Grundstückskauf - Anwaltprüfung /Vertragsstrafen/Reservierung?

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erdbaerchi

Halli Hallo!

Am Freitag haben mein Mann und ich einen Termin bei einem Bauträger, da unser Favoritengrundstück nun für uns frei ist *freu*

Am Telefon sagte uns der nette Herr, dass es sich um ein Kennenlerntreffen handle, bei dem mal alles durchgerechnet werden würde. Wir hätten dann das verlängerte Wochenende Zeit, um uns zu entscheiden.

Nun fühle ich mich etwas unter Druck, da ich weiß, dass es auch noch einige andere Interessenten gäbe, falls wir nicht möchten. Ein Freund hat uns geraten, den Vertrag direkt von einem Anwalt prüfen zu lassen und Vertragsstrafen bei Bauverzögerungen zu bestehen. Hat damit jemand Erfahrungen? Bisher hatten wir noch nie mit einem Anwalt zu tun...

Was passiert, wenn wir den Vertrag am Dienstag unterschreiben und es nachher (aus welchem Grund auch immer) nicht zu einer Finanzierung kommt? Ist der Vertrag dann einfach hinfällig?

Irgendwie geht jetzt alles so schnell und ich weiß nicht, ob die kurze "Bedenkzeit" normal ist.

Ich freue mich auf Antworten :) LG Kati
 
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erdbaerchi

Ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt, wir wurden nicht von ihm unter Druck gesetzt. Ich setze mich selber unter Druck, weil jetzt auf einmal alles so schnell geht und ich Angst habe, dass das Grundstück doch weg ist, wenn ich zu lang überlege.

Der Bauträger hatte nie gesagt, dass viele Interessenten bestehen, aber es ist momentan das letzte Grundstück in der Preisklasse in dem Stadtteil. Das Grundstück daneben war auch direkt weg und die Anzeige war noch nicht lange geschaltet, daher gehe ich stark davon aus.
 
Y

ypg

Ohne Finanzierungsbestätigung solltest Du nicht unterschreiben, außer Du bist absolut sicher, dass Du eine Finanzierung bekommst (Beamter, öffentlicher. Dienst, gutes Eigenkapital, als Bsp genannt)

Meist muss man dann nämlich selbst eine Art Vertragsstrafe zahlen, um aus dem Vertrag herauszukommen.

Mal davon abgesehen, dass Dein Freund recht "forsche" Vorschläge hat und gleich mit der Kanone schießen möchte.... aber dass ein SV den Vertrag überprüfen sollte, da hat er recht.

Und natürlich ist es das letzte Grundstück, welches _alle_ haben wollen - wenn das kein Druck ausüben ist, sofern es ein Mittel der Verkäufer ist , dann weiß ich auch nicht ;)


Gruß, Yvonne
 
77.willo

77.willo

Relax. Du kannst den Vertrag gar nicht unterschreiben da das nur mit einem Notar geht und dieser dir seinen Entwurf 14 Tage vor Unterschrift zukommen lassen muss. Beim Verkäufer kannst du max eine Reservierung unterschreiben und dich dann während deren Laufzeit um Finanzierung und co kümmern. Ansonsten immer erst Kreditvertrag unterschreiben und dann binnen 14 Tagen zum Notar, nie andersrum.
 
O

Otus11

Ein Freund hat uns geraten, den Vertrag direkt von einem Anwalt prüfen zu lassen und Vertragsstrafen bei Bauverzögerungen zu bestehen..
Der Rat ist soweit gut und richtig.
Eine Rechtsanwaltsstunde kostet 2-300 Eur netto.

Die Marktlage, in der Baugrund wie geschnitten Brot weggeht, lässt freilich kaum Spielraum für Vertragsverhandlungen mit Bauträgern und /oder Baufirmen....
Vertragsstrafe klingt schön. Aber warum sollte sich der Bauträger darauf einlassen? Wird er nicht eher an den nächsten Interessenten anbieten? Und Ist es wirklich ein Bauträger? Oder ein GU?
Einen gewissen gesetzlichen Schutz bietet bei Baträgern dann die Makler- und Bauträgerverordnung, die Makler und Bauträgerverordnung, vor allem der dortige Zahlungsplan in § 3 II Makler- und Bauträgerverordnung, der nicht einfach verständlich ist.

ALLE Bauverträge haben mehr oder weniger unwirksame Klauseln; der RA wird also schon was finden. Die Frage ist, ob der Bauträger da noch was ändern will. Denn sonst hätte er ja auch einfach die gesetzlichen Regelungen vereinbaren können. Die sind ausgewogen und wirksam.

Was passiert, wenn wir den Vertrag am Dienstag unterschreiben und es nachher (aus welchem Grund auch immer) nicht zu einer Finanzierung kommt? Ist der Vertrag dann einfach hinfällig?
Grundsatz: Vertrag ist Vertrag. Geld hat man zu haben, wenn man Verträge schließt.
Daher: vertragliches Rücktrittsrecht vereinbaren, falls die Finanzierung scheitert...
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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