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ᐅ Grundstücksplanung für ein dreieckiges Grundstück

Erstellt am: 14.12.20 11:53
N
naKruul
Hallo zusammen,

mein Vater bewohnt ein Haus auf einem etwa 1050m² großen Grundstück in einem Ort östlich von Köln. Da Bauplätze hier sehr rar sind und die Kosten entsprechend hoch (Bodenrichtwert >=650€/m²), haben wir uns entschlossen, auf seinem Grundstück ein weiteres Haus zu errichten. Unserer Vorstellung nach würden wir westlich des Bestandsobjekts bauen wollen. Eine formlose Anfrage bei der Stadt wurde mit Verweis auf §34 (es gibt keinen Bebauungsplan) als "erscheint grundsätzlich machbar, rechtliche Klärung über Bauvoranfrage oder Genehmigungsplanung", beantwortet.

Zu den Bildern: Norden ist planrichtig an der oberen Bildkante.

Das abgetrennte Flurstück hätte eine Größe von etwa 410m². Die Erschließung würde sinnvollerweise über die Straße im Süden erfolgen. hellblau habe ich ein mögliches Baufenster eingezeichnet, mit Abstand von 3m zum nördlichen Nachbarn und 3m zur gedachten Grenze zum Grundstück meines Vaters, sowie 3m zur Straße im Süden (ist eine Sackgasse)

Sollte ich für die Bauvoranfrage direkt zu einem Architekten oder gibt es hier eine Möglichkeit sinnvoll selber tätig zu werden? Ich bin aktuell noch völlig unbedarft was das Thema bauen angeht. Falls Ihr Ideen habt, was man wie auf dem Grundstück platzieren kann bin ich für alle offen. Das Einzige, was ich ungerne machen würde, ist meinem Vater eine Garage direkt auf die Grundstücksgrenze zu setzen.

Vielen Dank für euren Input

Lageplan eines Grundstücks mit orange markierten Umrissen, blauem Innenpolygon und Gebäude rechts


Lageplan: rotes, dreieckiges Grundstück an der Straße; umliegende Parzellen rosa, Grünflächen links.


Luftbild eines vorstädtischen Wohngebiets mit vielen Bäumen, Häusern und einer Straße.
N
naKruul
14.12.20 13:40
ypg schrieb:

Budget fehlt.
Und zu §34 fehlen die Informationen zur Nachbarbebauung (Bauhaus/Satteldach)
Viel Möglichkeiten hast Du ja nicht. Einfach mal versuchen, 10 x 10 aufs Grundstück zu setzen. das klappt nämlich nicht.
Ich würde im EG auf L-Form gehen und einen Teil dann als zweites Geschoss überbauen DG/OG. Dann wäre es ein SW-Garten.

Zur Grenzgarage: eine Grenzgarage ist weniger Problem, als ein 2 Geschosser, den man westlich vor den Garten der Eltern hinbauen möchte.

Ach so, da dachte ich reicht das Bild "Umgebung" wie 11ant schon schrieb.

Budget bis 400t€ Gesamtkosten, Grundstück würden wir geschenkt bekommen.

Zur Umgebung, Elternhaus ist 1geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss und nicht ausgebautem Spitzboden (Gebäudehöhe liegt bei 8,3m). Der Neubau östlich auf der anderen Straßenseite hat zwei Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss. Am linken Bildrand ist ein aufgestockter Bungalow zu sehen. Gegenüber einer 3er Reihenhausgruppe. Das Haus im Norden des Elternhauses ist ebenfalls 1 geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss, großen Gauben auf beiden Seiten und einem ausgebauten Spitzboden.

Zur Bau westlich grundsätzlich: Die Hauptsichtachse aus dem Wohnzimmer meines Vaters ist gen Süden. Richtung Westen liegt die Küche und das Esszimmer. Der alte Herr wohnt dort allein und hält sich hauptsächlich in seinem Arbeitszimmer auf, das Richtung osten zur Straße liegt... Von daher eigentlich kein Problem.
Am liebsten wäre mir ja gewesen, er zieht aus dem Haus, das für ihn ohnehin viel zu groß (170m² Wohnfläche.) ist aus und ich gehe mit meiner Familie rein. Dann müsste ich nur meinen Bruder auszahlen... Aber einen alten Baum verpflanzt man nicht (seine Aussage).
N
naKruul
14.12.20 14:04
11ant schrieb:

