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Slava_S

geht das so einfach? Müsste man dann nicht einen neuen Freisteller stellen?
Ab zum Bauungermehmer oder Architekten, das soll der klären!
Sollte die Höhenvorgabe bereits in der Planung ausgeschöpft sein, könnte es hart werden.
Aber ich Frage mich was der Architekt da geplant hat, er sollte doch während der Planung wissen was für Materialien verwendet werden und welche Maße die Teile haben?
 
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Maria16

Reicht, wenn ein Nachbar sich beschwert und es danach nicht geheilt werden kann (weil z. B. die Höhen ausgeschöpft sind).

Dach anheben und die Höhe korrigieren lassen habe ich tatsächlich schon mal als Maßnahme erzählt bekommen (arbeite nicht selber im Bauamt ). Übrigens hab ich nur gesagt, dass der GU klären soll, was da los ist. Nicht, dass man gleich zum Amt laufen soll.
 
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Anoxio

Kommt auf die Nachbarn an. Hier wohnt auch einer, der um jeden Neu-/Ausbau herumschleicht. Bei einer Sanierung vor zwei Jahren wurde dann auch noch mal sehr genau nachgemessen, da hat scheinbar was mit den Dachüberständen nicht gepasst. Musste dann auch geändert werden.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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