Grundstücksplanung - wo die Garage hinstellen?

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Q

qwertzui

Hallo liebe Forumsmitglieder!

Da mir bei meinem letzten Anliegen schon so ausführlich geholfen wurde, komme ich schon direkt mit dem Nächsten um die Ecke
Wie besagt haben wir ein Grundstück (Baulücke) in Aussicht und waren dies auch besichtigen. Lage super, Aussicht super, Grundstück gefällt. Grundstückseigentümerin gesagt, dass wir auf jeden Fall Interesse haben es zu kaufen. Habe also heute auf der Stadt angerufen, um (mit dem Einverständnis der Eigentümerin) Baulasten, evtl. fällige Erschließungskosten etc. zu erfragen. Dort wurde mir vom Bauamt geraten, doch noch lieber eine Bauvoranfrage zu stellen, aus dem folgenden Grund:
Der Bebauungsplan von diesem Grundstück ist aus den 80ern und sieht eine Straße vor, die bis heute nicht erschlossen wurde. Zufahrt zum Grundstück geschieht über ein asphaltiertes Grundstück, das nicht im Besitz der Stadt ist (sondern von meiner Verkäuferin). Das asphaltierte Stück ist "optisch" gesehen ein Teil der Straße (habe ich im Anhang gelb schraffiert), das auch von Jedermann benutzt wird. Dort ein Wegerecht eintragen zu lassen, stellt sicherlich kein Problem dar. Die Breite der potentiellen Zufahrt liegt bei ugf 3,40m.
Jetzt allerdings komme ich ins Grübeln, wo zum Teufel ich die Garage für die Bauvoranfrage hinstellen soll. Integriert im Baufenster? Klassisch links vom Haus auf die Grenze? Erstmal ohne Garage planen und dann schauen, wie die "reale" Zufahrtssituation aussieht? Bin sehr gespannt auf eure Ideen!

Danke und liebe Grüße
qwertzui

PS: Habe mal noch die Auszüge angehangen, ich hoffe, ihr könnt damit was anfangen! (sorry, ist ein bisschen bunt, nicht schön fürs Auge, aber ich hoffe, dass es das verständlicher macht )
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11ant

11ant

Jetzt allerdings komme ich ins Grübeln, wo zum Teufel ich die Garage für die Bauvoranfrage hinstellen soll.
Wenn Du bereit für meine ehrliche Meinung bist: "zum Teufel" klingt nach einer erwägenswerten Alternative, denn; auf dieses Grundstück überhaupt nicht. Aus meiner Sicht ist das Grundstück nicht erschlossen, d.h. bräuchte allein dazu schon das entsprechende Wegerecht, daß man es bebauen dürfte (insofern kann ich mir schwer einen Reim darauf machen, weshalb Du es als Baulücke bezeichnest), aber vor allem sehe ich in dieser Geschichte klare Hinweise, daß die Umlegung noch nicht erfolgt ist (denn danach sollte die Straßenparzelle abgemarkt und im Eigentum der Öffentlichkeit oder aller Anlieger sein). Ich plädiere nach wie vor für Weitersuchen.
 
Q

qwertzui

@11ant, ich bin immer offen und sehr dankbar für ehrliche Meinungen. Daraus kann man nämlich super lernen Ich hätte es nämlich wie @Pinkiponk gesehen. Als Baulücke bezeichne ich es deshalb, weil rechts und links bereits Häuser stehen und ledglich dieses Grundstück (und das hintendran, weil keine Straße) nicht bebaut sind. Bitte verzeihe mir, wenn ich den Begriff falsch benutzt hab, ich bin ja noch ein Baufrischling Ansonsten ist der Bereich bereits vollständig bebaut. Das mit der Erschließung habe ich mich auch schon gefragt, da konnte die Dame auf dem Amt mir jedoch keine Antwort drauf geben, weshalb sie die Empfehlung "Bauvoranfrage" ausgesprochen hat. Da würde alles genau geprüft werden. Die Anschlüsse für Frischwasser und Abwasser liegen direkt vor dem Stück "Privatstraße"; THEORETISCH also in erreichbarer Nähe (~7m).
 
11ant

11ant

Wenn ich recht verstehe, sind also nur solche Grundstücke bereits bebaut, die für ihre Erschließung nicht auf die "faktische Privatstraße" angewiesen sind. Eine Bauvoranfrage sehe ich abschlägig zu bescheiden, da für eine Erschließung ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht erforderlich wäre. Dieses könnte auch anderweitig (textlich, Zeichnung als Anlage) räumlich umrissen sein, falls man die entsprechende Fläche nicht als neues Flurstück abteilen will. Aktuell hast Du kein Recht, sondern nur eine Duldung (die weniger als hundert Jahre alt wohl auch jederzeit widerruflich wäre), und selbst diese bezieht sich nur auf das Wegerecht (Gehen und Fahren), aber nicht auch auf Leitungen. Das ist aus meiner Sicht zu wenig, um das Grundstück als für eine Baugenehmigung erforderlich erschlossen anzusehen. Wenn ein Bauantrag an solchen wesentlichen Hindernissen scheitern würde, sehe ich auch bei einer Bauvoranfrage keine Hoffnung auf einen positiven Bescheid. Die grundsätzliche Bebaubarkeit ist ja offensichtlich gegeben (Baugrundstückseigenschaft, zwischen den Grenzabständen ergibt sich ein Baufenster, Mindestgrößen sind hier unbeachtlich weil nicht vorgegeben). Die Voranfrage würde hier nichts neues hervorbringen können, so lange das GFL-Recht nicht vereinbart wurde und in der vorgegebenen Form (je nach Bundesland unterschiedlich) nachgewiesen werden kann. Kurz gesagt: aus amtlicher Sicht kannst Du vom Grundstück aus die öffentliche Straße nur "sehen", und das genügt nicht, um eine Bebauung zu genehmigen. Die Genehmigung wäre schwerwiegend objektiv gehindert, wird man Dir auf die Voranfrage antworten.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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