Ein Mangel liegt ja bei der Einzelvergabe hauptsächlich dann vor, wenn vom bestellten Soll abgewichen wird. Vor der Historie dieses Threads wirds aber dann ja schwierig, das vertraglich geschuldete Soll des Zimmerer-Gewerks nachzuweisen. War die Dampfsperrfolie überhaupt ausgeschrieben/beauftragt/Vertragsgegenstand?BTW Dampfsperrfolie is auch keine drin .... das is das zweite Problem dieses Daches und warum ich keinen Cent mehr zahle
Naja, wenn ich ein Dach ohne bspw. Dampfsperre beauftrage, da die Dampfsperre in Eigenleistung oder durch ein anderes Gewerk angebracht wird, heißt das jetzt nicht unbedingt, dass eine Abweichung der aRdT hier einen Mangel darstellt. Geliefert wie bestellt.Das ist leider falsch. Als Laie muss man technische Erfordernisse nicht separat beauftragen. Der Handwerker muss fachgerecht und nach aRdT arbeiten, egal was in dem Angebot steht. Ist rechtlich einfach so!