Hallo Zusammen,
Wir interessieren uns für die KFW Förderung 300 für Familien.
Auf der Infoseite steht nun als Haushaltseinkommen zählt „das zu versteuernde Einkommen laut Einkommensteuerbescheid“. Soweit so gut.
Nun wird in Zukunft als Entgeldersatzleistung Elterngeld bezogen welches ja erst einmal Steuerfrei ausgezahlt wird, jedoch unter dem Progressionsvorbehalt liegt. Somit sollte das Elterngeld im Einkommensteuerbescheid ja nicht zum „zu versteuerndes Einkommen“ zählen sondern darunter separat aufgeführt sein.
Kann mir jemand sicher bestätigen, dass das Elterngeld somit nicht für das Haushaltseinkommen der KFW 300 Förderung relevant ist? Wir haben aktuell noch keinen entsprechenden Steuerbescheid möchten jedoch bereits jetzt wissen ob für uns die Förderung in Frage kommt.
Das Telefonat mit KFW hat leider auch nichts gebracht. Die Aussage war es kommt darauf an wie es im Steuerbescheid steht. Was ich jedoch nicht weiß weil ich ja noch keinen habe.
Ich hatte den Eindruck die KFW Mitarbeiterin wusste es selbst nicht?
Ich werde doch bestimmt nicht der Erste Kunde sein für den es relevant ist ob das Elterngeld dazu zählt?
Vielen Dank und viele Grüße
Wir interessieren uns für die KFW Förderung 300 für Familien.
Auf der Infoseite steht nun als Haushaltseinkommen zählt „das zu versteuernde Einkommen laut Einkommensteuerbescheid“. Soweit so gut.
Nun wird in Zukunft als Entgeldersatzleistung Elterngeld bezogen welches ja erst einmal Steuerfrei ausgezahlt wird, jedoch unter dem Progressionsvorbehalt liegt. Somit sollte das Elterngeld im Einkommensteuerbescheid ja nicht zum „zu versteuerndes Einkommen“ zählen sondern darunter separat aufgeführt sein.
Kann mir jemand sicher bestätigen, dass das Elterngeld somit nicht für das Haushaltseinkommen der KFW 300 Förderung relevant ist? Wir haben aktuell noch keinen entsprechenden Steuerbescheid möchten jedoch bereits jetzt wissen ob für uns die Förderung in Frage kommt.
Das Telefonat mit KFW hat leider auch nichts gebracht. Die Aussage war es kommt darauf an wie es im Steuerbescheid steht. Was ich jedoch nicht weiß weil ich ja noch keinen habe.
Ich hatte den Eindruck die KFW Mitarbeiterin wusste es selbst nicht?
Ich werde doch bestimmt nicht der Erste Kunde sein für den es relevant ist ob das Elterngeld dazu zählt?
Vielen Dank und viele Grüße
N
nordanney13.05.24 22:28Groot9999 schrieb:
Das Telefonat mit KFW hat leider auch nichts gebracht. Die Aussage war es kommt darauf an wie es im Steuerbescheid steht. Was ich jedoch nicht weiß weil ich ja noch keinen habe.
Ich hatte den Eindruck die KFW Mitarbeiterin wusste es selbst nicht?
Ich werde doch bestimmt nicht der Erste Kunde sein für den es relevant ist ob das Elterngeld dazu zählt?Kann ich echt nicht glauben, dass das hier niemand weiß - und auch niemand mal lesen kann... Mehr als 30 Sekunden bei Google und sogar öffentlichen Stellen wie Land/FA etc. gibt glasklare Ergebnisse aus.==> es zählt das zu versteuernde Einkommen
==> was ist zu versteuerndes Einkommen
==> welchen Einfluss hat das Elterngeld auf das zu versteuernde Einkommen
Fazit: Und wenn Du 10.000€ Elterngeld im Monat bekommen würdest, hat das keinen Einfluss auf Dein zu versteuerndes Einkommen. Nur auf die tatsächlich zu zahlende Steuer. Und somit auch 0 Einfluss auf die KfW-Einkomensberechnung.
G
Groot999913.05.24 23:12nordanney schrieb:
Kann ich echt nicht glauben, dass das hier niemand weiß - und auch niemand mal lesen kann... Mehr als 30 Sekunden bei Google und sogar öffentlichen Stellen wie Land/FA etc. gibt glasklare Ergebnisse aus.
==> es zählt das zu versteuernde Einkommen

==> was ist zu versteuerndes Einkommen

==> welchen Einfluss hat das Elterngeld auf das zu versteuernde Einkommen

Fazit: Und wenn Du 10.000€ Elterngeld im Monat bekommen würdest, hat das keinen Einfluss auf Dein zu versteuerndes Einkommen. Nur auf die tatsächlich zu zahlende Steuer. Und somit auch 0 Einfluss auf die KfW-Einkomensberechnung.Danke für das Zusammenfassen ich habe das auch schon so recherchiert und vermutet, dass das Elterngeld keinen Einfluss darauf hat.
Das heißt also zusammenfassend:
Wenn man zusammen vorher über der Einkommensgrenze lag und dann eine Person Elterngeld bezieht erlangt man Förderberechtigung. Das zusammen zu versteuernde Einkommen sinkt durch den Elterngeldbezug.
Das im Steuerbescheid unterhalb des zu versteuernden Einkommen aufgeführte Elterngeld welches indirekt über den Progressionsvorbehalt besteuert wird hat keinen Einfluss auf die Berechnung der Förderberechtigung.
Habe ich das richtig verstanden?
Da bleibt die Frage warum mir dies die Dame von KFW so nicht bestätigen konnte.
N
nordanney14.05.24 07:46Groot9999 schrieb:
Habe ich das richtig verstanden?Die Art der Berechnung verstanden. Aber das Elterngeld heute ist irrelevant, da vergangene Jahre betrachtet werden:nordanney schrieb:
Die Art der Berechnung verstanden. Aber das Elterngeld heute ist irrelevant, da vergangene Jahre betrachtet werden:

Er will ja erst in 2026 beantragen, da er in 21/22 definitiv drüber liegt...
G
Groot999914.05.24 10:53-LotteS- schrieb:
Er will ja erst in 2026 beantragen, da er in 21/22 definitiv drüber liegt...Genau. Es geht darum ob wir in Zukunft Förderberechtigt werden. Sicher kann es natürlich bis 2026 niemand sagen aber nach heutigem Stand würde es durch den Bezug von Elterngeld statt normalen Gehalt klappen.
N
nordanney14.05.24 11:57Groot9999 schrieb:
Genau. Es geht darum ob wir in Zukunft Förderberechtigt werden. Sicher kann es natürlich bis 2026 niemand sagen aber nach heutigem Stand würde es durch den Bezug von Elterngeld statt normalen Gehalt klappen.Dann passt es. Wollte nur darauf hinweisen, dass recht weit in der Vergangenheit berechnet wird bzw. man dann weit in die Zukunft "planen" muss.Ähnliche Themen