Grundflächenzahl-Berechnung, wenn 2 Flurstücke kombiniert werden müssen

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11ant

11ant

In dem vorliegenden Fall mit dem TE, befürchte ich auch, dass man die Fläche des Zufahrtsgrundstücks nicht zum anrechnen auf das Grundflächenzahl-Potenzial nehmen darf. Aber wahrscheinlich wäre das eh doof, weil wenn nicht versickerungsfähig gepflastert, würde hier ja eine voll versiegelte Fläche eher sogar noch was abziehen....
Ein solches eigenständiges Zufahrts-Flurstück kann sich selbstverständlich auch von den bedienten Grundstücken keine Grundflächenzahl leihen und hat auch selbst die entsprechende Quote zu beachten. Man kann sich also damit zu begnügen haben, dort nur Fahrspuren zu pflastern ...
 
T

T-i-m-m

Vielen Dank für eure bisherigen Einschätzungen.

Wie die Grundflächenzahl auf den jeweiligen Grundstücken eingehalten werden kann, wird gerade überlegt. Klar ist, dass es eine enge Kiste wird. Um das besser einschätzen zu können, wäre es gut zu wissen, wie sich das hier mit 2 Flurstücken verhält.

Dabei ist weniger meine Sorge, dass man sich beim Haus-Flurstück nicht beim Zufahrts-Flurstück bedienen kann, sondern mehr die Sorge, wie ob man die Grundflächenzahl beim Zufahrts-Grundstück überhaupt einhalten kann.

Denn wenn ein Flurstück im Grunde zu 100% für Zufahrt (in Kombination mit dem Fußweg zu den Haustüren) genutzt wird und sich dann an eine Grundflächenzahl halten muss, wie kann das funktionieren? Und wenn sich die Zufahrt dann z.B. noch bei der Grundflächenzahl vom Haus bedienen muss, wird es aber wirklich eng.

Standort ist übrigens Hamburg und es gilt §34 Baugesetzbuch. Ob hier mit Fahrspuren oder versickerungsfähigem Material argumentiert werden kann, muss ich noch rausfinden.
 
Tolentino

Tolentino

Wenn ich mich recht erinnere, gibt es in §34 Gebieten eh keine offizielle Grundflächenzahl. Es ist dann lediglich am Maß der üblichen Bebauung zu orientieren. Also im online Kataster nach reinen Zufahrtsgrundstücken Ausschau halten. Und in real gucken wie das da umgesetzt wurde.
 
T

T-i-m-m

Es gibt keine schriftliche Bauvoranfrage. Die Bebaubarkeit wurde von unserem Generalunternehmer (telefonisch) mit der Baubehörde abgeklärt, die ihre Zustimmung für die aktuellen Pläne signalisiert haben.
 
T

T-i-m-m

In der unmittelbaren Nachbarschaft kann ich kein reines Zufahrtsgrundstück erkennen. Es gibt ein Flurstück, welches der Fußweg zu den teils weit hinten im Grundstück gelegenen Häusern ist und etwas, was aussieht wie eine Zufahrt zu hinten liegenden Häusern, aber als Teil der Straße angesehen wird.

Das Grundstück 2 Häuser weiter sieht bei Google aus wie 80% zubetoniert. Aber da fehlt mir das Wissen, um dessen Auswirkungen auf die Nachbarschaftsbebauung einschätzen zu können.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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