Hinterlandauflagen / Bauen ohne Bebauungsplan in Berlin

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LotteBerlin

Hallo,

ich habe mich schon durch allerhand Themen hier gewälzt, allerdings bin ich nicht so recht fündig geworden.

Wir planen auf einem Hinterliegergrundstück zu bauen, Größe ~870 qm (40x21,75m) , Ost-West-Ausrichtung.
Für das Grundstück liegt kein Bebauungsplan vor. Es finden sich folgende Angaben auf der Seite des zuständigen Bezirksamtes für diesen Bereich:

Bebauungsplan: "Baunutzungsplan (BNP) i. V. m. den fortgeltenden städtebaulichen Vorschriften der Bauordnung für Berlin von 1958 (BO 58) In der Fassung vom 21. November 1958", nicht festgesetzt
Art der Nutzung: aW
Geschosszahl: 2
Grundflächenzahl: 0,2
Geschossflächenzahl 0,4
BMZ: -
Baustufe: II/2

Nun war ich gestern beim Bauamt und habe mich erkundigt, welche Möglichkeiten der Bebauung es gibt. Ich bekam folgende Informationen:

Hinterlandauflagen
TH: 4 m
FH: 8,50 m
Abstand Giebelseite zur Grundstücksgrenze: 4 m
Stellplatz: 1
Grundflächenzahl: 0,2
Geschossflächenzahl: 0,4

Mir erschließt sich nicht auf welche Basis sich diese Auflagen gründen? Auch im BNP und der BO 58 finde ich keine konkreten Angaben zu TH, Dachneigung etc.
Obliegt die Genehmigung eines Bauvorhabens auf diesem Grundstück damit einzig dem Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters im Bauamt?

Eigentlich hatten wir uns vorgestellt eine "Stadtvilla" mit Walmdach, also 2 Vollgeschosse zu bauen. Von diesem Wunsch müssen wir uns dann jetzt wohl verabschieden, oder?

Lässt sich mit einer TH von 4 Metern denn etwas anfangen?

Ich freue mich auf kundige Rückmeldungen.

Viele Grüße,
Lotte
 
11ant

11ant

Ohne Bebauungsplan gilt das Einfügungsgebot. Mit Satteldach-"Anderthalbgeschossern" in der Nachbarschaft sähe es für eine "Stadtvilla" also auch ohne diese Traufhöhenbegrenzung schlecht aus.

Die genannten Einschränkungen vermute ich auf eine Satzung des Bezirkes zurückgehend.
 
L

LotteBerlin

Die Dame vom Bauamt sagte, dass die Häuser auf Hinterliegergrundstücken kleiner sein müssen als die Häuser im vorderen Bereich.

Was für einen Kniestock kann man denn mit der TH und FH erreichen?

Am einfachsten und sinnvollsten wäre es wohl mit den Informationen jetzt einen Architekten zu bemühen.
 
Mycraft

Mycraft

Moderator
Die hinteren Häuser sind in der Regel Bungalows, genau aufgrund solcher Formulierungen.
 
T

Traumfaenger

Frag mal einen Architekten, vielleicht lässt sich aufgrund der Umgebungsbebauung auch ein Staffelgeschoss einfügen. Oder Ihr experimentiert mit einem Souterrain und Lichthöfen um dann oben ein Walmdach zu realisieren. Da gibt es inzwischen auch sehr moderne Entwürfe mit Terrasse usw., Euer Grundstück sollte es hergeben. Das kann stylisch aussehen. Der Architekt hat bestimmt gute Ideen.
 
E

Escroda

Mir erschließt sich nicht auf welche Basis sich diese Auflagen gründen?
Da es sich um örtliche Bauvorschriften vor Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Baunutzungsverordnung handelt, wird Dir diese Frage wohl nur das Bauamt oder ein ortskundiger Architekt beantworten können. Hier in NRW gibt es auch noch rechtskräftige Fluchtlinien- und Durchführungspläne, denen das preußische Fluchtliniengesetz von 1875 oder örtliche Baupolizeiverodnungen zu Grunde liegen. Dinge, die dort nicht festgesetzt sind, werden dann nach §34 Baugesetzbuch, also dem oben bereits erwähnten Einfügungsgebot beurteilt.
Von diesem Wunsch müssen wir uns dann jetzt wohl verabschieden, oder?
Du kannst Dich jetzt den Bedingungen des Bauamtes fügen oder einen sehr erfahrenen Architekten oder sehr versierten Juristen zu Rate ziehen.
Was für einen Kniestock kann man denn mit der TH und FH erreichen?
Das kommt auf den Bezugspunkt an. Bei vorhandenem ebenen Gelände schätze ich mal max. 1m.
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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