Ist ein Angebot bindend oder sind Abweichungen erlaubt

4,70 Stern(e) 6 Votes
K

Knallkörper

Weder hast du beim GU zwangsläufig einen Sicherheitseinbehalt, noch hast du bei Einzelvergabe zwangsläufig keinen...
 
P

Payday

bei der Einzelvergabe kannst du aber deutlich "schlechter" in Vorkasse gehen. beim GU ist der Zahlungsplan doch regelmäßig so, das du satt vorausbezahlst.
allerdings könntest du bei Einzelvergabe deutlich leichter weiterbauen, wenn du eine einzelne Rechnung wegen Mängeln nicht begleichst. beim GU passiert da ganz schnell gar nichts mehr...
 
S

Snowy36

Also wir bauen natürlich weiter und das Problem wer der „Schuldige ist“ haben wir nicht da es ein einzelnes abgeschlossenes Gewerk ist ....was an dem Dach alles falsch ist dazu gibt es einen eigenen Thread hier in diesem Thread sollte es darum gehen das Positionen auf der Rechnung falsch sind .... haben somit 2 Punkte

1 Positionen auf der Rechnung sind falsch / zu hoch / nicht beauftragt....verglichen mit dem Angebot .

2 es gibt Mängel

Gutachter sagt eindeckung muss runter u Nageldichtband hin, dieses muss bei unserer Dachneigung verwendet werden laut Regelwek

Problematischer ist die fehlende / nicht korrekte Dampfbremse , dafür müsste ggf ja alles runter. Details dazu : anderer Thread.

Haben nach anwaltlicher Beratung dem Mahnbescheid widersprochen und noch zu der Frage : nein das Dach ist nicht mal abgenommen worden , die Rechnung somit gar nicht fällig und einen Mahnbescheid über eine strittige Rechnung zu senden höchst unseriös ....und in Vorleistung sind wir ja auch nicht gegangen somit von dieser Seite auch kein Problem

Frist zur Nachbesserung wurde gesetzt .
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben