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ᐅ Grundstückauffüllung wegen Ausgleich zum Nachbarn

Erstellt am: 19.07.12 20:54
C
csba
C
csba
19.07.12 20:54
Hallo zusammen,

wir haben ein neues Haus gebaut.
An einer Seit ist eine ziemliche Hanglage, deshalb haben wir uns entschlossen L Steine (80cm hoch) für ca 8 Meter an der Grundstücksgrenze zu setzen und damit die 80 cm aufzufüllen, damit der Hang nicht so steil bleibt.

Der Nachbar hingegen, hat den Hang in Kauf genommen und ist "naturbelassen" geblieben.

Hier wollte ich nachfragen, ob das was wir gemacht haben, also die 80 cm auffüllen eigentlich vollkommen erlaubt ist, bzw. rechtens ist?
T
todde
07.09.12 10:26
Ich denke schon, wieso sollte das nicht erlaubt sein? Also ein Bild wäre ganz hilfreich, aber ich denke das geht unter Gartengestaltung und eine kleine Mauer ziehen und mit Sand auffüllen sollte vollkommen ok sein!
F
fun_2012
12.09.12 10:00
Hallo,
frag mal beim Bauamt nach. Uns hat man gesagt, bis zu 1 Meter Höhe ist als Einfriedung erlaubt. Ist aber bestimmt auch wieder Bundeslandabhängig.

fun
M
Mark
12.09.12 10:53
Das sollte in Ordnung gehen, sehe da keinen Verstoß. Bei so einer geringen Höhe ist nichts zu befürchten.
hang