Kauf Baugrundstück, toter Winkel

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VanessaJa

Hallo liebe Bauherren/innen,

wir sindschon seit längerem auf der Suche nach einem Grundstück, in der Nachbarschaft hat sich nun ein Verkauf einer Baulücke ergeben. Einige Fragen haben sich für uns ergeben, vielleicht kann uns hier ja jemand weiterhelfen..um dieses Doppelgrundstück geht es: es muss nicht neu geteilt werden aber aufgrund der Garage neu vermessen.. wir würden gerne wie folgt die Grenzsteine versetzten lassen (grauer Bereich). Hierdurch ergibt sich hinter der Garage ein kleiner „toter Winkel“ für den Verkäufer kein Problem, gibt es da aber ein Problem? Weiß das jemand? Da die Ecke ja dann nicht mehr betretbar (kein Zugang dazu) ist. Zugerechnet wird Sie dem Verkäufer .. über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Was sagt ihr zu dem Grundstück? In der Breite 18 Meter, Länge ca 30 round about 610 qm.
kauf-baugrundstueck-toter-winkel-450662-1.jpeg
 
11ant

11ant

Verstehe ich recht: der Verkäufer (besitzt beide Flurstücke, will seine Garage die auf beiden steht stehen lassen) verkauft Euch 154/55 und dieses so weit verkleinern, daß es nun "gerade" in der Flucht der Garagenrückseite abschließt ? - warum muß es nach Deiner Ansicht nicht geteilt werden ?
 
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VanessaJa

Verstehe ich recht: der Verkäufer (besitzt beide Flurstücke, will seine Garage die auf beiden steht stehen lassen) verkauft Euch 154/55 und dieses so weit verkleinern, daß es nun "gerade" in der Flucht der Garagenrückseite abschließt ? - warum muß es nach Deiner Ansicht nicht geteilt werden ?
Dafür fehlt mir wahrscheinlich das Fachwissen, uns wurde gesagt das die Grundstücke bereits geteilt sind... mag sein das ich da falsch mit den Begrifflichkeiten bin.. genau wir würden 154/55 kaufen und das Grundstück müsste wegen der Garage neu vermessen werden. Oder so ist es vom Verkäufer gewünscht. Ganz oben entsteht durch die Flucht eben dieser tote Winkel.
 
11ant

11ant

genau wir würden 154/55 kaufen und das Grundstück müsste wegen der Garage neu vermessen werden. Oder so ist es vom Verkäufer gewünscht. Ganz oben entsteht durch die Flucht eben dieser tote Winkel.
Ach so. Er hatte die Flurstücke unvereinigt gelassen, deshalb müßten sie so gesehen nicht geteilt werden. Aber er will die Garage stehen lassen und den Grenzverlauf dazu anpassen. Wovon Du sprichst, ist das winzige Eckchen zwischen Zaun und in Fahrtrichtung hinterer linker Ecke der Garage ?
Da wird wenig Laub hinwehen. Zum Streichen der Garage an dieser Ecke (wie auch zu deren Rückseite) kommt er zu Euch rüber (nennt sich Hammerschlag- und Leiterrecht, er sagt dafür zwei Wochen vorher bescheid, darf sein Gerüst nicht trödelig stehen lassen und muß nachher alles wieder sauber verlassen). Das ist ganz gewöhnliches Nachbarrecht, an das der Gesetzgeber schon zur Kaiserzeit oder gar noch früher gedacht hat. Ich sehe da nichts, das irgendwem Sorgen bereiten müßte.
 
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VanessaJa

Ach so. Er hatte die Flurstücke unvereinigt gelassen, deshalb müßten sie so gesehen nicht geteilt werden. Aber er will die Garage stehen lassen und den Grenzverlauf dazu anpassen. Wovon Du sprichst, ist das winzige Eckchen zwischen Zaun und in Fahrtrichtung hinterer linker Ecke der Garage ?
Da wird wenig Laub hinwehen. Zum Streichen der Garage an dieser Ecke (wie auch zu deren Rückseite) kommt er zu Euch rüber (nennt sich Hammerschlag- und Leiterrecht, er sagt dafür zwei Wochen vorher bescheid, darf sein Gerüst nicht trödelig stehen lassen und muß nachher alles wieder sauber verlassen). Das ist ganz gewöhnliches Nachbarrecht, an das der Gesetzgeber schon zur Kaiserzeit oder gar noch früher gedacht hat. Ich sehe da nichts, das irgendwem Sorgen bereiten müßte.
Genau die hintere linke Ecke in Fahrtrichtung, okay verstehe. Was ist jetzt aber wenn ich meine Garage quasi an seine baue und da ist kein Weg mehr ?
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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