Ist der Zahlungsplan vom Generalübernehmer zu voreilig?

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L

lechon

Hallo Hausbau-Forums-User,

wir stehen kurz vor Abschluss mit einem Generalübernehmer (kl. Bauträger) und haben nun den Zahlungsplan bekommen. Meiner Meinung nach sind die Zahlungen etwas verfrüht gegenüber Makler- und Bauträgerverordnung.

Was meint ihr dazu? Kann mir wer einen Tipp gegen?

5 % nach Übergabe der Bauantragsunterlagen
(nach individueller Planung, baurechtlicher Vorprüfung, Fertigstellung Bauantrag und Entwässerungszeichnung)
4 % nach Erhalt der Baugenehmigung
(inkl. Genehmigung der Entwässerungszeichnungen)
14 % nach Fertigstellung der Sohle
(inkl. Fertigstellungen der Grundleitungen, Erdarbeiten im Bereich der Sohle, Erstellung Fundamente und
Thermobodenplatte)
15 % nach Fertigstellung der Stahlbetondecke über EG
(inkl. Fertigstellung der Rohbauwände EG)
18 % nach Richten des Dachstuhls
(inkl. Einlattung und Montage der Unterspannbahn)
21 % nach Einsetzen der Fenster und Außentüren
(inkl. Fertigstellung der Rohbauwände DG)
7 % nach überwiegender Fertigstellung der Putzarbeiten innen
(inkl. Elektro-Rohinstallation)
10 % nach Verlegen des Estrichs
(inkl. Verlegung Feuchtigkeitssperre und Estrichdämmung sowie Rohinstallation Heizung)
2 % nach überwiegender Verlegung der Fliesen
(ohne Sockelleisten im Bereich der Innentüren)
2 % nach Einbau der Treppe
2 % nach Endabnahme
(und Einbau der Innentüren)
_______
100 %


Vielen Dank für Eure Hilfe!
 
H

Häuslebauer40

Erscheint mir definitiv indiskutabel. Für den geschlossenen Rohbau zahlst Du bereits 77%. Nach dem Verlegen des Estrichs bist Du schon bei 94%. Das geht gar nicht, wenn Du mich fragst.
 
L

lechon

Uh, das klingt böse, zumal wir mit dem Anbieter (auch von 2 Unabhängigen Quellen) recht glücklich sind. Widerspricht das denn den Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung? Ich kann die Bezeichnungen nicht sauber zuordnen.
 
H

Häuslebauer40

Der Rohbau liegt noch im Bereich des Maximums, bis auf den letzten Prozentpunkt ausgeschöpft. Aber 94% nach Estrich geht gar nicht. Die Makler- und Bauträgerverordnung sieht eine 94,4%ige Zahlung bei Bezugsfertigkeit vor, die nur mit Einbringung des Estrichs wohl mitnichten gegeben ist.
 
B

Bauexperte

Hallo,

wir stehen kurz vor Abschluss mit einem Generalübernehmer (kl. Bauträger) und haben nun den Zahlungsplan bekommen. Meiner Meinung nach sind die Zahlungen etwas verfrüht gegenüber Makler- und Bauträgerverordnung.
"Verfrüht" sind sie nicht, da sie immer erst nach Fertigstellung eines Werks "x" in Rechnung gestellt werden. Aber grausam für den Bauherren und ich würde mir gut überlegen, ob ich mich diesem Zahlungsplan unterwerfen würde.

