Hauskauf bei teilweiser Unsicherheit über den Zustand

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Blanker Hans

Hallo liebes Hausbau-Forum,

meine Frau und ich beabsichtigen in nächster Zeit ein Haus zu kaufen, bei dem wir uns schon in gewisser Weise emotional entschieden haben. Wir haben sehr lange nach einem Haus / Grundstück wie diesem gesucht. Trotzdem müssten wir im Notfall auch in den sauren Apfel beißen und vom Kauf Abstand nehmen, wenn wir unser momentanes Problem nicht lösen können.

Zum Problem:

Wir haben Haus und Grundstück bereits von einem Bausachverständigen beurteilen lassen. Insgesamt ergab sich ein positives Fazit für uns. Allerdings abgesehen von einer Ausnahme: Dach und Dachboden können nicht eingesehen werden. Es handelt sich dabei um ein nur schwach geneigtes Satteldach. Die maximale Höhe des Dachbodens beträgt mittig auch nur ca. 1,20 m, wodurch von vornherein keine vielseitige Nutzung in Frage kommt. Der Eigentümer gibt an, aus diesem Grund den Dachraum vollständig abgetrennt zu haben. Man kann jetzt nicht mehr dort hineinsehen. Um für Luftzirkulation im Dachboden zu sorgen, wurden Lüftungsschlitze eingebaut.

Verschärfend kommt hinzu, dass es augenscheinlich vor einiger Zeit mal einen Wasserschaden im Obergeschoss gab, aufgrund einer undichten Stelle im Dach. Laut Eigentümer wurde die undichte Stelle repariert.

Der Bausachverständige hat zwar sonst keine erheblichen Mängel am Haus gefunden, aber uns dennoch vom Kauf abgeraten, solange man den Dachboden nicht beurteilen kann, da dieser möglicherweisen in einem katastrophalen Zustand (Hausschwamm, usw.) sein könnte. Zumindest könne man es momentan nicht ausschließen.

Der Eigentümer weigert sich aber, den Dachboden zu öffnen, da hierzu unter anderem die Deckenverkleidung (Holz) im Obergeschoss teilweise zerstört werden muss, um den Zugang freizulegen. Den Schaden würde ihm keiner ersetzen, wenn wir uns anschließend gegen den Kauf entscheiden.

Gleichzeitig machen Makler und Eigentümer Zeitdruck mit dem Verkauf. Der Makler hat z.B. auf unsere Bitte hin, die Dachraumöffnung zu veranlassen, geantwortet, dass er jetzt langsam auch mal daran denken muss, anderen Interessenten für das Haus die Besichtigung zu ermöglichen. Das ist meiner Meinung nach schon so eine psychologische unseriöse Masche, wo bei uns die Alarmglocken schrillen.

Die Zwickmühle ist die: Spielen wir weiter auf Zeit und versuchen die Dachraumöffnung durchzusetzen, schnappt uns vielleicht wirklich noch jemand das Haus weg. Kaufen wir es aber jetzt, dann haben wir ja später wahrscheinlich keine Möglichkeit mehr, Schadenersatz zu fordern, falls der Dachraum katastrophal ist. Ich würde vermuten, dass jeder Richter dann argumentiert, wir hätten das Haus nicht mit dieser Unsicherheit kaufen dürfen.

Gibt es irgendeinen Weg aus dieser Zwickmühle? Gibt es eine Möglichkeit für uns, uns abzusichern und im Ernstfall ein Recht auf Schadenersatz zu haben?


Viele Grüße
Blanker Hans
 
wpic

wpic

Ohne diesen ominösen Dachraum gesehen zu haben, würde ich das Haus nicht kaufen wollen, Zu einer Immobilienkaufberatung gehört die Begehung aller Bauteile. Nicht zugängliche Hohlräume sind ein potentielles Schadensrisiko, in diesem Falle ein großes. Die beschriebene Umstände und die Vorgehensweise bei der "Dachsanierung" lassen wahrscheinlich nur wenig fachkundiges Basteln des Eigentümers vermuten.

Wenn das Haus sonst keine Schwachstellen aufweist, könntest Du dem Eigentümer vorschlagen, das Öffnen und Schließen einer temporären Zugangsöffnung für das Dach selbst zu finanzieren und durch einen entsprechenden Handwerker (Zimmerer/Schreiner/Trockenbauer) vornehmen zu lassen. Sollte der Eigentümer dazu nicht bereit sein, würde ich ebenfalls vom Kauf abraten. Ein Kauf unter Vorbehalt mit Verweis auf einen möglichen, umfangreichen Mangel oder einen schweren Gebäudeschaden dürfte juristisch aufwendig + teuer werden. Ausgang im Schadensfall trotz allem ungewiss.

Keinesfalls solltest Du Dich durch ein arrogantes oder drängendes Verhalten des Eigentümers/Maklers zu einer Kaufentscheidung verleiten lassen. Ein Hauskauf ist keine Spontanentscheidung und sollte fachlich fundiert begründet sein.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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