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Du interpretierst Dinge in den Satz, die da nicht stehen.Stellt sich dann die Frage wann notwendige Kosten für eine wirtschaftlich effiziente Betriebsführung gegeben sind.
Bei einem Stromzähler mit dem fast vier Jahrzehnte Geld verdient wurde, müsste eine Amortisation x-fach gegeben sein, so dass dann keine Notwendigkeit mehr besteht die Ausbaukosten dem Endverbraucher auf das Auge zu drücken, da die wirtschaftliche Effizienz bereits erfüllt ist.
An Kundenanlagen im Netzgebiet dürfen grundsätzlich nur beim Netzbetreiber eingetragen VertragsInstallateursUnternehmen (VIU) arbeiten. Die dürfen ALLE einen Zähler ausbauen und wissen darüber auch Bescheid. Kenntnis der Technischen Anschlussbedienungen (TAB) und der NAV sind Voraussetzung für einen VIU.Es hat nicht jeder das Glück, dass er einen so guten Handwerker hat, dass dieser beim Umbau den Stromzähler gleich ausbaut und zurückschickt bzw. hierüber Bescheid weiß.
Hast du das deinen Netz- oder Messstellenbetreiber schon mal gefragt?Weiterhin stellt sich für mich die Frage, ob es überhaupt notwendig ist, den Zähler auszubauen oder ob es nicht andere effektive Möglichkeiten gibt
Auf welcher rechtlichen Grundlage gehst du davon aus? Nochmals: Wenn dem so wäre, würde das so in den TAB oder dem Netzanschlussvertrag stehen. Wenn da nichts steht, greift die NAV.Ich gehe daher davon aus, dass es ausreichend sein müsste dem Netzwerkbetreiber die Abholung seines Eigentums, also des Stromzählers zu ermöglichen und man damit seine Schuldigkeit getan hat.
Ich kann mir nicht vorstellen, das dir hier hierbei jemand helfen kann. Vllt. ein Reichsbürgerforum (nicht bös gemeint)?Für weitere Tipps bzw. Argumentationshilfen wäre ich daher sehr dankbar