Entgegen so mancher Berichtserstattung kann ich jetzt definitiv sagen, dass laufende BV nicht uneingeschränkt fortgeführt, sondern eher sich selbst überlassen werden. Bei Häusern die noch nicht gestellt wurden, will man das wohl mittels Treuhandvertag und Vorkasse durchziehen, die Resonanz hält sich wohl aber auch in Grenzen, verständlicherweise.
Wirklich schlau werde ich aus Deinen Worten mitnichten: was sagt welche gegenteilige Berichterstattung ?
Aus laufenden Bauvorhaben werden im Insolvenzfall regelmäßig stillstehende Bauvorhaben, Schockstarre statt Fortführung; danach, sobald sich der Verwalter orientiert hat und seine Vorläufigkeit losgeworden ist, meist fallgruppenweise diese oder jene Entscheidung über das weitere Vorgehen.
"Häuser, die noch nicht gestellt wurden" wären nach meinem Verständnis solche, die sich im Stadium "im Produktionsplan disponiert, aber noch nicht weiter" befinden. Vorkasse wegen was, Treuhandvertrag mit wem ? - ein Insolvenzverwalter ist Kraft Gesetzes Treuhänder des Vermögens der Insolvenzschuldnerin, und mit Gläbigern oder Dritten macht er keine Treuhand- sondern faktisch Freihandverträge.
Mit der begrenzten Resonanz meinst Du wohl (wen wundert´s ?), daß Kunden bei Projekten in diesem Stadium sich nahezu vollzählig gegen eine Fortführung mit dem insolventen Unternehmen entscheiden (und solche, deren Häuser sich bereits "post Montage" in der Phase des Ausbaues befinden, die Entlassung aus dem Bauvertrag bevorzugen, um sich schleunigst um Neuvergabe der restlichen Gewerke bemühen zu können (?)
Regelmäßig sind lediglich die abnahmenahen Kunden an einer Fertigstellung durch das Unternehmen interessiert, aber dieses Stadium betrifft so eher nur die steinernen Bauunternehmen.