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Y

ypg

@Snowy36
Habt Ihr schon gebaut?
Nach Deiner Meinung wäre kein Haus nach Übergabe mehr mängelfrei *Platzhalter für tränenlachendes Smickey*

Wenn ein Mangel beseitigt ist, ist kein Mangel mehr da.

Beim Räuber ist es natürlich unabhängig dieses Themas sehr ärgerlich und nervenaufreibend zur Zeit. Das möchte kein Bauherr miterleben, auch wenn vieles schlimmer aussieht, als es ist.
 
S

Snowy36

Wo soll ich das behauptet haben ??

Wenn ein Mangel besteht muss dieser beim Verkauf mitgeteilt werden .

Und zu deiner Frage : wir ziehen Dezember ein und was ein Mangel ist und was nicht durfte ich bei diversen Käufen inklusive Rechtsstreit bei Bestandsimmobilien feststellen .

Auf Smileys verzichte ich .
 
S

Snowy36

Nee wohl eher nicht .

Aber in besagtem parallel Thread wird eben behauptet wenn ein Haus nass sein sollte ( was Bei dir hoffe ich nicht dauerhaft der Fall ist sondern behoben wird ) man nicht verpflichtet ist dies einem Käufer mitzuteilen wenn man als Verkäufer davon nicht weiß.
 
R

R.Hotzenplotz

Es ist doch ganz einfach. Auf bekannte Mängel muss man einen Käufer hinweisen, auf Mängel, die es mal gab und die behoben wurden, nicht, denn das sind keine Mängel.

Und niemand glaubt doch ernsthaft, dass wir den Estrichleger oder Fliesenleger da dran lassen, bevor die Ursache für die Feuchtigkeit zweifelsfrei geklärt ist, oder?
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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