Hallo zusammen,
Hoffe, ich bin im richtigen Unterforum.
Wir wollen unseren Keller einen "Tick" höher haben, um auch mal einen Gast dort unter zu bringen. Technisch wird der Keller voll ausgestattet. Nun steht in der Baubeschreibung, dass der Keller eine Rohbaulichte von 2,20m hat...in unserem Angebot steht nun unsere geförderte höhere Höhe. Aber "nur" 2,38m! Jetzt meine Frage:
Was bleibt von den 2,38 m an lichter Raumhöhe, wenn Fußboden und Decke fertig sind? Wir bekommen in den 2 Keller-Haupträumen auch eine FB rein. Ich habe keine Vorstellung, was Estrich und Putz und co an Raum "wegnehmen". Kann mir das jemand sagen?
Danke euch!!
Hoffe, ich bin im richtigen Unterforum.
Wir wollen unseren Keller einen "Tick" höher haben, um auch mal einen Gast dort unter zu bringen. Technisch wird der Keller voll ausgestattet. Nun steht in der Baubeschreibung, dass der Keller eine Rohbaulichte von 2,20m hat...in unserem Angebot steht nun unsere geförderte höhere Höhe. Aber "nur" 2,38m! Jetzt meine Frage:
Was bleibt von den 2,38 m an lichter Raumhöhe, wenn Fußboden und Decke fertig sind? Wir bekommen in den 2 Keller-Haupträumen auch eine FB rein. Ich habe keine Vorstellung, was Estrich und Putz und co an Raum "wegnehmen". Kann mir das jemand sagen?
Danke euch!!
Dann soll sie sich freuen
T
toxicmolotof22.03.15 14:15Ich möchte Euch nur auf Folgen und Konsequenzen unüberlegten Handels hinweisen.
Ihr solltet einfach die 20 oder 30cm mehr Raumhöhe (die von der Landesbauordnung gefordert wird) und die passende Abböschung vor dem groß genug gewählten Fenster wählen.
Ihr solltet einfach die 20 oder 30cm mehr Raumhöhe (die von der Landesbauordnung gefordert wird) und die passende Abböschung vor dem groß genug gewählten Fenster wählen.