Herkömmliches Baugenehmigungsverfahren/vereinfachtes Verfahren?

4,70 Stern(e) 3 Votes
C

cartman00

Hallo zusammen,

unser Architekt möchte gerne unseren Bauantrag über das vereinfachtes Verfahren (§ 57 der Hess. Bauordnung) statt dem „herkömmlichen“ Baugenehmigungsverfahren einreichen. Wie ich bereits in Erfahrung bringen konnte, erfolgt hier nur eine eingeschränkte Prüfung. nicht geprüft werden z.B. Brandschutz, Abstandsflächen, Stellplatzsatzung etc. Hierfür trägt wohl der Bauherr die Verantwortung.

Ist es eurer Meinung nach unkritisch, das ganze über das vereinfachte Verfahren abzuwickeln oder wird hierbau sämtliche Verantwortung, die eigentlich beim Architekten liegt, auf den Bauherren übertragen?? Dies wäre jai m Problemfall eher kritisch!


Gruß
cartman00
 
Der Da

Der Da

Vorsicht Laienmeinung:
Ist es nicht genau umgekehrt.... trägt nicht der Architekt die Verantwortung dafür, dass alles Bestimmungen eingehalten werden? Der Bauherr hat ja nicht die nötige Fachkompetenz das alles zu überblicken....
Oder war das nur bei uns so, da wir nach §34 gebaut haben?
 
C

cartman00

Gerade über eine Suchmaschine auf eine Seite vom Land Brandenburg gestoßen. Dort steht:

Diese Abkürzung des Verfahrens kann erreicht werden, weil eine Verlagerung der Verantwortung auf den Objektplaner erfolgt und die Untere Bauaufsichtsbehörde nur noch eingeschränkt prüft. Der Objektplaner erklärt, dass er die Zulässigkeit des Vorhabens nach den planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehend geprüft hat und die Verantwortung für diese Prüfung selbst trägt.

Der Bauherr erhält nach Abschluss des Verfahrens eine Baugenehmigung mit Feststellungswirkung.


Demnach wäre die Verantwortung dann doch beim Objektplaner (=Architekten?). Kann das jemand auch für Hessen bestätigen?
 
B

Bauexperte

Hallo,

Demnach wäre die Verantwortung dann doch beim Objektplaner (=Architekten?). Kann das jemand auch für Hessen bestätigen?
Das braucht Dir nicht explizit ein User aus Hessen zu bestätigen; das gilt im gesamten Bundesgebiet.

Btw. solltest Du Deinem Architekten bei nächster Gelegenheit etwas Gutes tun - das vereinfachte genehmigungsverfahren ist wesentlich günstiger, als ein regulärer Bauantrag.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

Bauexperte

Hallo Der Da,

Ist es nicht genau umgekehrt.... trägt nicht der Architekt die Verantwortung dafür, dass alles Bestimmungen eingehalten werden? Der Bauherr hat ja nicht die nötige Fachkompetenz das alles zu überblicken....
Oder war das nur bei uns so, da wir nach §34 gebaut haben?
Der Unterschied beider Verfahren besteht darin, daß beim regulären Bauantrag die Behörde prüft; beim vereinfachten Genehmigungsverfahren der Architekt mittels seiner Unterschrift die Einhaltung aller Bauvorschriften bestätigt.

Die Haftung für die Richtigkeit der Angaben bleibt in beiden Fällen gleich; sie liegt immer beim Planverfasser.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben