ᐅ Haus und Garage, Carport Platzierung auf Hinterliegergrundstück
Erstellt am: 31.10.23 15:57
N
Nico79Bln
Hallo, jeder fängt hier ja mit seinem ersten Beitrag an und heute ist es bei mir soweit.
Meine Partnerin und ich tun uns echt schwer mit der Positionierung des zukünftigen Hauses und der Garage/Carport sowie der Einfahrt
Zunächst einmal die Grunddaten:
Größe des Grundstücks: 677m²
Hang: keine Hanglage, flaches Grundstück
Grundflächenzahl: 0,2 = 135,4m² + zusätzliche 30m² mit Ausnahmegenehmigung
Baufenster, Baulinie und -grenze: Hauptgebäude 3m Grenzabstand, Garage oder Carport: die entlang der Grundstücksgrenzen errichteten Außenwände dürfen insgesamt eine Länge von 15 m und entlang einer Grundstücksgrenze eine Länge von 9 m nicht überschreiten
Anzahl Stellplatz: 2
Geschossigkeit: I + DG
Dachform: Sattel-, Walm-, oder Krüppelwalmdach
Stilrichtung: Stadtvilla
Wie man auf dem Lageplan und den Bildern sehen kann, handelt es sich um ein Hinterliegergrundstück. Die Zufahrt erfolgt aus Richtung Norden.
Der Blick in Richtung Süden wird leider durch eine sehr dichte Bepflanzung mit ca. 20-25m hohen Fichten getrübt. Wir tendieren also dazu den
Garten in Richtung Westen / Südwesten auszurichten weil wir eine Menge Schattenwurf aus Richtung Süden erwarten.

Wir würden das Haus jetzt soweit wie möglich an der nordöstlichen Grundstücksgrenze platzieren (unter Berücksichtigung des Grenzabstandes).
Bei der Garage/Carport sind wir uns unsicher. Wir mögen eigentlich die Idee aus den beiden Entwürfen im Anhang um trockenen Fusses in unser Haus zu kommen sind aber etwas unsicher ob wir die 25m Einfahrt und die Kurve auf unser Grundstück immer rückwärts fahren wollen.


Verwandte und Bekannte haben auch die Ideen mit ins Spiel gebracht die Garage direkt an der Grundstückseinfahrt zu platzieren und davor maximal noch Platz für ein weiteres Fahrzeug zu lassen. Das würde natürlich die Idee unseres Gartens mit Westausrichtung etwas zu Nichte machen aber Zuwegung sparen. Alternativ kam der Vorschlag die Zufahrt über das komplette Grundstück zu verlängern und die Garage in der Südwestecke des Grundstücks zu platzieren.
Ich würde mich über Meinungen und Ideen freuen.
Vielen Dank!

Meine Partnerin und ich tun uns echt schwer mit der Positionierung des zukünftigen Hauses und der Garage/Carport sowie der Einfahrt
Zunächst einmal die Grunddaten:
Größe des Grundstücks: 677m²
Hang: keine Hanglage, flaches Grundstück
Grundflächenzahl: 0,2 = 135,4m² + zusätzliche 30m² mit Ausnahmegenehmigung
Baufenster, Baulinie und -grenze: Hauptgebäude 3m Grenzabstand, Garage oder Carport: die entlang der Grundstücksgrenzen errichteten Außenwände dürfen insgesamt eine Länge von 15 m und entlang einer Grundstücksgrenze eine Länge von 9 m nicht überschreiten
Anzahl Stellplatz: 2
Geschossigkeit: I + DG
Dachform: Sattel-, Walm-, oder Krüppelwalmdach
Stilrichtung: Stadtvilla
Wie man auf dem Lageplan und den Bildern sehen kann, handelt es sich um ein Hinterliegergrundstück. Die Zufahrt erfolgt aus Richtung Norden.
Der Blick in Richtung Süden wird leider durch eine sehr dichte Bepflanzung mit ca. 20-25m hohen Fichten getrübt. Wir tendieren also dazu den
Garten in Richtung Westen / Südwesten auszurichten weil wir eine Menge Schattenwurf aus Richtung Süden erwarten.
