GÜ insolvent - und nu? (Zahlungsplan u.A.)

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K

Kekse

Ausnahmsweise werfe ich mal nicht nur miesgelaunte Einzeiler oder ausufernde Erklärungen irgendwo zwischen ( ) sondern hab selbst ein Anliegen. Wie bereits "andernthreads" erwähnt, hat unser GÜ Insolvenz angemeldet. Das Gericht hat wohl innerhalb eines Tages der Eigenverwaltung zugestimmt (somit laufen die Geschäfte natürlich weiter) und sie sowie alle Beteiligten erwarten, dass sich der Karren recht problemlos bis April aus dem Dreck ziehen lässt. Sagen sie.
Das, was der Inhaber/Geschäftsführer sagt, wie es dazu kam, klingt plausibel. Dazu kommt, dass er uns davon nicht hätte unterrichten müssen, hat er aber getan. Wir bauen nach VOB, haben also ein Kündigungsrecht. Das wollen wir aus verschiedenen Gründen aber nicht ausüben, wenn es nicht unbedingt sein muss. Aber natürlich ist es uns gerade in dieser Situation extrem wichtig, nicht zu überzahlen, deshalb wäre es total super, wenn ihr unseren Zahlungsplan noch mal kritisch anschauen könntet (Der Geschäftsführer möchte uns "als Entschädigung für die Aufregung und Unsicherheit" in Zahlungsplan und/oder Preis noch mal ein Stück entgegenkommen, wir befinden uns also noch mal in der Verhandlungsphase, obwohl parallel unser Bau gerade beginnt )

In unserem Vertrag steht:
1. Rate: nach Einreichung der Bauantragsunterlagen 5 %
2. Rate: nach Schüttung der Fundamente und Sohlplatte 20 %
3. Rate: nach Richten des Dachstuhls 15 %
4. Rate: nach Fenstermontage ohne Haustür 15 %
5. Rate: nach Fertigstellung des Innenputzes ohne Beiputzarbeiten 10 %
6. Rate: nach Fertigstellung der Estricharbeiten ohne Duschen und Hausanschlusslöchern 13 %
7. Rate: nach Fliesenlegerarbeiten, jedoch ohne Ansockeln der Innentüren 15 %
8. Rate: nach Montage der Innentüren und Treppenanlage 5 %
9. Rate: nach Restarbeiten 2 %
Vertragssumme sind 300.000. Wesentliche Ausstattung (beeinflusst ja die Aufteilung der Kosten auf die Gewerke):
Maler- und Bodenarbeiten inklusive
Elektrische Raffstores an beinahe allen Fenstern
Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Enthalpiewärmetauscher (Wolf Comfort CWL 400 Excellent)
eine Hebeschiebetür
eine Doppeltür mit Lichtausschnitt
Der Baukörper ist ganz einfach, Rechteckiger Grundriss, 2 Vollgeschosse, 23° Satteldach.

Weitere Aufmusterungen (insbesondere Heizung: hier noch Gas, später als Sole-Wärmepumpe beauftragt) gehen über Nachträge, diese werden natürlich frühestens nach Einbau abgerechnet; normalerweise (wenn es "im Rahmen bleibt") gebündelt ganz am Ende. Erdarbeiten erzeugten Minderkosten von ~1500 €, die ebenso in den Nachträgen hängen.

Wir haben vertraglich Anspruch auf eine 5%-Fertigstellungsbürgschaft. Diese haben wir jetzt angemahnt, werden wir aber natürlich nicht kriegen (wenn nicht zufällig noch eine dort rumfliegt). Deren Wegfall akzeptieren wir wohl gegen Sicherheitseinbehalt der entsprechenden Summe, oder?


Ich würde mich sehr über den geballten Forensachverstand freuen, und falls wem danach ist, mir außerdem noch zu erzählen, dass wir an der einen oder anderen Stelle dumm und naiv waren, nur zu. Weiß ich zwar auch selbst, aber tut ja auch gut, sowas loszuwerden
(Und ausschweifend wurde der Beitrag jetzt natürlich doch wieder, sorry…)
 
K

Kekse

Nachtrag: Stand heute haben wir eine Sandplatte, abgesteckte Gebäudeecken und einiges Material auf dem Grundstück (KG-Rohr, Styroporplatten, Baustahlmatten, solches Bodenplattenzeug halt). Dementsprechend haben wir die ersten 5% = 15 k€ bezahlt.

