Grundstücksplanung: Position Hausanschluss (Entsorgung Mischwasser)

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Danielasshauer

Hallo zusammen,

wir sind noch ganz am Beginn unserer Hausbauplanung und stehen kurz vor unserem Notartermin zum Kauf eines Grundstücks (siehe Skizze im Anhang - es geht um Grundstück 32). Das Grundstück war bisher Ackerfläche und wird nun neu erschlossen (gesamtes Baugebiet mit mehreren Grundstücken).

Nun haben wir die Aufforderung erhalten, eine Skizze zur Position des Hausanschlusses für "Entsorgung Mischwasser" kurzfristig einzuzeichnen, sodass dieser bei der Erschließung berücksichtigt werden kann. Wir gehen davon aus, dass damit der Entwässerungskontrollschacht gemeint ist. Nun sind wir von dieser Aufforderung etwas überrascht, da wir noch nicht wirklich mit unserer Hausplanung gestartet sind. Nun seid ihr ja Experten mit sehr vielen wertvollen Erfahrungen. Könnt ihr uns hierzu ein paar Tipps geben? Worauf sollten wir achten? Man muss dabei sagen, dass es sich bei dem Grundstück um eine Hanglage handelt. Abfallend Richtung Norden zur Straße. In der Skizze haben wir mit einem grünen Kreuz ganz naiv mal eine Position eingezeichnet, da uns hier ein Revisionsschacht vermutlich nicht stören wird. Wir sind uns aber unsicher, ob das sinnvoll ist (wegen Hanglage, wegen dem Abstand zur Straße usw.).

Beste Grüße und vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung!

Daniel
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11ant

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Nun haben wir die Aufforderung erhalten, eine Skizze zur Position des Hausanschlusses für "Entsorgung Mischwasser" kurzfristig einzuzeichnen, sodass dieser bei der Erschließung berücksichtigt werden kann. Wir gehen davon aus, dass damit der Entwässerungskontrollschacht gemeint ist.
Nein, aber mit dem winzigen Ausschnitt aus dem Lageplan ist da kein konstruktiver Rat zu geben.
 
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Escroda

Worauf sollten wir achten?
Darauf, was Ihr laut Notarvertrag überhaupt erwarten könnt. Anscheinend liegt das Grundstück an einer GFL-Fläche. Es ist also fraglich, wie weit die öffentliche Erschließung für Euer Grundstück hergestellt wird.
Doch so oder so sind Eure Wahlmöglichkeiten beschränkt. Die Aufforderung ist wohl eher für Grundstücksbesitzer interessant, die eine breite Straßenfront haben. Ihr habt ja nur 4,77m, da gibt es nichts mehr zu wünschen. Entweder wird sowieso nur bis zum Anfang des Stichweges verlegt und Ihr müsst die 30m zusammen mit dem Nachbarn selber erschließen, oder das Rohr wird mehr oder weniger mittig in Eure Einfahrt gelegt.
 
11ant

11ant

hier ein größerer Ausschnitt. Ich hoffe, dass dieser geeignet ist?
Jein, zumindest sieht man nun planunterhalb Deines Grundstückes vor der nächsten Straße weitere (bebaute) Grundstücke, für die Du ein Leitungsrecht bräuchtest, um Deine Abwässer darunter her zu leiten. Höhen sind im Plan nicht zu erkennen. Ich gehe aber dennoch davon aus, daß Deine Abwasserleitungen am ehesten unter der erschließenden Straße geführt werden. Dann ist Dein grünes Kreuz auf jeden Fall auf der falschen Hausseite. Näher hat es ja @Escroda bereits erläutert. Um einen Kontrollschacht geht es nicht, sondern um die Ableitung Deiner Abwässer zum Kanal (gemischt verschmutztes Wasser und Regenwasser zusammen).
 
D

Danielasshauer

Besten Dank für Eure Antworten! Das weiß ich sehr zu schätzen!
Die Entwässerung soll unter der neu erschließenden Straße bzw. den kleinen Stichweg erfolgen - nicht über die bestehenden Häuser im Süd-Osten.
Wenn ich Euch richtig verstehe, sollte der Anschluss also mittig auf die Fläche mit 4,77 m erfolgen. Aber wie weit wird der Entwässerungsanschluss denn auf unser Grundstück gelegt? Und wie hängt der Kontrollschacht damit zusammen? Kann ich den Entwässerungsanschluss nicht bis zum grünen Kreuz legen lassen und dort den Kontrollschacht platzieren lassen? Ansonsten hätten wir diesen ja direkt auf unserer zukünftigen Einfahrt (also bei den ca. 4,77 m wird ja unsere Einfahrt sein).

Im Kaufvertrag habe ich die angehängte Passage gefunden. Zuvor steht, dass die erstmalige Erschließung
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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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