Haus Schenkung - Energieeinsparverordnung durchführen - Auflagen erfüllen

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Kimi190

Hallo zusammen,
ich habe ein Haus als Schenkung erhalten. Es handelt sich um einen Altbau aus Fachwerk mit Lehmfüllung und Lehmdecken.

Das Dach ist bisher nicht gedämmt, der Dachboden ist begehbar, unbeheizt aber dient nur als Lagerfläche.

Die Heizungsrohre sind nicht isoliert, gehen allerdings auch nicht durch unbeheizte Räume.

Der Heizkessel stammt aus Anfang der 90er Jahre und wird mit Erdgas betrieben.

Meine Frage ist, was muss ich tun um nach Energieeinsparverordnung die Auflagen zu erfüllen und keine Strafe zu bekommen?

Wenn ich nun eine Außenwand dämme, muss ich dann noch weitere Energieeinsparverordnung-Maßnahmen treffen?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Alex85

Das solltest du unbedingt einen Energieberater fragen, der das Objekt besichtigen kann. Er wird dir sagen können, ob und welche Pflichten die Schenkung ausgelöst hat und was ggf. darüber hinaus sinnvoll sein kann.

Bedenke das abhängig von Wert und Grad des Verwandschaftsverhältnis die Schenkung steuerpflichtig sein kann und zB bei Vorliegen eines Pflegefalls auch Jahre später Schenkungen noch Zahlungspflichten auslösen können.
 
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Kimi190

Ja das habe ich alles schon mit einem Notar besprochen. Steuerpflichtig wird es nicht, da diese Grenze von mir nicht erreicht wird.
 
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Kimi190

Nochmal eine Frage, unabhängig von der Sinnhaftigkeit.

Wer überprüft eigentlich, ob die Auflagen nach Energieeinsparverordnung erfüllt wurden. Für die Armaturen, Heizungsrohre sowie Heizkessel ja der Schornsteinfeger bei seiner Feuerstättenschau, aber wer prüft ob z.B. das Dach oder die oberste Decke gedämmt wurde?

Würde das, wenn z.B. ein Darlehen der Bank bestünde, die Bank prüfen oder wer macht dieses und wird es dann auch in der Praxis wirklich kontrolliert?
 
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Specki

Kurz, wie es bei uns war.
Ich hab ein altes Haus BJ 64 gekauft.
Habe das meiste in Eigenleistung renoviert.
Die Bank wollte nur wissen, was wir so machen. Ich hab dann halt gesagt:
Wasser-Abwasser Neu
Elektrik Neu
Neue Fenster, zweifach verglast
Wohnungen bisschen den Grundriss ändern
Eine zusätzliche Terrassentüre
Neue Heizung
Neuer Fassadenanstrich
etc.
also nur Grob und nichts genaues.

Lange nach den Renovierungsarbeiten und unserem Einzug hat sich die Bank gemeldet, dass sie es gerne mal besichtigen wollten.
Da kam dann ein total junges mädel, das nur grob geschaut hat und über unsere Bäder geschwärmt hat, das war auch schon.

Ansonsten hat sich nie jemand bezüglich Energieeinsparverordnung oder ähnlichem bei mir gemeldet oder erkundigt....
Ich muss gestehen, keine Ahnung ob wir das so gemacht haben, wie es Vorschrift wäre.
Ich habs halt so gemacht, wie es für mich passt und mir sinnvoll erschienen ist

Gruß
Specki
 
Y

ypg

Nochmal eine Frage, unabhängig von der Sinnhaftigkeit.

Wer überprüft eigentlich, ob die Auflagen nach Energieeinsparverordnung erfüllt wurden. Für die Armaturen, Heizungsrohre sowie Heizkessel ja der Schornsteinfeger bei seiner Feuerstättenschau, aber wer prüft ob z.B. das Dach oder die oberste Decke gedämmt wurde?

Würde das, wenn z.B. ein Darlehen der Bank bestünde, die Bank prüfen oder wer macht dieses und wird es dann auch in der Praxis wirklich kontrolliert?
Der Gutachter, der die Energieeinsparverordnung begleitet.

@Specki
Habt ihr denn einen KfW-Kredit in Anspruch genommen?
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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