K
Kekse
Ausnahmsweise werfe ich mal nicht nur miesgelaunte Einzeiler oder ausufernde Erklärungen irgendwo zwischen ( ) sondern hab selbst ein Anliegen. Wie bereits "andernthreads" erwähnt, hat unser GÜ Insolvenz angemeldet. Das Gericht hat wohl innerhalb eines Tages der Eigenverwaltung zugestimmt (somit laufen die Geschäfte natürlich weiter) und sie sowie alle Beteiligten erwarten, dass sich der Karren recht problemlos bis April aus dem Dreck ziehen lässt. Sagen sie.
Das, was der Inhaber/Geschäftsführer sagt, wie es dazu kam, klingt plausibel. Dazu kommt, dass er uns davon nicht hätte unterrichten müssen, hat er aber getan. Wir bauen nach VOB, haben also ein Kündigungsrecht. Das wollen wir aus verschiedenen Gründen aber nicht ausüben, wenn es nicht unbedingt sein muss. Aber natürlich ist es uns gerade in dieser Situation extrem wichtig, nicht zu überzahlen, deshalb wäre es total super, wenn ihr unseren Zahlungsplan noch mal kritisch anschauen könntet (Der Geschäftsführer möchte uns "als Entschädigung für die Aufregung und Unsicherheit" in Zahlungsplan und/oder Preis noch mal ein Stück entgegenkommen, wir befinden uns also noch mal in der Verhandlungsphase, obwohl parallel unser Bau gerade beginnt )
In unserem Vertrag steht:
Maler- und Bodenarbeiten inklusive
Elektrische Raffstores an beinahe allen Fenstern
Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Enthalpiewärmetauscher (Wolf Comfort CWL 400 Excellent)
eine Hebeschiebetür
eine Doppeltür mit Lichtausschnitt
Der Baukörper ist ganz einfach, Rechteckiger Grundriss, 2 Vollgeschosse, 23° Satteldach.
Weitere Aufmusterungen (insbesondere Heizung: hier noch Gas, später als Sole-Wärmepumpe beauftragt) gehen über Nachträge, diese werden natürlich frühestens nach Einbau abgerechnet; normalerweise (wenn es "im Rahmen bleibt") gebündelt ganz am Ende. Erdarbeiten erzeugten Minderkosten von ~1500 €, die ebenso in den Nachträgen hängen.
Wir haben vertraglich Anspruch auf eine 5%-Fertigstellungsbürgschaft. Diese haben wir jetzt angemahnt, werden wir aber natürlich nicht kriegen (wenn nicht zufällig noch eine dort rumfliegt). Deren Wegfall akzeptieren wir wohl gegen Sicherheitseinbehalt der entsprechenden Summe, oder?
Ich würde mich sehr über den geballten Forensachverstand freuen, und falls wem danach ist, mir außerdem noch zu erzählen, dass wir an der einen oder anderen Stelle dumm und naiv waren, nur zu. Weiß ich zwar auch selbst, aber tut ja auch gut, sowas loszuwerden
(Und ausschweifend wurde der Beitrag jetzt natürlich doch wieder, sorry…)
Das, was der Inhaber/Geschäftsführer sagt, wie es dazu kam, klingt plausibel. Dazu kommt, dass er uns davon nicht hätte unterrichten müssen, hat er aber getan. Wir bauen nach VOB, haben also ein Kündigungsrecht. Das wollen wir aus verschiedenen Gründen aber nicht ausüben, wenn es nicht unbedingt sein muss. Aber natürlich ist es uns gerade in dieser Situation extrem wichtig, nicht zu überzahlen, deshalb wäre es total super, wenn ihr unseren Zahlungsplan noch mal kritisch anschauen könntet (Der Geschäftsführer möchte uns "als Entschädigung für die Aufregung und Unsicherheit" in Zahlungsplan und/oder Preis noch mal ein Stück entgegenkommen, wir befinden uns also noch mal in der Verhandlungsphase, obwohl parallel unser Bau gerade beginnt )
In unserem Vertrag steht:
Vertragssumme sind 300.000. Wesentliche Ausstattung (beeinflusst ja die Aufteilung der Kosten auf die Gewerke):1. Rate: nach Einreichung der Bauantragsunterlagen 5 %
2. Rate: nach Schüttung der Fundamente und Sohlplatte 20 %
3. Rate: nach Richten des Dachstuhls 15 %
4. Rate: nach Fenstermontage ohne Haustür 15 %
5. Rate: nach Fertigstellung des Innenputzes ohne Beiputzarbeiten 10 %
6. Rate: nach Fertigstellung der Estricharbeiten ohne Duschen und Hausanschlusslöchern 13 %
7. Rate: nach Fliesenlegerarbeiten, jedoch ohne Ansockeln der Innentüren 15 %
8. Rate: nach Montage der Innentüren und Treppenanlage 5 %
9. Rate: nach Restarbeiten 2 %
Maler- und Bodenarbeiten inklusive
Elektrische Raffstores an beinahe allen Fenstern
Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Enthalpiewärmetauscher (Wolf Comfort CWL 400 Excellent)
eine Hebeschiebetür
eine Doppeltür mit Lichtausschnitt
Der Baukörper ist ganz einfach, Rechteckiger Grundriss, 2 Vollgeschosse, 23° Satteldach.
Weitere Aufmusterungen (insbesondere Heizung: hier noch Gas, später als Sole-Wärmepumpe beauftragt) gehen über Nachträge, diese werden natürlich frühestens nach Einbau abgerechnet; normalerweise (wenn es "im Rahmen bleibt") gebündelt ganz am Ende. Erdarbeiten erzeugten Minderkosten von ~1500 €, die ebenso in den Nachträgen hängen.
Wir haben vertraglich Anspruch auf eine 5%-Fertigstellungsbürgschaft. Diese haben wir jetzt angemahnt, werden wir aber natürlich nicht kriegen (wenn nicht zufällig noch eine dort rumfliegt). Deren Wegfall akzeptieren wir wohl gegen Sicherheitseinbehalt der entsprechenden Summe, oder?
Ich würde mich sehr über den geballten Forensachverstand freuen, und falls wem danach ist, mir außerdem noch zu erzählen, dass wir an der einen oder anderen Stelle dumm und naiv waren, nur zu. Weiß ich zwar auch selbst, aber tut ja auch gut, sowas loszuwerden
(Und ausschweifend wurde der Beitrag jetzt natürlich doch wieder, sorry…)