Hypothek mit Zinsfestschreibung nach 10 Jahren kündbar?

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D

derrek

Guest
Hypothek mit Zinsfestschreibung kündbar?

Hallo allerseits!

mein Banker sagte mir, ich könnte heute eine Zinsfestschreibung von 30 Jahren machen. Der Zins sei mir dan also 30 Jahre garantiert!

Laut Baugesetzbuch wäre es möglich, Verträge die länger als 10 Jahre abgeschlossen werden dann anschließend jederzeit Jährlich zu kündigen - für den Fall, dass die Zinsen nach 10 Jahren noch günstiger sind, kann ich den Vertrag kündigen und mit einer anderen Bank weiter finanzieren.
Es soll auch möglich sein, ab dem 10 Jahr dann Jahr für Jahr eine Sondertilgung einzulegen.

Nun meine Frage:
Ist dieses wirklich möglich? bzw. was haltet Ihr davon? In welchen § des Baugesetzbuch ist dieses geregelt ?

Grüsse Derrek
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
M

MarcoT

Hallo Derrek,

es stimmt. Nach § 489 Baugesetzbuch haben Sie als Darlehensnehmer ein Kündigungsrecht nach 10 Jahren (nach Vollauszahlung des Darlehens), mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten.

Sondertilgung sind aber nicht automatisch möglich. Diese müssen im Darlehensvertrag vereinbart und fixiert werden. Ist das dort nicht angegeben, werden Sondertilgungen später zu einer Vorfälligkeitsentschädigung führen!

Viele Grüße

M. Thiemann
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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