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M

Müllerin

Darf das Geld echt 5 Jahre einbehalten werden oder hab ich das falsch gelesen...?
Ich finds wirklich krass.
Wenn angenommen der Estrich zu dünn ist, und man das nach 3 Jahren merkt, nützen einem die 5% (?) Einbehalt aber eher auch nicht so viel, dann wirds richtig teuer.

Ich finde nicht, dass Zaba sich nun groß selber lobt.
Wenn man hier so liest, kriegt man wirklich den Eindruck, bei den meisten Bauvorhaben läuft viel schief. Liegt wohl auch daran, dass sich die meisten Leute erst in Foren umgucken, wenn es eben schief läuft.

Wir hatten da auch Glück - solang nicht in ein paar Jahren noch versteckte Mängel auftreten...
 
M

matte

Nein, das darf nicht einbehalten werden.
Der Handwerker richtet eine Bürgschaft auf deinen Namen bei einer Bank ein.
Danach bezahlst du den vollen Betrag.
Nach 5 Jahren bekommt der Handwerker die Bürgschaft wieder ausbezahlt, wenn nichts war.
 
Nordlys

Nordlys

Nun, bei 40tsd Summe sind das 2000,- die meisten Handwerker rühren sich schon für 2000 und bringen ihre Mängel i.O. Ohne diese Bürgschaft kämen sie bei Kleinkram gar nicht. Was der Kunde immer hat, soll sich mal nen Schraubenzieher und das selbst machen!
 
H

haydee

Meinst du Nordly?
Bei deinem Beispiel währen 2.000 Euro für den Bauherren ein netter Zuschuss und für den Handwerker wäre Nacharbeit teurer.
Fliesen ab, Estrich austauschen oder einfach neuen auffüllen, neuer Belag, Fußenbodenhöhe zu den anderen Räumen anpassen
In dem Fall selber zahlen und die 2.000 Euro nehmen oder klagen?
Darf man die Bürgschaft ziehen, wenn man den Rechtsweg geht?
(nur rein aus Interesse)

Hast du einen guten Handwerker der was auf sich hält, kommt er ob es die Sockelleiste ist die lose ist oder was größeres.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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