Staffelgeschoss erlaubt wenn Bebauungsplan Flachdach gefordert?

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Y

ypg

Man muss dazu sagen, dass neue Flachdach-Gebäude oftmals mit innenliegenden Neigungsdächern erstellt werden, die Attika (ich glaube, so heißt die Umrandung) dann aber gerade ausgeführt wird.

Aber letztendlich beantwortet das nicht die Frage.
Ein Vollgeschoss ist ja in vielen Bundesländern anders definiert. Wenn in NDS zB das zweite Geschoss ein Vollgeschoss ist, wenn 2/3 der oberen Grundfläche im Mittel 2,30 an Höhe haben muss, kann sehr wohl ein Staffelgeschoss gebaut werden. Ist alles eine Frage der Berechnung


In aller Kürze Grüsse
 
Nordlys

Nordlys

Zu 11ant
b) war ich nicht. Ich kenne kein Themenbaugebiet.
At all. Ich lerne, dass es sowas in D gibt. Würde es selbst nie bauen.
 
A

Alex85

Man muss dazu sagen, dass neue Flachdach-Gebäude oftmals mit innenliegenden Neigungsdächern erstellt werden, die Attika (ich glaube, so heißt die Umrandung) dann aber gerade ausgeführt wird.
Attika, ja.
Flachdächer sind ja auch eher flachgeneigte Dächer, sonst wär das mit der Entwässerung ja so eine Sache
 
11ant

11ant

Was an Flachdach problematisch sein soll erschließt sich mir nicht. Unser Bauträger baut Sattel und Flachdächer und hält letztere für unproblematischer.
Das sehe ich ähnlich. Bei den modernen KfW-Würfeln scheint es mir auch sinnvoller, die "thermische Hülle" oben gleich wasserdicht abzuschließen, statt ein pseudo-geneigtes Walmdach draufzufaken, mit dem man einen nutzlosen Zwischenraum schafft, und das spezielle Ziegel erfordert, weil es so flach ist.

dass neue Flachdach-Gebäude oftmals mit innenliegenden Neigungsdächern erstellt werden, die Attika (ich glaube, so heißt die Umrandung) dann aber gerade ausgeführt wird.
Ja, so heißt diese Blende (aktuell oft als Aufmauerung). Das sind aber konstruktiv meist schon Flachdächer, seltener geneigte Dächer <10° DN. Ohne Dachüberstand ist die Dachflächenentwässerung ja dann "innenliegend", was bei geneigten Dächern noch weniger trivial ist.

Wenn in NDS zB das zweite Geschoss ein Vollgeschoss ist, wenn 2/3 der oberen Grundfläche im Mittel 2,30 an Höhe haben muss, kann sehr wohl ein Staffelgeschoss gebaut werden.
Hier geht es wohl um das zweieinhalbte Geschoss. Also weniger, wie man das zweite zum Vollgeschoss macht, sondern ob darüber noch eines sein darf. Das hängt hier am kritischsten an der Traufhöhe, aus deren Sicht es ja quasi wie ein geschoßhoher Kniestock zählt.
 
H

Hausbauer1

Hier geht es wohl um das zweieinhalbte Geschoss. Also weniger, wie man das zweite zum Vollgeschoss macht, sondern ob darüber noch eines sein darf. Das hängt hier am kritischsten an der Traufhöhe, aus deren Sicht es ja quasi wie ein geschoßhoher Kniestock zählt.
Mal sehen. Also hier steht TH 111,175.
 
11ant

11ant

Also hier steht TH 111,175.
TH 111,175 würde sich auf NN beziehen, dazu müßte man dann die entsprechende Höhe Oberkante Fertigfußboden EG wissen.

Oder steht da TH1* 11,175 (das wäre so genau bemessen ungewöhnlich) ? dann wären ab einem Nullpunkt wie z.B. Oberkante Fertigfußboden EG (oder auch einem Kanaldeckel o.ä.) 11,175 Meter gemeint, was für praktisch drei Geschosse locker auch mit Sockel / Terraingefälle reichen sollte.

*) das wäre nur üblich im Zusammenspiel mit TH2, also entweder unterschieden nach Berg- und Talseite des Grundstückes, oder wenn auch versetzte Pultdächer erlaubt sind.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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