Hagelschaden am Dach fiktiv abrechnen möglich?

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H

Hausi99

Guten Tag.
Leider finde ich keine Rubrick "Dach" im Forum.
Vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp geben.

Kann man über die Gebäudeversicherung einen Hagelschaden an Garagendach (Blechdach) fiktiv abrechnen?
So wie bei einem Hagelschaden am Auto?
Also Mwst herausrechnen.
Oder ist das bei Schäden über die Geäubdeversicherung eine fiktive Abrechnung nicht erlaubt?
Da es ein eher optisches Problem ist, steht eine fiktive Abrechnung im Raum.
Der Mängel verursacht also weder aktuell noch in Zukunft weitere Mängel.

Besten Dank
 
D

danixf

Ja kann man. Mehrere Kostenvoranschläge mit aufgeführten Arbeiten erleichtern es. Es ist auch üblich, dass zB. nach einem Wasserschaden geteilt abgerechnet wird. Fliesenleger beispielweise für die Versicherung, aber Malerarbeiten fiktiv.
In aller Regel sind es um die 70% vom Neuwert. Google spuckt da sonst auch noch einige Beispiele aus.
 
G

guckuck2

Bei einer Lappalie wie zerhageltes Wellblech würde ich mir generell überlegen, ob das über die Versicherung gehen soll. Nach 2-3 solcher Kleinstschäden sagen die ganz schnell Adieu und dann wirds teuer.
 
H

HilfeHilfe

Bei einer Lappalie wie zerhageltes Wellblech würde ich mir generell überlegen, ob das über die Versicherung gehen soll. Nach 2-3 solcher Kleinstschäden sagen die ganz schnell Adieu und dann wirds teuer.
korrekt. Bei neuen Versicherungen verliert man zunehmend Staffelrabatte pro Schaden. Da rechnet sich ein kleiner Schaden nicht
 
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guckuck2

korrekt. Bei neuen Versicherungen verliert man zunehmend Staffelrabatte pro Schaden. Da rechnet sich ein kleiner Schaden nicht
Schlimmer ist von der Versicherung gekündigt zu werden. Macht die Suche nach einer neuen Versicherung nicht einfacher bzw. kommt der Aufschlag.
Und ohne Versicherung kein Bankkredit.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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