Grundflächenzahl gegen Sonderzahlung erhöhbar?

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Höhlenmensch

Höhlenmensch

Bauort Berlin. Leider sind infolge coronabedingter Einschränkungen z.Zt. beim Bauamt keine telefonischen Auskünfte zu erhalten, deshalb hier mal die Frage:
Ich habe gehört, dass es möglich sein soll gegen Zahlung eine Erhöhung der Grundflächenzahl um einen bestimmten Prozentsatz zu erhalten.
Ich meine nicht, die 50%ige Überschreitung durch Nebenflächen wie Terrasse oder Wegeversiegelung, sondern die Hauptbaufläche.
Hat jemand dazu schon einmal Präzises gehört ?
Schon mal Dank im Voraus.
 
N

nordanney

Ich habe gehört, dass es möglich sein soll gegen Zahlung eine Erhöhung der Grundflächenzahl um einen bestimmten Prozentsatz zu erhalten.
Nein, das ist so nicht korrekt.
Hat jemand dazu schon einmal Präzises gehört ?
Du kannst eine Befreiung von planungsrechtlichen Festsetzungen oder Vorschriften beantragen. Sofern diesen entsprochen wird, gibt es hierfür eine entsprechende Gebühr:
grz-gegen-sonderzahlung-erhoehbar-460124-1.png

Es ist aber kein Automatismus, dass Du Geld bezahlst und eine Befreiung erhältst. Umgekehrt - erhältst Du eine Befreiung (aus welchen Gründen auch immer), muss Du dafür bezahlen.
 
H

hampshire

Wir haben ein paar Euro bezahlt, da wir die Maximalbreite für Gebäude in der Gegend um 1,5m überschritten haben. Einen Anspruch auf eine Sondergenehmigung kann man nicht kaufen.
 
Höhlenmensch

Höhlenmensch

@ nordanney / @ hampshire
Danke für die Information, werde mal recherchieren, wie so eine Befreiung abläuft, bzw. möglich ist.
Ich möchte leider nicht nur 1,5m Überbauen, sondern auf meinem Grundstück noch ein kleines zusätzliches Haus bauen.
Grundstück 744m² Grundflächenzahl 0,209 bebaubar also (744:0,209) = 155,5m² //// schon bebaut 122m²------Rest 33,5m²
Das ist leider auch für ein Tiny Haus schon etwas mager.
Hätte gerne mindestens 60m².
Das hieße zusätzlich zu den möglichen 33,5m² noch 26,5m², was eine mögliche akzeptierbare Überbauung wohl doch etwas sprengen würde.
Rechnerisch benötigte ich eine Grundflächenzahl von 0,244 statt der 0,209, was eine Erhöhung um 17% bedeuten würde.
Die daraus resultierende Kernfrage ist demnach also ob eine Befreiung (Kostenfrage o.k.) von planungsrechtlichen Vorschriften
die Erhöhung der Grundflächenzahl um 17% ermöglichen könnte.

"Du kannst eine Befreiung von planungsrechtlichen Festsetzungen oder Vorschriften beantragen"
Wo könnte ich recherchieren, inwieweit diese Überschreitung von 17% möglich ist, bzw. schon mal stattgefunden hat,
oder wesentlich zu hoch (und damit nicht im Rahmen des Realsierenden) ist ? (eventuell Link für den präzisen Text von nordanney?)
Dank und Gruß
 
H

hampshire

Diese Größenordnung hätte ich hier wohl nicht so locker durchbekommen - aber jedes Amt ist ja anders. Wenn Du anhand von Plänen erläutern kannst, dass sich das Ganze sehr gut in das Wohngebiet eingliedert, und es für die Aspekte, die für die Bauamts- und Stadtplanungsleute wichtig sind keine Nachteile gibt, erhöhen sich Deine Chancen. Denke an Parkplätze, Flächenversiegelung und deren Ausgleich, Regen- und Abwasser, Zufahrt, Feuerwehr... einfach mal recherchieren worauf man bei Euch vor Ort "besonders steht".
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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