Wenn ich es richtig verstanden habe muss bis 31.12.2020 der Bauantrag durch sein. Eingezogen muss man bis 31.12.2023 sein und natürlich muss da auch noch Geld im Topf sein.Und ja, das Baukindergeld ist dann futsch.
Die späteste Antragstellung ist der 31.12.20, da müsst Ihr per Meldebescheinigung schon eingezogen sein. D.h. auch ohne Meldebescheinigung kann kein Antrag fürs Baukindergeld gestellt werden.