L
Lüneburgerin
Hallo Ihr!
Ich bin ganz frisch hier und absolut ahnungslos.
Habe nun die letzten Tage das WWW durchforstet und finde absolut nichts zu diesem Thema.
Wir haben uns zum 01.08.18 ganz "spontan" ein Zweifamilienhaus (BJ 1970) gekauft und möchten nun die Kellerrenovierung in Angriff nehmen.
Dieser hat eine Deckenhöhe von 215cm und darf somit nicht als Wohnraum vermietet werden.
Aber darf ich diesen denn als privaten Wohnraum nutzen??
Es handelt sich hierbei um zwei Räume á 25 qm inkl. Badezimmer.
Diese schreien regelrecht nach einer sinnvolleren Nutzung und würden sich wunderbar als Gäste - oder Schlafzimmer anbieten.
Vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben..
Grüße aus Lüneburg!
Ich bin ganz frisch hier und absolut ahnungslos.
Habe nun die letzten Tage das WWW durchforstet und finde absolut nichts zu diesem Thema.
Wir haben uns zum 01.08.18 ganz "spontan" ein Zweifamilienhaus (BJ 1970) gekauft und möchten nun die Kellerrenovierung in Angriff nehmen.
Dieser hat eine Deckenhöhe von 215cm und darf somit nicht als Wohnraum vermietet werden.
Aber darf ich diesen denn als privaten Wohnraum nutzen??
Es handelt sich hierbei um zwei Räume á 25 qm inkl. Badezimmer.
Diese schreien regelrecht nach einer sinnvolleren Nutzung und würden sich wunderbar als Gäste - oder Schlafzimmer anbieten.
Vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben..
Grüße aus Lüneburg!