Hallo zusammen,
uns treibt gerade auch die Frage um, ob ein Carport ein Nebengebäude ist. Also ob ein Carport auch unter §6 unserer Satzung zum Bebauungsplan fällt.
Also besteht die Möglichkeit das Carport auch außerhalb des Baufeldes (Überbaubare Flächen) gebaut werden dürfte.
Anbei ein Auszug aus dem Bebauungsplan.
Vielleicht kann da jemand sicher etwas dazu sagen.
Besten Dank schon mal.
Gruß
Specki
uns treibt gerade auch die Frage um, ob ein Carport ein Nebengebäude ist. Also ob ein Carport auch unter §6 unserer Satzung zum Bebauungsplan fällt.
Also besteht die Möglichkeit das Carport auch außerhalb des Baufeldes (Überbaubare Flächen) gebaut werden dürfte.
Anbei ein Auszug aus dem Bebauungsplan.
Vielleicht kann da jemand sicher etwas dazu sagen.
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Bayern und Sachsen sind beides Freistaaten, und Garagen sind ebenfalls Nebengebäude sowie regelmäßig nicht dem Aufenthalt dienend und grenzprivilegiert.
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Specki schrieb:
Also besteht die Möglichkeit das Carport auch außerhalb des Baufeldes (Überbaubare Flächen) gebaut werden dürfte.Nein, es sei denn, deinem Bauvorlageberechtigten fallen gute Gründe für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ein (§31 Baugesetzbuch).ypg schrieb:
... genauso wie ein Carport eine Garage istGaragen- und Stellplatzverordnung – GaStellV:§ 1 Begriffe und allgemeine Anforderungen
... 3 Stellplätze mit Schutzdächern (Carports) gelten als offene Garagen.
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