Grundflächenzahl u. Überschreitung richtig berechnen

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S

scooter

Hallo zusammen,

ich meine hier mal eine entsprechende Erklärung / Berechnung gelesen zu haben, finde sie aber auch nach Stundenlanger Suche nicht wieder Daher:

gem. §19 Baunutzungsverordnung:
....
(4) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von
1. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,
2. Nebenanlagen im Sinne des § 14,
3. baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, mitzurechnen.
Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, …


=>
  • Der Fuß von L-Wangen / L-Steinen zur Hangbefestigung („durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird“) ist also mitzurechnen!?
  • Bei einer Überschreitung der Grundflächenzahl („bis zu 50 von Hundert“) sind dafür NUR "die in Satz 1 bez. Anlagen", also NUR Garagen, Stellplätze u. Zufahrten zu rechnen (Keine Wege, Gartenhäuser, Polls… bspw.)?
  • Terrassen gehören zum Hauptgebäude und müssen (gem. einem alten Beitrag hier) immer mit beantragt werden? (auch wenn sie angeblich nicht gebaut werden sollen, da die Grundflächenzahl-Berechnung schon an der Obergrenze ist, oder nur Rasen an bodentiefen Terrassentüren eingezeichnet wird.)
Danke schon mal im voraus!
 
E

Escroda

Der Fuß von L-Wangen / L-Steinen zur Hangbefestigung („durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird“) ist also mitzurechnen!?
Bei strenger Auslegung des Verordnungstextes ja, habe ich aber noch nie gemacht und auch noch nie gesehen, dass es jemand gemacht hat.
die in Satz 1 bez. Anlagen
Satz 1 endet beim Satzzeichen hinter "mitzurechnen". Es ist also nicht nur 1. gemeint, sondern alle 3 Punkte.
Wege, Gartenhäuser, Polls…
Ich weiß nicht,was Polls sind, Wege und Gartenhäuser fallen aber unter §14.
Terrassen gehören zum Hauptgebäude
Ja.
und müssen (gem. einem alten Beitrag hier) immer mit beantragt werden?
Nein. Wenn Du keine bauen willst, solltest Du auch keine beantragen. Welcher alte Beitrag?
 
S

scooter

Oh sorry!
  1. für den Tippfehler! Sollte Pools heißen.
  2. Den alten Beitrag hatte ich verwechselt und in einen andern Forum gefunden.
  3. gem. 1. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, => Zufahrten sind keine Stellplätze und gelten nicht als solche. (Wenn bspw. 2 Stellplätze / WE nachzuweisen sind, ist ggf. 1. die Garage mit Zufahrt und 2. noch ein separater Stellplatz anzulegen!)?
Die o. gesuchte Berechnung war aber hier im Forum.
 
Zuletzt bearbeitet:
E

Escroda

Zufahrten sind keine Stellplätze und gelten nicht als solche.
Das gilt nicht pauschal und kommt auf
Bundesland,
kommunale Stellplatzsatzung,
spezielle Regelungen im Bebauungsplan
an.
Wenn bspw. 2 Stellplätze / WE nachzuweisen sind, ist ggf. 1. die Garage mit Zufahrt und 2. noch ein separater Stellplatz anzulegen!
Ich verstehe nicht, worauf Du hinaus willst. Geht es immer noch darum, das Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück zu verhindern?
Die o. gesuchte Berechnung war aber hier im Forum.
Was genau suchst Du denn. Ich habe hier mal was vorgerechnet:
Grundflächenzahl I: Wohnhaus+Terrasse=120m²+28m²=148m²; 148m²/668m²=0,222<0,3 => passt
Grundflächenzahl II: Grundflächenzahl I + Überdachung + Carport + Geräteraum + Zufahrt = 148m²+11m²+33m²+12m²+80m²=284m²; 284m²/668m²=0,425<0,45 => passt
oder hier:
GR I = 10m * 11m = 110m²
GR II = Grundflächenzahl I +Ga + Zufahrt = 110m² + 22,44m² + 37,70m² = 170,14m²
Grundflächenzahl I = 110 / 365 = 0,30 erlaubt 0,3
Grundflächenzahl II = 170,14 / 365 = 0,47 erlaubt 0,45
Als allererstes ist aber zu prüfen, welche Fassung der Baunutzungsverordnung anzuwenden ist.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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