Immobilienkauf von Privat-Preisverhandlung & Vorgehensweise

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W

Wiesel123

Hallo zusammen,
wir interessieren uns zurzeit für eine Doppelhaushälfte, die von privat verkauft wird, auch schon besichtigt wurde und bei dem als nächster Schritt die Preisverhandlung anstehen würde.
Da die jetzigen Bewohner erst im Frühjahr nächsten Jahres ausziehen würden und es dafür auch noch keinen genauen Termin gibt, wäre die Frage, ob wir mit unserer Verhandlung zu früh sind und wie wir jetzt knapp ein Jahr lang unsere Preisverhandlung festhalten. Setzt man bei einer Einigung direkt einen Kaufvertrag auf? Hat jemand mit einer solchen "speziellen" Lage schon Erfahrungen?
Vorallem so spezielle Fragestellungen wie, ob sie die Küche drin lassen werden, ist für die Verkäufer noch nicht endgültig zu beantworten, da sie noch nicht wissen, ob sie die in ihrem neuen Zuhause unterbringen können, da dort die Umbauarbeiten erst nächstes Frühjahr anliegen. Das wäre also auch ein Punkt, den man vertraglich festhalten müsste.

Freue mich über jede Hilfe, da es völliges Neuland für uns ist.
 
K

Kobrakai

Mein Ratschlag:
Wenn bzw. falls ihr euch definitiv sicher seid zu kaufen, dann macht bitte sofort den Kaufvertrag beim Notar mit dann halt entsprechend späterem Datum. Zumindest ein sog. Vorkaufsrecht würde ich notariell dringend anraten. Denn ansonsten Kauft das Haus am Ende jemand anders als ihr. Evtl. Jemand der auch bereit ist, mehr zu bezahlen als ihr.
 
Nordlys

Nordlys

Auf Preis einigen. Davon sagen wir 15 Monatsmieten abziehen. Das ist der Notarvertragspreis. In Vertrag Klausel rein, frei zu machen bis, ansonsten folgende Strafzahlungen. Ok?
 
Jean-Marc

Jean-Marc

Mit einem schnellstmöglichen Vertrag vor einem Notar seid ihr natürlich auf der sicheren Seite.
Man kann die jetzigen Eigentümer allerdings nicht dorthin schleifen. Und von Druck machen würde ich abraten.
In dem Fall würde ich dann einen privaten Vorvertrag machen (Vorlagen dafür finden sich genug im Netz) und eine Anzahlung leisten.
Eine Reservierung von privat ohne was schriftliches ist praktisch nichts wert, noch dazu über so einen langen Zeitraum.
Ich hatte erst letzte Woche einen Fall im Bekanntenkreis, wo ein von privat reserviertes Haus kurzerhand und ohne vorherige Information an meinen Bekannten anderweitig vergeben wurde. Moralisch unter aller Kanone, aber leider nichts zu machen.
 
Y

ypg

wäre die Frage, ob wir mit unserer Verhandlung zu früh sind und wie wir jetzt knapp ein Jahr lang unsere Preisverhandlung festhalten.
Nein, es ist für beide Seiten genau richtig, um Sicherheit zu haben.
Für den Käufer allerdings zu Zeit mehr Sicherheit, um derzeit nicht noch teurer kaufen zu müssen.
Der Verkäufer könnte spekulieren.
Vorallem so spezielle Fragestellungen wie, ob sie die Küche drin lassen werden, ist für die Verkäufer noch nicht endgültig zu beantworten, da sie noch nicht wissen, ob sie die in ihrem neuen Zuhause unterbringen können,
Das sollten sie sich aber im Klaren sein, bevor es zum Notar geht.
Setzt man bei einer Einigung direkt einen Kaufvertrag auf? H
Man geht, wie @Nordlys es gut beschrieben hat, zum Notar und setzt jetzt den Vertrag auf!
Zumindest ein sog. Vorkaufsrecht würde ich notariell dringend anraten.
So ein Vertrag ist nicht notwendig.
Wenn bzw. falls ihr euch definitiv sicher seid zu kaufen, dann macht bitte sofort den Kaufvertrag beim Notar mit dann halt entsprechend späterem Datum.
Das Datum sollte das richtige und jetzige sein. Man kauft jetzt das Haus mit Übergabetermin dann und dann, das kann dann auch erst in einem Jahr sein. Es ist aber klar im Notarvertrag definiert. Man muss sich also schon etwas festlegen, wann Übergabe sein wird und wann und wie das Geld fließt.
Wenn der Verkäufer sich nicht festlegen will, hängt ihr.. eigentlich ohne Sicherheit.
 
J

Joedreck

Auch ein Vorvertrag ist juristisch nichts wert. Auch trotz Anzahlung nichts.

Wenn es das Haus werden soll, wurde alles wichtige schon gesagt. Man einigt sich auf einen Kaufpreis - Nutzungsentschädigung. Oder direkt niedriger Kaufpreis zahlbar zum... Dann einen verbindlichen Übergabetermin vereinbaren. Lieber 2 Monate später, damit der auf jeden Fall gehalten werden kann.
Wegen Küche würde ich einfach ohne kaufen und im notariellen Vertrag eine Klausel für einen eventuellen separaten Kaufvertrag vereinbaren. Mündliche Nebenabreden sind in der Regel nichtig.
Für Details wird der Notar sehr gut bezahlt. Der darf das gern ausgestaltet.
Gleichzeitig entweder die Finanzierung klar machen und 18 Monate kostenfreie Bereitstellungszeit vereinbaren, oder sehr sicher sein das Geld auch zu bekommen und zeitgerecht abschließen.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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