Hanse Haus Erfahrungen, Hanse Haus Preise, Zufriedenheit?

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S

Stefan Gl.

Hallo zusammen,

wir sind aktuell auf Angebotsjagd der verschiedenen Fertighäuser.

Hanse Haus hat uns sehr angesprochen. Hat hier jemand längerfristige Erfahrungen mit Hanse Haus? Wie ist das Haus nach etlichen Jahren beieinander? Vielleicht hat auch jemand im Augsburger Raum gebaut? Würden Sie wieder mit Hanse Haus bauen? Freuen uns über eure Hanse Haus Erfahrungen!

Gruß
Stefan
 
debaser

debaser

Hallo Stefan,
wir bauen gerade im Landkreis Augsburg mit Hanse Haus. Haus steht aktuell im Rohbau und wartet, bis der Estrich trocknet.

Langzeiterfahrungen haben wir demnach nicht, aber grundsätzlich lief bis jetzt mit Hanse Haus alles sehr gut, auch Qualitativ zufriedenstellend. Bauleiter von Hanse Haus ist gut erreichbar und meldet sich schnell zurück, das Timing der verschiedenen Handwerker funktioniert wahnsinnig gut, kurzfristige Änderung (Steckdose versetzen) war kein Problem..
Der einzige Punkt, der genervt hat, war, dass unser Fachberater beim Abschluss im letzten Februar meinte, dass wir in einem halben Jahr einziehen könnten. Jetzt werdens halt so 15 Monate zwischen Abschluss und Einzug. Auch nicht schlimm, aber eine realistischere Einschätzung wär schon schön gewesen.

Ein Monteur meinte auch neulich, dass die Wartezeit auf ein Haus zwischenzeitlich bei 2 Jahren liegt. Keine Ahnung ob's stimmt, aber ich würde das vor Abschluss mit Hanse Haus noch mal hinterfragen.. Bei uns war die lange Wartezeit bei Fingerhaus damals ein KO Kriterium.

Gruß
Tobi
 
S

Stefan Gl.

Hallo Tobi,

vielen Dank für die Auskunft. Wir sind gerade noch am Angebote einholen bei anderen Firmen, aber Hanse Haus hat uns bisher sehr gut gefallen vom Gesamtkonzept. Wart ihr preislich auch zufrieden mit Hanse Haus im Vergleich zur Konkurrenz?

Viel Erfolg!

Gruß
Stefan
 
M

Metatron22

Servus,

wir starten auch gerade einen Bau im Augsburger Raum mit Hanse Haus. Übernächste Woche ist Anlaufgespräch. Das Thema Fachberater ist bei uns auch ein ganz spezielles... Wir hatten einen freien Handelspartner und keinen von Hanse Haus direkt und da gab es leichte Diskrepanzen zum Thema Keller. Unser Hanse Haus Vertreter wollte uns keinen Hanse Haus Keller verkaufen!? Das haben wir dan aber bei der Bemusterung mit Herrn Hammer (Geschäftsführer Hanse Haus) noch gerade gebogen.

Insofern haben wir von der Firma Hanse Haus immer noch eine sehr gute Meinung und denken, dass wir da nichts falsch gemacht haben.

Beim Thema Verzug kann ich leider nichts sagen. Bei uns ging im ersten Anlauf noch was mit dem Grundstückskauf daneben, was uns mit einen Hanse Haus Werkvertrag ohne Grundstück gelassen hat. (Hier hatten wir aber wirklich einfach Pech).

Aber ansonsten: Februar Grundstück gekauft, im Juni kommt der Keller. Ich denke das passt insgesamt von der Zeit.

Beste Grüße
Stefan
 
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V

volldasgute

Hallo zusammen,

Wir sind zur Zeit auf der Suche nach einem ordentlichen Fertighaushersteller.

Hanse Haus fand ich nachdem ich von Schwörerhaus zu Weberhaus, von Weberhaus zu Fingerhaus gekommen bin am interessantesten.

Wie läuft bei Hanse Haus alles ab? Gehen die auch auf Kleinigkeiten wie die Hausanschlüsse ein?
Hat euch Hanse Haus auf solche Fallstricke hingewiesen?

Und vielleicht verrät mir jemanden den Hanse Haus Hauspreis im Vergleich zu den Ausmaßen und Keller. Würde mich sehr freuen.

