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C

cschiko

Klar ist das Vorgabe! Aber am Ende kann das jeder ja für sich dann entscheiden, ob er die Glasplatte hinlegt oder nicht. Wir haben auch Eichendielen liegen und die Glasplatte steht auf dem Abstellzimmer. Der Kamin ist im Betrieb ja geschlossen und wird nur zum nachlegen geöffnet, dass dabei ein derartiger Funkenflug entsteht das etwas passiert ist glaube ich nahezu ausgeschlossen.

Auch unser Schornsteinfeger/Kaminaufsteller sagte, dass die Platte halt für eine Abnahme nötig ist. Aber was man dann macht, ist einem selbst überlassen. Nebenbei ist unser Kamin drehbar (180°), die Platte aber nur ein L, man müsste sie dann also immer mit drehen und sie deckt ja eben auch nur einen Bereich von 30-40cm ab. Wie gesagt, wichtig ist halt das man den Kamin nur mit Bedacht öffnet, dann fliegen da auch keine Funken und bei einem größeren Vorfall, wird dann auch die Platte kaum schützen.
 
C

cschiko

Wie gesagt, man muss (aber das gilt für mich auch mit dem "Schutzbereich") einfach ordentlich damit umgehen. Dann fliegen da keine Funken und ansonsten ist der Kamin ja im geschlossenen Zustand "feuer/funkendicht". Wie gesagt, zumindest unsere Glasplatte (ist vom Hersteller) stellt für mich auch keinen echten Schutz dar. Dafür ist sie eigentlich zu klein und eben von der Form her eher "unsinnig". ABER will da keinen "anstiften" es wegzulassen, das muss jeder für sich entscheiden. Der Bereich ersetzt aber auf keinen Fall, das man eben ordentlich mit dem Ofen umgeht!
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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