Hausbau, KFW70, ca. 150m², welche Heizung? Gas/Luft-Wasser-Wärmepumpe?

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B

Bauexperte

Ja das geht so einfach...allerdings muss du das mit deinem Anbieter VOR der Vertragsunterzeichnung klären...
Nein, das geht nicht so einfach, wie Du es so salopp behauptest.

Er ist auch nur Verkäufer und will dir was verkaufen...also sitzt du vor der Unterschrift am längeren Hebel...
Zunächst mal sitzt ein potenzieller Kunde nicht vorauseilend am längeren Hebel; es soll auch Verkäuferinnen geben, welche unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Auftrag verzichten. Zum anderen können Verkäuferinnen viel versprechen - auch solche Kolleginnen gibt es leider, ob deren Brötchengeber diese Versprechungen gut heißt, steht noch mal auf einem ganz anderen Blatt.

Wenn einzelne Gewerke in EL ausgeführt werden sollen, stellt sich immer die Frage der Gewährleistung. Es sollte Jedermann eingängig sein, daß evtl. auftretende Mängel nicht immer zweifelsfrei dem ein oder anderen nachzuweisen sind, wenn die EL im lfd. Bauprozess realisiert werden soll. Der Anbieter, welche sich darauf einlässt, wird - so er bei klarem Verstand ist - immer eine gutachterliche Abnahme verlangen. Wenn er ganz klug ist, sogar 2, und dann stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit, denn eine Abnahme kostet auch Geld

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Mycraft

Mycraft

Moderator
Und doch werden täglich Verträge abgeschlossen und Häuser gebaut mit den verschiedensten Anteilen an EL...die wenigstens Häuslebauer kaufen ein Haus welches nach der und der Bauzeit und wenn der GU/GÜ damit fertig ist, komplett bewohnbar ist...
 
L

Legurit

Wir machen es mit Sanitär, Heizung und Erdarbeiten und ich würde auch nicht unbedingt dazu raten, wenn man keine Zeit und keine Nerven hat (das ganze ist nicht schlimm, aber teilweise ein ewiges Gerenne - dafür weiß man am Ende viel über Badarmaturen - mehr als man jemals wissen wollte )
 
B

Bauexperte

Und doch werden täglich Verträge abgeschlossen und Häuser gebaut mit den verschiedensten Anteilen an EL...die wenigstens Häuslebauer kaufen ein Haus welches nach der und der Bauzeit und wenn der GU/GÜ damit fertig ist, komplett bewohnbar ist...
Das ist richtig.

Es ist aber so, daß die EL sinnvollerweise erst nach Übergabe des Hauses beginnen sollte, so ist die Frage der Gewährleistung klar abgegrenzt. Will heißen, ein bestimmter Bautenstand wird vereinbart, welchen der Anbieter schuldet und erst nach Abschluss dieser Arbeiten und Übergabe an den Bauherren beginnen die Eigenleistungen. Da bei der Kontrollierte-Wohnraumlüftung einiges ineinander greift, würde ich von einem veredelten Rohbau als Vertragsbestandteil ausgehen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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