Zwei Vollgeschosse sehe ich hier nicht, ansonsten guckstdu @Oakland hier: https://www.hausbau-forum.de/threads/dreieckiges-Grundstück-samt-eiche-grundriss-mit-l-form.29277/ - ebenfalls östlich von Köln ;-)
habe ich gesehen, Aachen liegt aber westlich von Köln 😉 wir brauchen allerdings mindestend ein Kinderzimmer mehr.
11ant14.12.20 14:11
Das Wort "Verpflanzen" für ein Versetzen um zwanzig Metern erscheint mir zu dramatisch, und die gute alte Tradition des Austragshäusls für den Altbauern genau passend. Das Bauhaus auf drei Uhr wie auch Vaters Übernachbarn auf halb zwölf mit den großen Gauben halte ich für rechtlich eingeschossig, auch wenn sich der gesunde Menschenverstand da die Äuglein reibt.
naKruul schrieb:

Aachen liegt aber westlich von Köln
Erwischt, das andere rechts. Ich war aber als ich noch Haare hatte ursprünglich blond.
naKruul schrieb:

wir brauchen allerdings mindestend ein Kinderzimmer mehr.
Das kommt mit einer Eiche weniger ja prima hin.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
N
naKruul
14.12.20 15:33
11ant schrieb:

Das Wort "Verpflanzen" für ein Versetzen um zwanzig Metern erscheint mir zu dramatisch, und die gute alte Tradition des Austragshäusls für den Altbauern genau passend.

Leider kommt diese Variante kostentechnisch für uns nicht in Frage, da das Bestandsobjekt (BJ 84) ohnehin umfangreich saniert werden müsste. Dann noch ein zusätzliches Haus bauen sprengt leider den Rahmen. Und dann ist da ja noch ein Bruder der natürlich nicht leer ausgehen soll.
11ant14.12.20 17:26
naKruul schrieb:

Leider kommt diese Variante kostentechnisch für uns nicht in Frage, da das Bestandsobjekt (BJ 84) ohnehin umfangreich saniert werden müsste.
Wie paßt denn das nun damit zusammen, daß Du vorhin meintest:
naKruul schrieb:

Am liebsten wäre mir ja gewesen, er zieht aus dem Haus, das für ihn ohnehin viel zu groß (170m² Wohnfläche.) ist aus und ich gehe mit meiner Familie rein.
???
naKruul schrieb:

Dann noch ein zusätzliches Haus bauen sprengt leider den Rahmen. Und dann ist da ja noch ein Bruder der natürlich nicht leer ausgehen soll.
Das Austragshäusl würde ja schließlich auch wesentlich kleiner sein, sonst macht es für den Vater ja wenig Sinn. Den Bruder auszubezahlen, sähe ich jetzt nicht so liquiditätsbelastend: dafür kann der Bruder entsprechend mehr Anteile der "Vater und Erben Grundbesitz oHG" (oder so ähnlich) geschenkt bekommen; wie ja auch sowieso der nötige Baugrund auch von Dir erbgepachtet werden kann. Die Nichtadligen begehen ständig Vermögensselbstschädigungen "im Dutzend billiger", habe ich den Eindruck ;-(
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N
naKruul
14.12.20 17:59
11ant schrieb:

Wie paßt denn das nun damit zusammen, daß Du vorhin meintest:

Er könnte ja auf seine alten Tage einfach in eine Wohneinheit ziehen, die sich für ihn besser eignet, Stichwort Barrierefreiheit.
11ant schrieb:

Das Austragshäusl würde ja schließlich auch wesentlich kleiner sein, sonst macht es für den Vater ja wenig Sinn. Den Bruder auszubezahlen, sähe ich jetzt nicht so liquiditätsbelastend: dafür kann der Bruder entsprechend mehr Anteile der "Vater und Erben Grundbesitz oHG" (oder so ähnlich) geschenkt bekommen; wie ja auch sowieso der nötige Baugrund auch von Dir erbgepachtet werden kann. Die Nichtadligen begehen ständig Vermögensselbstschädigungen "im Dutzend billiger", habe ich den Eindruck ;-(

An wen wendet man sich sinnvollerweise, um eine solche Konstellation mal auszuklamüsern? Gerne per PN, falls das geht.
dachgeschossspitzbodengauben