5 % nach Übergabe der Bauantragsunterlagen
(nach individueller Planung, baurechtlicher Vorprüfung, Fertigstellung Bauantrag und Entwässerungszeichnung)
4 % nach Erhalt der Baugenehmigung
(inkl. Genehmigung der Entwässerungszeichnungen)
14 % nach Fertigstellung der Sohle
(inkl. Fertigstellungen der Grundleitungen, Erdarbeiten im Bereich der Sohle, Erstellung Fundamente und
Thermobodenplatte)
15 % nach Fertigstellung der Stahlbetondecke über EG
(inkl. Fertigstellung der Rohbauwände EG)
18 % nach Richten des Dachstuhls
(inkl. Einlattung und Montage der Unterspannbahn)
21 % nach Einsetzen der Fenster und Außentüren
(inkl. Fertigstellung der Rohbauwände DG)
Bis hier spricht man klassischer Weise von einem geschlossenen Rohbau; dieser sollte an dieser Stelle des BV mit nicht mehr als 58-60% beglichen sein. Der Grund ist ziemlich simpel: solltest Du Probleme - aus welchen Gründen auch immer - mit Deinem Anbieter bekommen und die Kündigung droht, bekommst Du Dein Haus mit den restlichen 40% der Bausumme fertiggestellt.

Geht alles wunderbar - was Dir Jedermann wünscht - ist der Bautenstand nicht überzahlt, der vollständige Gewinn noch nicht auf den Konten des Anbieters, so dass er auch weiterhin berechtigtes Interesse an der Fertigstellung der geschuldeten Leistung hat.

7 % nach überwiegender Fertigstellung der Putzarbeiten innen
(inkl. Elektro-Rohinstallation)
Diese Formulierung ist putzig - wer definiert denn "überwiegend"? Das die Elektrorohinstallation vor den Putzarbeiten zu erfolgen hat, ist logisch.

10 % nach Verlegen des Estrichs
(inkl. Verlegung Feuchtigkeitssperre und Estrichdämmung sowie Rohinstallation Heizung)
2 % nach überwiegender Verlegung der Fliesen
(ohne Sockelleisten im Bereich der Innentüren)
Beides nette Formulierungen ...

2 % nach Einbau der Treppe
2 % nach Endabnahme
(und Einbau der Innentüren)
_______
100 %
Dem vorliegenden Zahlungsplan kann kein Bauträgervertrag zu Grunde liegen, sonst sähen die ersten Zahlungsschritte anders aus; Du meinst wahrscheinlich einen normalen Werkvertrag ohne Grundstück. Ist diese Annahme richtig, dann fehlen imho einige Ratenzahlungen - 11 halte ich nicht für ausreichend, bzw. fortdauernd überzahlt.

So in etwa sollte ein Zahlungsplan aussehen, der beiden Partner gerecht wird:

  • 6% - nach Vorlage Bauantrag
  • 6% - bei Erteilung der Baugenehmigung
  • 10% - nach Erstellung der Kellersohle/Bodenplatte
  • 10% - nach Erstellung der Erdgeschosswände
  • 10% - nach Erstellung der Erdgeschossdecke
  • 5% - nach Richten Dachstuhl
  • 5% - nach Dacheindeckung
  • 5% - nach Einbau Fenster/Glas
  • 10% - nach Rohinstallation Strom, Sanitär, Heizung
  • 7% - nach Erstellung Innenputz
  • 10% - nach Anbringung des Außenputzes bzw. der Verblendung
  • 10% - nach Feininstallation Strom und Heizung, Treppe
  • 4% - nach Einbau Fliesen, Innentüren
  • 2% - nach Übergabe bzw. Abnahme, spätestens vor Benutzung des Objektes durch den Auftraggeber

Wichtig bei allen Zahlungsplänen ist, dass die "dicken Brocken" nicht nur vorne, sondern gleichmäßig - möglichst fair anhand der abgelieferten Leistungen - auch im hinteren Feld des Zahlungsplans zu finden sind. Klar ist auch, dass Du - bei einem Zahlungsplan wie vorstehend - nahezu jede 2. Woche Deine Bank aufsuchen mußt. Besser imho etwas mehr Laufwege und dafür weitgehend stimmige Leistung ./. Zahlungsfälligkeit.

Freundliche Grüße
 
L

lechon

Ok, danke für die super schnelle Antwort! Da wir Morgen Verhandlungen haben, an welchen Zahlen sollte ich dann drehen? Bzw. darauf bestehen?
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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