Informationen wie Energieeinsparverordnung 2016 erreicht werden kann?

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D.Gerner

D.Gerner

Energieeinsparverordnung 2014 vs Energieeinsparverordnung 2016 - Vergleich
Außenwand

U=0,28 W/(m²K)

U=0,21 W/(m²K)

Wand gegen Erdreich, Bodenplatte, Wände und Decken zu unbeheizten Räumen

U=0,35 W/(m²K)

U=0,26 W/(m²K)

Dach, oberste Geschossdecke, Wände zu Abseiten

U=0,20 W/(m²K)

U=0,15 W/(m²K)

Fenster, Fenstertüren

UW = 1,3 W/(m²K)
Wobei das Glas (g) Max. 0,6 haben darf

UW = 0,97 W/(m²K)
Wobei das Glas (g) Max. 0,5 haben darf

Dachflächenfenster

UW = 1,4 W/(m²K)
Wobei das Glas (g) Max. 0,6 haben darf

UW = 1,05 W/(m²K)
Wobei das Glas (g) Max. 0,5 haben darf

Außentüren

U=1,80 W/(m²K)

U=1,35 W/(m²K)
 
G

Grym

Das war gerade Energieeinsparverordnung 2016 vs. Fantasie-Werte.

Die ersteren Werte sind die relevanten ab 2016.
 
wpic

wpic

Antwort zur Ausgangsfrage: Nein

Die Energieeinsparverordnung ist kompliziert und schlecht strukturiert. Der fähige und erfahrene Fachplaner (Architekt) kann beim Vorentwurf/Entwurf eine Vorauswahl gewünschter Baumaterialien und Baukonstruktionen für die Wärmeübertragenden Außenbauteile sowie für die Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Klima) treffen und sich dabei an den Bauteilvorgaben der Energieeinsparverordnung orientieren.

Letztendlich liefert aber nur der Wärmeschutznachweis des Statikers nebst ausführlichen Berechnungen die endgültige Aussage, ob sich das geplante Gebäude im Rahmen der Vorgaben bewegt (Referenzgebäude). Wenn nicht, muß an allen Stellschrauben so lange nachgebessert werden, bis das rechnerische Ergebnis mit den Anforderungen der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, eventuell auch der KFW (bei Förderung oder Finanzierung über die KfW) übereinstimmt. Bei der Auswahl der Materialien spielt auch die Statik eine Rolle: Porenbetonsteine mit einem λ-Wert von 0,07/0,08 können ggf. nicht verwendet werden, wenn ihre Druckfestigkeit nicht ausreicht. Da muss dann eventuell der Gebäudeentwurf übearbeitet werden (dickere Wände, kleinere Öffnungen, geringere Kantenpressung)
 
G

Grym

Energieeinsparverordnung 2014 Anlage 1 und dann Punkt 1.2

Die dortige Tabelle (Tabelle 2) ist gültig seit Januar 2014 und ist auch weiterhin gültig. Sie macht keine Vorgaben je Bauteil, sondern nur insgesamt.

Die Verschärfung ab 2016 findet sich in eben diesem Punkt 1.2 in Satz 2. Dort wird auf das Referenzgebäude verwiesen, diese Referenzwerte sind für den Transmissionswärmeverlust also erstmals gültig seit 2016. Für den Primärenergiebedarf sind diese Referenzwerte allerdings schon seit 2014 gültig.

Der Primärenergiebedarf kann aber durch Anlagentechnik günstig beeinflusst werden. Im Fall des TE bin ich mir zu 99,99% sicher, dass eine Erfüllung des Transmissionswärmeverlustes immer auch zu einer Erfüllung des Primärenergiebedarfes führen wird. Er möchte Wärmepumpe und Kontrollierte-Wohnraumlüftung. Der Primärenergiefaktor vom Strom ist 1,8. Eine Wärmepumpe mit JAZ 3,6 erreicht allein schon eine Verbesserung des Primärenergiebedarfs um 50 Prozent, wobei ja nur 25 Prozent gefordert sind (gegenüber Referenzgebäude mit Gas).
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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