Wir würden das Haus jetzt soweit wie möglich an der nordöstlichen Grundstücksgrenze platzieren (unter Berücksichtigung des Grenzabstandes).
Bei der Garage/Carport sind wir uns unsicher. Wir mögen eigentlich die Idee aus den beiden Entwürfen im Anhang um trockenen Fusses in unser Haus zu kommen sind aber etwas unsicher ob wir die 25m Einfahrt und die Kurve auf unser Grundstück immer rückwärts fahren wollen.
Verwandte und Bekannte haben auch die Ideen mit ins Spiel gebracht die Garage direkt an der Grundstückseinfahrt zu platzieren und davor maximal noch Platz für ein weiteres Fahrzeug zu lassen. Das würde natürlich die Idee unseres Gartens mit Westausrichtung etwas zu Nichte machen aber Zuwegung sparen. Alternativ kam der Vorschlag die Zufahrt über das komplette Grundstück zu verlängern und die Garage in der Südwestecke des Grundstücks zu platzieren.
Ich würde mich über Meinungen und Ideen freuen.
Vielen Dank!
H
hanghaus202302.11.23 13:09Hast Du nur ein Nutzungsrecht für die Einfahrt?
H
hanghaus202302.11.23 13:16ypg schrieb:
Carport auf Südwestecke ist purer Quatsch.Da hast Du sicher Recht. Der TE hat aber im NO den CP geplant.
Ich habe mal einen kleinen Wendeplatz eingezeichnet.
N
Nico79Bln02.11.23 14:17Hallo zusammen, erstmal vielen Dank für die rege Beteiligung.
@WilderSueden Das Thema Grundflächenzahl ist für mich ehrlicherweise noch ein Buch mit sieben Siegeln.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich 677m² x 0,2=135,4m² + 30m² (Ausnahmegenehmigung durch Bauamt bestätigt) = 165,4m² überbauen/versiegeln darf. Irgendwo hatte ich auch im Hinterkopf, dass auch das verwendete Material eine Rolle spielt inwieweit eine Fläche angerechnet wird. Beispielsweisezählt eine Betonfläche anders als Rasengittersteine. Aber hier kann ich auch komplett falsch liegen.
Hier mal der genaue Wortlaut zum Maß der baulichen Nutzung:

@ypg Der Bebauungsplan ist etwas kryptisch in Bezug auf die Vollgeschosse. Hier mal der konkrete Text

Hausbaufirmen mit denen wir bisher gesprochen haben meinten, dass man das durch eine minimale Dachschräge im Obergeschoss umsetzen kann da keine Drempelhöhe vorgegeben ist. In direkter Nachbarschaft sind auch einige neue Häuser die äußerlich wie eine klassische Stadtvilla aussehen. Inwieweit dort eine Dachschräge im Obergeschoss vorhanden ist lässt sich von außen natürlich nicht sagen. Hier mal 2 Bilder aus der gleichen Straße wie unser Grundstück und im Geltungsbereich des gleichen Bebauungsplan:

Die Idee mit dem Ausschneiden war Gold wert. Wir spielen jetzt schon 2 Tage mit den Schnipseln rum und werden unsere favorisierten Lösungen hier mal veröffentlichen.
Aber was meinst du mit der Postwagenproblematik? Die Zufahrt zu unserem Grundstück verläuft über das Grundstück des Vorliegers. Wir haben nur ein Wege- und Leitungsrecht. Straßenseitig befinden sich 2 Zufahrtstore, eines für den Nachbarn und eines für uns. Dort sollen zukünftig auch unsere Klingel und unser Briefkasten angebracht werden. Welche Problematik ergibt sich hier?