Außerdem bin ich mir nicht ganz sicher, in welcher Reihenfolge die im Zahlungsplan nicht aufgeführten Gewerke sich in das Gerüst einfügen…
 
G

guckuck2

Wir bauen nach VOB, haben also ein Kündigungsrecht
Ich kann nun nicht alles zerlegen, dafür wirst du einen Anwalt brauchen, aber Bauen nach VOB mit privaten Bauherren ist schwierig. Mit Privatleuten kann man nur vereinbaren, was diese auch zur Kenntnis nehmen konnten und die VOB ist nicht öffentlich zugänglich (im Gegensatz zum Baugesetzbuch). Wurde dir die mitgeltende VOB ausgehändigt? Falls nein, ist im Extremfall der ganze Vertrag für die Tonne.

Mein Eindruck ist, du sympathisierst sehr mit deinem Vertragspartner und hast keine Lust, nun einen andereren zu suchen. Das ist auch verständlich, weil es letztlich Mehrkosten bedeutet.
Rational betrachtet bist du in der guten Position, noch kein Geld dort hinein gesteckt zu haben, wenn du erst am Anfang stehst. Die moralische Zwickmühle kommt hinzu (wenn du kündigst bringt ihn das ein Stück näher an den Abgrund).
In solchen Situationen wäre ich aber egoistisch, um sich selbst zu schützen. Meine Meinung.

Im Mindesten würde ich festhalten, keinerlei Vorauskasse (eh verboten) zu leisten. Den Zahlungsplan also dahingehend zu überarbeiten, um ganz sicher zu gehen. Zudem Sicherungseinbehalt mindestens 5%, besser 10%, über die 5 Jahre nach Fertigstellung, um die Gewährleistung abzusichern, sollte er doch Pleite gehen.
In der Praxis wird er das mangels Bonität wohl nicht erfüllen, weshalb es wieder auf die Kündigung hinaus läuft. Der ist weg vom Fenster, wie man so schön sagt. Er wird auch nirgends mehr Material ohne Vorkasse bekommen, dafür fehlt ihm die Kreditlinie ... der Drops ist gelutscht.
 
K

Kekse

Ich danke dir. Dass die VOB eigentlich nicht für Verbraucher gilt/gelten kann, ist mir bekannt, aber Rosinen (Kündigungsrecht bei Insolvenz) picken ist in dem Fall ja zulässig. Jedenfalls komm ich raus, so oder so.

Moralisches Dilemma hab ich eigentlich keins. Deren Insolvenz, deren Problem. Aber die Mehrkosten wären schon erheblich und die längere Dauer verursachte ebenfalls Leidensdruck (soweit, dass ich über einen weiteren Umzug nachdenken würde, und ich ziehe echt nicht gerne um…), deshalb will ich tatsächlich nicht kündigen sondern modifizieren.
 
H

hampshire

Leider kann ich Dir nicht fachmännisch raten. Aus einem Vertrag kommen ist das Eine. Das Andere ist, welche erbrachten Leistungen in diesem Fall zu zahlen sind. Das kann u..U. deutlich mehr sein als die ersten 5%.
 
11ant

11ant

Der Baukörper ist ganz einfach, Rechteckiger Grundriss, 2 Vollgeschosse, 23° Satteldach.
Dies ist wohl Dein erster eigener Thread, sodaß ich sonst nichts weiter über Dein Haus fand, d.h. auch keine Vorstellung habe, wie weit da "Spezifika" drinstecken, die nicht so leicht einfach ein Anderer umsetzt.

Das Gericht hat wohl innerhalb eines Tages der Eigenverwaltung zugestimmt
Die einschlägig zuständigen Richter machen so´was nicht aus Jux, das sieht also nach echter Rettbarkeitsperspektive aus. Ich vermute entsprechend, daß keine Schäden für Sozialkassen erwartet werden und die Schieflage in überschaubarer Zeit überwindbar ist.

Ab wann rechnest Du "innerhalb eines Tages" - nach Eigenantrag, und einen Fremdantrag gibt es nicht ?

Der Geschäftsführer möchte uns "als Entschädigung für die Aufregung und Unsicherheit" in Zahlungsplan und/oder Preis noch mal ein Stück entgegenkommen, wir befinden uns also noch mal in der Verhandlungsphase, obwohl parallel unser Bau gerade beginnt
Das muß aber wirklich eine sehr leichte Insolvenz sein, wenn für derlei liquiditätsmäßig noch Luft ist.

Nach dieser Schilderung stelle ich mir ein Unternehmen vor, das lediglich vorübergehend zahlungsunfähig ist und das schwerere Insolvenzmerkmal der Überschuldung nicht aufweist. D.h. das einen braven Geschäftsführer hat, der den formellen Kriterien getreu dem Insolvenzgericht "Bescheid gesagt" hat, bevor überhaupt ein Gläubiger sich dorthin gewandt hat.

Garantien gebe ich freilich keine, aber so weit klänge das nach einem wenig Besorgnis erregenden Fall.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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