Viele Grüße
Frank
 
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U

uwe2605

Hi Nicolas und andere,
wir überlegen auch gerade die Vertragsbedingungen von Hanse Haus prüfen zu lassen, weil uns doch einige Paragraphen nicht ganz geheuer sind. Insbesondere die Verzugskosten, wenn das Haus nicht rechtzeitig fertig wird und insbesondere, wer für die Arbeiten verantwortlich ist, die nicht von Hanse Haus übernommen werden (wir planen schlüsselfertig). Ich liste die einfach mal auf:
Fragen zum Vertrag
  • §2, Nr. 2 Vertragsgegenstand:
  • Es fehlen noch die vertraglichen Festlegungen für die Erdarbeiten, Genehmigungen und sonstige Arbeiten vor der eigentlichen Bauphase.
  • §3 Nr. 1: Kaufpreis, Zahlung, Sicherstellung
  • Hier ist für das Angebot nur eine Pflicht von 12 Monaten festgeschrieben, ab Abgabe des Angebots: Dementsprechend könnte es ja passieren, dass sich der Baubeginn verzögert, selbst wenn wir als Bauherren dies nicht zu verantworten haben (z.B. weil die Baugenehmigung noch nicht vorliegt. In diesem Fall würde die Festpreisgarantie auslaufen und wir müssten mit höheren Kosten rechnen. Das sollten wir ausschließen.
  • Ebenso wird genannt, dass wenn die Festpreisgarantie ausgelaufen ist, „pro angefangenem Monat der Überschreitung 0,2% der Auftragssumme“ berechnet werden. Wie ist das zu verstehen? Unser Gedanke ist der, dass der Vertrag evtl. zum 01.07. abgeschlossen wird. Ab dann läuft die Festpreisgarantie. Wenn der Bauantrag/das Baugesuch, dann ca. 3 Monate dauert würde die Festpreisgarantie noch 9 Monate laufen. Wenn Hanse jetzt 11 Monate für den Bau braucht, wäre der letzte Monat doch nicht mehr von der Festpreisgarantie umfasst, oder?
  • Auf was genau bezieht sich die Festpreisgarantie? Die Kosten für Erdarbeiten, Garage, Hausanschlüsse, Geometer und Außenanlage sind darin nicht enthalten? In der Kalkulation steht die Festpreisgarantie auch nur in der Zeile, in der der „Hauspreis nach Ausbauhau“ (274.710€) festgelegt wird. Sind damit die weiteren Komponenten (Bodenplatte, Loggiageländer, Treppen, etc.) nicht von der Festpreisgarantie umfasst?
  • Kalkulation: Bzgl. der Kosten, die in der Kalkulation angesetzt werden, und nicht von der Festpreisgarantie erfasst werden: Sind diese fix oder können sie nach oben oder unten abweichen (z.B. Kosten für Spachtelarbeiten)?
  • Was ist in der Kostenkomponente „Erdarbeiten“ enthalten? Sind hier auch die Aushubarbeiten enthalten?
  • §4, Nr. 1: Ausführungsunterlagen, Genehmigungen, Pläne, Bauleitung
  • Die Risiken der Bebaubarkeit liegen beim Auftraggeber (uns). Wieso muss der Bauvertrag schon geschlossen werden, bevor überhaupt die Bebaubarkeit sichergestellt ist?
  • §4, Nr. 5:
  • „Für andere Leistungen übernimmt der Auftraggeber die Bauleitung“. Was kann das z.B. sein? Wir bauen das Haus schlüsselfertig. Welche Leistungen sind von uns hier zu übernehmen? Evtl. die Überwachung der Erdarbeiten? oder der Außenanlage?
  • Verzugskosten: Momentan sieht es so aus, als wären Verzugskosten sehr wahrscheinlich. Auch im Internet werden diese häufig genannt? Wie können diese ausgeschlossen werden?
  • §5: Voraussetzungen der Ausführung
  • Wir können diese Voraussetzungen nicht beurteilen.
  • d) Schaffung der Zufahrt für Sattelauflieger und Kräne und ähnliche Fahrzeuge. Wer prüft das, ob es möglich ist? Wurde es schon mal geprüft? Wie können wir sicherstellen, dass es funktioniert? Wie können wir sicherstellen, dass hieraus keine Mehrkosten entstehen?
  • e) Ist bei unserem Bauvorhaben diese Kranausladung erforderlich? Was sind dann die Mehrkosten?
  • f) Sollen wir die Nachweise für die Baustromanschlüsse führen? Und mit welchen Stromkosten ist hier zu rechnen? Sind die Stromkosten in der Kalkulation schon enthalten (z.B. in den Erdarbeiten)?
  • g) Wie können Lager- und Stellflächen nachgewiesen werden?
  • h) Sollen wir diese Versicherung gegen Feuer, Sturm und Leitungswasserschäden abschließen?
  • i) Sollen wir den notwendigen Strom zur Verfügung stellen? Sind die Kosten hierfür schon eingeplant (z.B. in den Erdarbeiten)? Wer übernimmt hier die Planung?
Insgesamt fehlt uns die Planung aller Arbeiten, die Hanse Haus nicht übernimmt (Erdarbeiten, Genehmigungen, Baustrom, etc.) Wer kann diese Nachweise erbringen? Wir tragen hier aktuell das Risiko, das es nicht funktioniert und wir würden dieses Risiko gerne absichern, bevor der Vertrag unterschrieben wird.
  • Wir sind uns noch nicht ganz schlüssig, welche Aufgaben wir im Bau zu übernehmen haben (Beantragung von Genehmigungen, Abschließen von Versicherungen, Schaffung einer Zufahrt für Baugerät, etc.).

  • §6: Beginn und Dauer der Ausführung
  • Es ist noch kein Zeitplan im Vertrag enthalten. Wir fragen uns, bis zu welchem Zeitplan Hanse Haus das Haus erstellt haben muss. Warum wird hier keine Zeitplanung integriert? D.h. mit festem Beginn und Ende der Arbeiten.
  • Was passiert, wenn Hanse Haus mit dem Bau des Hauses länger als die im Vertrag festgelegten 7 Monate braucht. Gibt es hier Erstattung für die dann zusätzlich anfallenden Mietkosten? Es wurde auch keine Vertragsstrafe für den Auftragnehmer (Hanse Haus) vereinbart.

  • §7 Kündigung:
  • Nr. 2: Wie können wir sicherstellen, dass eine Baugenehmigung kommt? Wir können dies doch nicht beeinflussen.
  • Nr. 1: Wir können wir (die Auftragnehmer) den „Festpreis sicherstellen“? Was ist damit überhaupt gemeint?
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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