F
Fussball567
Hallo,
unser GU hat uns für die Erstellung der Baupläne bis zum einreichen des Baugesuchs einen ordentliche Rechnung gestellt. Hintergrund: wir haben uns entschieden mit einem anderen GU zu bauen, dies ihm aber immer gesagt und jetzt kommt nach über einem Jahr die dicke Rechnung. Abgerechnet hat er nach HOAI II. Jetzt meine Frage: kann er HOAI anwenden, da dies ja eigentlich nur Architekten können und er gelernter Maurermeister ist. Ich habe bei anderen GU nachgefragt, da kostet diese Leistung maximal 4500 €.
unser GU hat uns für die Erstellung der Baupläne bis zum einreichen des Baugesuchs einen ordentliche Rechnung gestellt. Hintergrund: wir haben uns entschieden mit einem anderen GU zu bauen, dies ihm aber immer gesagt und jetzt kommt nach über einem Jahr die dicke Rechnung. Abgerechnet hat er nach HOAI II. Jetzt meine Frage: kann er HOAI anwenden, da dies ja eigentlich nur Architekten können und er gelernter Maurermeister ist. Ich habe bei anderen GU nachgefragt, da kostet diese Leistung maximal 4500 €.