H
Heidi1965
Unser Photovoltaik-Anlage ging am 14.04.2021 ans Netz. Demnach wird mit der Bezeichnung SgK4820-Apr21 eine Vergütung von 7,81 ct/kwh gezalt.
Aber:
1) Für den Strombezug vom 14.04.2021 bis 08.03.2022 wurde mit der Bezeichnung SgK523---20PZ ein Betrag von 1,56 ct/kwh wieder abgezogen, so dass die Nettovergütung für diesen Zeitraum lediglich 6,25 ct/kwh betrug.
2) Dieser Abzug von 1,56 ct/kwh setzte sich für den Zeitraum 09.03.2022 bis 24.06.2022 fort. Ab dem 25.06.2022 gab es dann keinen Abzug mehr, so dass hier brutto=netto 7,81 ct/kwh ausgezahlt wurden.
Kann das jemand erklären. Vielleicht geht es hier schneller als ewiges Warten in der Hotline des Energieunternehmens. Vielen Dank.
Aber:
1) Für den Strombezug vom 14.04.2021 bis 08.03.2022 wurde mit der Bezeichnung SgK523---20PZ ein Betrag von 1,56 ct/kwh wieder abgezogen, so dass die Nettovergütung für diesen Zeitraum lediglich 6,25 ct/kwh betrug.
2) Dieser Abzug von 1,56 ct/kwh setzte sich für den Zeitraum 09.03.2022 bis 24.06.2022 fort. Ab dem 25.06.2022 gab es dann keinen Abzug mehr, so dass hier brutto=netto 7,81 ct/kwh ausgezahlt wurden.
Kann das jemand erklären. Vielleicht geht es hier schneller als ewiges Warten in der Hotline des Energieunternehmens. Vielen Dank.