine rein emotionale Geschichte, da sie hier größtenteils aufgewachsen ist.Du hast mit dem was Du sagst völlig recht. Dein Gedankenspiel ist völlig nachvollziehbar und darüber, dass Du dieses Gedankenspiel hier äußerst fälle ich auch kein Urteil. Ich rate Dir einfach davon ab, da ich das nicht in Ordnung fände. Die Förderung ist für Menschen in andere Situationen gedacht.Nalls93 schrieb:
Danke für deinen Input. Je mehr ich darüber nachdenke desto unwohler fühle ich mich jedoch bei der Sache. Eure Anmerkungen haben das auch nochmal bestätigt.Der Aufwand und die Kosten die bestehende Immobilie hin und her zu schieben-wird sich wahrscheinlich gar nicht lohnen.
Informier dich doch mal über normale Baufinanzierungen.