Kaufvertragsentwurf (Grundstück) vor Notartermin geändert

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V

vaderle

Hallo,

eigentlich haben wir am Samstag die Unterschriftenrunde beim Notar. Nun bekam ich heute die Info, dass das Grundbuch nochmal angepasst wurde.

Zum Hintergrund: Wir wollen ein hinteres Grundstück (720m²) erwerben. Das vordere Grundstück (600m²) wurde bereits verkauft. Vorher waren beide Grundstücke ein Großes mit einem Besitzer.

Nun wurde in Abteilung 2 eingetragen:
Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an einer Teilfläche mit einer Größe von etwas 600 qm für .......

Ist das so OK?

In Abteilung 3 an erster Stelle wurde außerdem die Bank bzw. Grundschuld des anderen Käufers hinterlegt.
320.000,00 EUR Grundschuld ohne Brief für die DSL Bank....

Darf eine fremde Bank bzw. die Finanzierung des Nachbarn im Grundbuch meines Grundstücks an erster Stelle stehen? Ich gehe davon aus, dass meine finanzierende Bank an erster Stelle stehen will.



In Abteilung 2 haben wir außerdem noch eine Grunddienstbarkeit aus dem Jahr 1935 zu Gunsten der örtlichen Wasserbetriebe. Muss man bei sowas irgendwie aufpassen? Rückmeldung der Wasserbetriebe war, dass sie die Grunddienstbarkeit noch nicht streichen wollen.
 
N

nordanney

Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an einer Teilfläche mit einer Größe von etwas 600 qm für .......
Dann gibt es also noch keine separaten Flurstücke. Wie sonst soll sich der Erwerber der anderen Fläche denn sonst sein Recht sichern? Wenn Deine AV eingetragen wird, steht dann im Grundbuch "... auf einer noch zu vermessenden Fläche von ca. 720qm"

In Abteilung 3 an erster Stelle wurde außerdem die Bank bzw. Grundschuld des anderen Käufers hinterlegt.
320.000,00 EUR Grundschuld ohne Brief für die DSL Bank....

Darf eine fremde Bank bzw. die Finanzierung des Nachbarn im Grundbuch meines Grundstücks an erster Stelle stehen? Ich gehe davon aus, dass meine finanzierende Bank an erster Stelle stehen will.
Die steht dann nicht auf Deinem Grundstück, sondern auf den noch zu vermessenden Teilfläche.

In Abteilung 2 haben wir außerdem noch eine Grunddienstbarkeit aus dem Jahr 1935 zu Gunsten der örtlichen Wasserbetriebe. Muss man bei sowas irgendwie aufpassen? Rückmeldung der Wasserbetriebe war, dass sie die Grunddienstbarkeit noch nicht streichen wollen.
Akzeptieren oder nicht kaufen. Was beinhaltet denn die Grunddienstbarkeit? Habt Ihr die Bewilligungsurkunde vorliegen?

Zusammengefasst. Liest sich auf den ersten Blick ganz normal und üblich.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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