@Jurassic135 Das ist auch unsere Befürchtung gewesen daher haben wir auch über eine Möglichkeit nachgedacht direkt auf dem Grundstück wenden zu können. Mit dem Smart sicherlich kein Problem aber für die Familienkutsche muss man wahrscheinlich eine Wendefläche einplane
@11ant Das Abbruchgebäude im Hintergrund gehörte dem Vorbesitzer und war aus den 30er Jahren. Das wurde gebaut noch bevor der Nachbar sein Haus so dicht an die Grenze gebaut hat. Der Vorbesitzer hat dem Nachbarn sogar die Setzlinge für die inzwischen 20m hohen Fichten gegeben 😡
@hanghaus2023 Wir haben ein im Grundbuch gesichertes Wege- und Leitungsrecht, falls Du da
@hanghaus2023 Du hast mit deiner Zeichnung den Nagel auf den Kopf getroffen. Der Wendeplatz wäre in der Tat eine gute Idee aber das müsste man wahrscheinlich nochmal mit der Grundflächenzahl abklären. Haben hier Leute Erfahrungen wie nervig es ist jedes mal durch die Garage zu müssen um das Haus zu umrunden? Oder sollte man zwischen Grundstücksgrenze und Garage noch einen halben Meter Platz lassen um da vorbei laufen zu können? Bei einem Carport stellt sich die Frage ja nicht..
Und nochmal vielen Dank für das rege Feedback.
WilderSueden schrieb:
Das wird der Knackpunkt. Ich nehme an, mit der Ausnahmegenehmigung ist dann die Überschreitung durch die Grundflächenzahl-2 ausgeschlossen?
Falls ja, bleibt euch eigentlich nur, die Stellplätze möglichst weit vorne zu platzieren, da auch noch die Terrasse sowie eventuelle Gartenhüttchen berücksichtigt werden müssen
@WilderSueden Das Thema Grundflächenzahl ist für mich ehrlicherweise noch ein Buch mit sieben Siegeln.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich 677m² x 0,2=135,4m² + 30m² (Ausnahmegenehmigung durch Bauamt bestätigt) = 165,4m² überbauen/versiegeln darf. Irgendwo hatte ich auch im Hinterkopf, dass auch das verwendete Material eine Rolle spielt inwieweit eine Fläche angerechnet wird. Beispielsweisezählt eine Betonfläche anders als Rasengittersteine. Aber hier kann ich auch komplett falsch liegen.
Hier mal der genaue Wortlaut zum Maß der baulichen Nutzung:
@ypg Der Bebauungsplan ist etwas kryptisch in Bezug auf die Vollgeschosse. Hier mal der konkrete Text
Hausbaufirmen mit denen wir bisher gesprochen haben meinten, dass man das durch eine minimale Dachschräge im Obergeschoss umsetzen kann da keine Drempelhöhe vorgegeben ist. In direkter Nachbarschaft sind auch einige neue Häuser die äußerlich wie eine klassische Stadtvilla aussehen. Inwieweit dort eine Dachschräge im Obergeschoss vorhanden ist lässt sich von außen natürlich nicht sagen. Hier mal 2 Bilder aus der gleichen Straße wie unser Grundstück und im Geltungsbereich des gleichen Bebauungsplan:
Die Idee mit dem Ausschneiden war Gold wert. Wir spielen jetzt schon 2 Tage mit den Schnipseln rum und werden unsere favorisierten Lösungen hier mal veröffentlichen.
Aber was meinst du mit der Postwagenproblematik? Die Zufahrt zu unserem Grundstück verläuft über das Grundstück des Vorliegers. Wir haben nur ein Wege- und Leitungsrecht. Straßenseitig befinden sich 2 Zufahrtstore, eines für den Nachbarn und eines für uns. Dort sollen zukünftig auch unsere Klingel und unser Briefkasten angebracht werden. Welche Problematik ergibt sich hier?
Jurassic135 schrieb:
Wir haben auch ein Hinterliegergrundstück. Im Prinzip ist die Anordnung wie bei euch. Um die Ecke würde ich nicht fahren wollen - schon gar nicht rückwärts. Ich denke, da wirst du dich nur ärgern. Wir haben das Carport auch am Anfang des Grundstücks und davor noch etwas Platz, da parkt z.B. der Besuch. So müssen wir nur rückwärts gerade raus, was für ungeübte schon lästig genug ist, da man so dann auf die Straße raus muss.
