Höhenbezugspunkt Bebauungsplan was stimmt?

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Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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Egon12

Wenn im Bebauungsplan steht Firsthöhe 9 m ab Referenzpunkt kann ich damit mehr anfangen als mit Firsthöhe 211,63 m Höhenbezugssystem x

Am Ende geht es dabei aber nicht um 10 cm sondern eher um die Entscheidung welche Dachform wie viele Geschosse
 
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Escroda

Wenn im Bebauungsplan steht Firsthöhe 9 m ab Referenzpunkt kann ich damit mehr anfangen als mit Firsthöhe 211,63 m Höhenbezugssystem x
Wenn im Bebauungsplan steht (leicht verkürztes Originalzitat) "Bezugspunkt der Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen ist die gemittelte Höhe der fertig ausgebauten Verkehrsfläche an der Straßenbegrenzungslinie zwischen den Schnittpunkten mit den Nachbargrenzen des jeweiligen Baugrundstücks" und die Straße noch nicht fertig ausgebaut ist, musst Du zur Höhenermittlung des Bezugspunktes erst mal in den Längsprofilen die Gradientenhöhe vor deinem Grundstück interpolieren und anhand des Querprofils die Höhenlage deiner Grenzpunkte ermitteln. Ob das anwendungsfreundlicher ist? Und mir sind noch skurrilere Formulierungen begegnet.
Am Ende geht es dabei aber nicht um 10 cm sondern eher um die Entscheidung welche Dachform wie viele Geschosse
Aber 10cm können entscheiden, ob die Genehmigungsfreistellung oder der Bauantrag durch geht oder eine Verfahrensumstellung, Befreiung oder Umplanung erfolgen muss.
 
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Egon12

Wenn es aber eine gepflasterte Straße ist....na lassen wir das, je nach örtlichen Gegebenheiten haben beide Angaben ihre Berechtigung...in unserem Bebauungsplan wurde nicht sonderlich ausführlich auf das Höhensystem eingegangen.
 
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