@Jurassic135 Das ist auch unsere Befürchtung gewesen daher haben wir auch über eine Möglichkeit nachgedacht direkt auf dem Grundstück wenden zu können. Mit dem Smart sicherlich kein Problem aber für die Familienkutsche muss man wahrscheinlich eine Wendefläche einplane
11ant schrieb:
Was ist denn das Abbruchgebäude auf dem ersten Bild - ein Nebengebäude des Straßengrundstückes gewesen, oder auch schon ein Wohnhaus Deines Hinterlieger-Vorgängers ?
Ich rufe Dir mal @Tolentino hinzu.
@11ant Das Abbruchgebäude im Hintergrund gehörte dem Vorbesitzer und war aus den 30er Jahren. Das wurde gebaut noch bevor der Nachbar sein Haus so dicht an die Grenze gebaut hat. Der Vorbesitzer hat dem Nachbarn sogar die Setzlinge für die inzwischen 20m hohen Fichten gegeben 😡
hanghaus2023 schrieb:
Hast Du nur ein Nutzungsrecht für die Einfahrt?
@hanghaus2023 Wir haben ein im Grundbuch gesichertes Wege- und Leitungsrecht, falls Du da
hanghaus2023 schrieb:
Da hast Du sicher Recht. Der TE hat aber im NO den CP geplant.
Ich habe mal einen kleinen Wendeplatz eingezeichnet.
@hanghaus2023 Du hast mit deiner Zeichnung den Nagel auf den Kopf getroffen. Der Wendeplatz wäre in der Tat eine gute Idee aber das müsste man wahrscheinlich nochmal mit der Grundflächenzahl abklären. Haben hier Leute Erfahrungen wie nervig es ist jedes mal durch die Garage zu müssen um das Haus zu umrunden? Oder sollte man zwischen Grundstücksgrenze und Garage noch einen halben Meter Platz lassen um da vorbei laufen zu können? Bei einem Carport stellt sich die Frage ja nicht..
Und nochmal vielen Dank für das rege Feedback.
W
WilderSueden02.11.23 14:36Die Sache mit der Grundflächenzahl ist mir hier auch nicht vollkommen klar. Meine Deutung wäre aber die 165qm für alles. Material spielt beim Niederschlagswasser eine Rolle, nicht aber bei der Grundflächenzahl
Ich nehme an, der Bebauungsplan ist auch schon etwas älter und eventuell spielen hier verschiedene Fassungen der Gesetze mit rein? Ich vermute, dass Dimeto das weiß, der ist aber nicht hier aktiv, sondern nur im grünen Forum dessen Name nicht genannt werden darf 😉
Ich nehme an, der Bebauungsplan ist auch schon etwas älter und eventuell spielen hier verschiedene Fassungen der Gesetze mit rein? Ich vermute, dass Dimeto das weiß, der ist aber nicht hier aktiv, sondern nur im grünen Forum dessen Name nicht genannt werden darf 😉
Nico79Bln schrieb:Die Frage ist, wie oft du ums Haus musst und wozu. Etwas Platz zwischen Garage und Grenze kann Sinn machen, schließlich muss man so eine Garage auch mal streichen und kann das eventuell nicht vom Nachbargrundstück aus machen. Als regelmäßiger Laufweg ist ein halber Meter aber definitiv viel zu wenig.
Haben hier Leute Erfahrungen wie nervig es ist jedes mal durch die Garage zu müssen um das Haus zu umrunden? Oder sollte man zwischen Grundstücksgrenze und Garage noch einen halben Meter Platz lassen um da vorbei laufen zu können? Bei einem Carport stellt sich die Frage ja nicht..
Nico79Bln schrieb:
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich 677m² x 0,2=135,4m² + 30m² (Ausnahmegenehmigung durch Bauamt bestätigt) = 165,4m²Wir haben ebenfalls ein Hinterliegergrundstück in Berlin-Lichtenberg und dachten auch 0,2 Grundflächenzahl.Bei einem Gespräch mit der zuständigen Bauamtmitarbeiterin und den Grenzen und Toleranzen der Grundflächenzahl kam heraus, alles unter 0,21 wird genehmigt, unsere Grundflächenzahl ist 0,2099+4qm ausgeführt 😉 .
Zufahrten zu Garagen und Stellplätzen lässt niemand 2m vor der Garage enden, weil die Grundflächenzahl alle ist.
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